Bei mir gings um einen Tierarztbesuch in einem anderen Bundesland (rund 200km Autofahrt), da wurde mir gesagt, dass man, wenn es einen Grund gibt und der persönliche Kontakt mit anderen Menschen soweit wie möglich vermieden wird, kein Problem ist. Allerdings kann die Exekutive selber entscheiden, ob und in welcher Höhe sie strafen - Als Beispiel hat sie mir genannt dass sie gestraft haben bei: Anreise zum Erika-Shooting, Ausflug zum See. Nicht gestraft haben sie Abholung des schon gekauften Pferdes und Transport von Mobiliar in die neue Wohnung.
Das lässt meine Hoffnung wieder leicht steigen. Aber im Prinzip ist man auf eine persönliche Entscheidung angewiesen und ich frag mich, was passiert, wenn das die Polizeikontrolle ganz anders sieht, als denjenigen, den man vorher am Telefon hatte
Ich würde da dann auf eine schriftliche Anordnung bestehen, die besagt, dass man unter eine Ausnahmeregelung fällt.