Weiß jemand wer in der Beweispflicht ist?
Immer der, der was will. Wenn der Hund nicht gebissen hat, kann auch kein Biss bewiesen werden.
Wenn die Postbotin gestürzt ist und sich deshalb hat krankschreiben lassen, könnte es sein, dass auch das Anspringen für die Schmerzensgeldforderung reicht.
Wenn aber ein bloßes Erschrecken für den Sturz ursächlich ist, ohne dass der Hund überhaupt direkten Kontakt zu der Postbotin hatte, glaube ich eher nicht, dass es dafür etwas gibt.