Ich komme aus Hessen und bin mit dieser neuen Verordnung sehr zufrieden.
Bei uns im Ort kenne ich zwei Rottweiler und mit dem einem Rüden gab es letzten Sommer schon genug Ärger.
Meinen kleinen hat er schon zweimal fast gepackt und von drei weiteren Attacken habe ich von anderen Hundehaltern schon gehört.
Alleine bei der Aussage des Besitzern hätte ich ihm gerne einen verpasst.
Er meinte zu meinem Hund, "Na du bist aber mutig" und hat sich auch so nicht gross für den Vorfall interessiert. Naja, der einzige der eine Blessur abbekommen hat war ich. Der Rotti hat mich wohl mit seinem Reisszahn am Knie erwischt, da sich meiner zwischen meinen Beinen versteckt hatte.
Nur habe ich dies leider erst später gemerkt, als ich schon an meinem Auto angekommen bin. Hat aber auch nur leicht geblutet.
Mittlerweile geht er anderen Hunden aus dem Weg, da er von einer anderen Hundebesitzerin beim Ordungsamt angezeigt worden ist.
Der zweite Rottweiler wohnt bei mir in der Nachbarschaft und hat am Sonntag den Yorkie eines anderen Nachbarn geschnappt und ihn schön zusammen gebissen.
Naja, letztendlich hat der Yorkie es aber überlebt.
Ich hatte mich gerade heute morgen mit dem Herrchen des Yorkies unterhalten und ihm zur Anzeige beim Ordnungsamt geraten, da ich einfach der Meinung bin, dass die Besitzer der Rottweilerdame nicht zur Haltung des Hundes geeignet sind.
Bisher gab es zwar noch keine grossen Vorkommnisse (Beisserei), aber ich habe schon mehrmals miterlebt, dass beide einfach nicht ihren Hund halten können. Wenn der Rottweiler eine Katze oder irgendetwas anders sieht, dann haben die beiden Besitzer keine chance und der Hund reisst sich los.
Ihn habe ich schon dreimal fliegen sehen, da der Hund einfach zuviel Power hat.
Bei ihr hat sich der Hund auch schon losgerissen und ist auf meinen losgegangen, wobei sie aber nur spielen wollte.
Aber wenn ca. 40 kg mit 6 kg spielen will, dann passt das eben nicht.
Die Halterin hatte es dann auch nicht geschafft, ihren Hund unter Kontrolle zu bekommen. Erst als ich die Leine gegriffen habe, konnte ich den Hund von meinem trennen.
Daher halte ich diese Verordnung für gerechtfertigt, dass auch ein Rottweilerbesitzer nachweisen muss, dass er/sie dafür geeignet ist..
Auch mit der Übergangslösung kann ich leben, dass Halter die vor dem 31.12.08 einen Rottweiler besessen haben, nur bei bestimmten Vorfällen Auflagen zu erfüllen haben.
Damit kommt man denen entgegen, deren Rottweiler bisher noch nicht auffällig geworden sind und das auch in Zukunft hoffentlich nicht werden.
Ciao
Phobos