Hallo Leute,
ich bin ab und zu ein stiller Leser des Forums gewesen weil mich ein paar Sachen über Hundehaltung interessiert haben. Nun haben wir als Family (4 Köpfig) tatsächlich uns ernsthafte Gedanken gemacht einen Hund zu uns zu holen.
Als absoluter Favorit steht zurzeit der Staffordshire Bullterrier im Mittelpunkt. Ich habe mich dann etwas schlauer gemacht und , da ich in Baden-Würtemberg lebe, im Gesetz gelesen dass er als Listenhund der Kategorie 2 gilt. Jedoch je öfter ich mir das durchlese, desto mehr werde ich verwirrt.
Bedeutet das, dass ein bestandener Wesenstest mir die Erlaubnis gibt, ihn ohne Maulkorb zu führen (angeleint immer?) oder mir die Erlaubnis gibt überhaupt so einen Hund zu besitzen?
Außerdem soll ja eine höhere Steuer verlangt werden von Listenhundenbesitzern, sinkt dieser auf denn normalen Betrag wenn der Wesenstest bestanden wird?
Dazu kommt noch, dass diese Hunderasse von zertifizierten Züchtern gekauft werden muss/soll - macht es BEIM Kauf einen unterschied aus welchem Bundesland ich ihn kaufe?
Mfg,
Bloders123 