Zitat[...]
Nach meinem Kenntnisstand sind die AGB aus 2009 günstiger als derzeitige, z.B. bei der Kostenübernahme bei Rücksendungen.
[...]
Hmh, grundsätzlich kann man in AGB ja wirklich einiges regeln, wie man möchte - sofern es sich innerhalb des zulässigen Bereiches bewegt. Aber z.B. beim Widerrufsrecht gab es vor Kurzem eine ganz dicke Änderung, die seit Juni diesen Jahres bindend ist und durch sämtliche Medien geschubst wurde.
Wirkt auf mich persönlich in Verbindung mit der hier wiederholt angesprochenen Nichterreichbarkeit einfach unglücklich.
Aber ja...wie du schreibst, vielleicht gibt es auch einfach triftige Gründe für die bei Meghann fehlende Rückmeldung. Trotzdem muss ein Verkäufer sich darauf einstellen, dass negative Eindrücke geteilt werden. Gibt ja nicht zuletzt auch Raum für Verbesserungen und...umso besser, wenn sich dann später doch alles noch in Wohlgefallen auflöst.