Beiträge von Stressy

    Ich habe eben mit der Rechtsanwaltsgehilfin von Herrn Hanske (RA über Hund-und-halter.de) gesprochen.
    Leider ist der Rechtsanwalt erst am Montag zu erreichen, aber sie fand es schon sehr merkwürdig das kein Wesenstest angeordnet wurde. Damit gibt die Behörde eigentlich schon zu, dass sie wissen, das der Hund das Grundstück ja gar nicht mehr verlässt. Und sie meinte, da könnte man eventuell einhaken.


    Nun mal sehen wie ich mit dem Aufschub über das Verwaltungsgericht weiterkomme - ich werde auf jeden Fall berichten.

    Es ist doch furchtbar, wie Hundehalter miteinander umgehen - es wird getreten, geprügelt und angezeigt. Die einzelnen Behörden unterstützen dieses vorgehen und wenn das so weitergeht, dann haben wir mehr gefährliche Hunde in Deutschland als "normale".


    Fast jeder Besitzer von unkastrierten Rüden kennt die Situation, dass die sonst so friedlichen Hunde dem "Konkurrenten" mal zeigen wollen was für'n toller Kerl sie doch sind. Früher wusste man noch, das dem so ist und das sowas auch mal passieren kann - heute wird gleich angezeigt und ein riesen TamTam gemacht...


    Gerät man erstmal in die Behördenmühle ist man ziemlich machtlos, das erfahre ich auch gerade und es macht mich so wütend.


    Hast Du Zeugen für den Vorfall? Waren nicht noch mehr Menschen auf der Wiese? Vielleicht hast Du damit eine Chance.


    Drück Dir die Daumen!

    Der Bereich "Verwaltungsrechtsschutz" muss einthalten sein, wenn man den Ärger mit einer Behörde rechtsanwaltlich klären möchte.
    Diese Rubrik gibt es noch nicht so lange (sagte man mir als ich nach Deckungsschutz fragte).


    Ich hab's leider nicht, werde ich aber schnell ändern.

    Zitat


    ich persönlich würde in so einem fall sofort alles von einem anwalt regeln lassen. ich denke, da fällt dann die entscheidung der dienststelle anders aus, als wenn sie nur den halter vor sich haben.


    Da bin ich mir nicht sicher - Anwälte sind manchmal auch echte Schnarchlappen und ich kenne hier keinen der richtig fiffig ist (oder verbissen, wie man so schön sagt...)
    Ich werde mir das mit der Zeitung mal überlegen.


    Danke für Deinen Gedankenanstoß

    Ach ja - ein kleiner Nachtrag, der einfach nur zum kopfschütteln ist:


    Der Postbote hat Mitte November behauptet, das er immer noch einen blauen Fleck von dem Biss hätte.... das Ganze hat sich am 24.06.2010 ereignet. Nach 5 Monaten immer noch einen blauen Fleck?? Das ist meines Erachtens überhaupt nicht möglich

    Zitat

    ..... aber wie ist es dann mit zukünftiger Hundehaltung? Wird man so ein Stigma noch mal los :???:


    So wie ich das jetzt gelesen habe, bezieht es sich auf den Hund und nicht auf den Menschen. Für Barni (meinem zweiten Hund) gibt es keine Auflagen und die wissen ja auch von dem.


    Allerdings weiss man ja nicht wie lange sowas in den Akten stehen bleibt. Überwachungsstaat Deutschland?!?! Vielleicht entwickel ich im Moment aber auch Phobien :???:

    So, ich habe erstmal einiges regeln müssen.


    Also in meiner Rechtsschutz ist Verwaltungsrecht natürlich nicht eingeschlossen (das gab es damals bei Vertragsabschluss noch gar nicht).
    Trotzdem habe ich mit einem Rechtsanwalt sprechen können.
    Er hat mir auch geraten Einspruch einzulegen, von einer Klage hat er mir jedoch abgeraten. Wenn ich Klage erhebe wird der ganze Kram bestimmt 9-15 Monate dauern, auf Grund des Alters von Friedo kann man davon ausgehen, dass er das Ende des Prozesses gar nicht erleben würde. Damit würde das Verfahren eingestellt werden und ich hätte alle Kosten zu tragen!
    Die Anordnung ist sofort gültig, gegen die ges. vorgeschriebene sofortige Vollziehung kann ich nur Einspruch beim Verwaltungsgericht einlegen - das mache ich morgen als erstes, vielleicht habe ich dann noch ein paar Wochen länger Zeit.


    Zu den Auflagen:
    1) Ich muss das Grundstück so sichern, das Friedo nicht rauskommt (das ist so)


    2) Ich darf den Hund ausserhalb des Grundstückes nur allein führen oder eine Person beauftragen, die eine amtliche Bescheinigung mit sich führt. (Er verlässt das Grundstück nicht mehr, ist also nicht schlimm)


    3) Ausserhalb des Grundstückes muss er an einer Leine mit max. Länge von 2 m geführt werden (s.o.)


    4) Er muss ausserhalb des Grundstückes ein leuchtendes hellblaues Halsband tragen (s.o.)


    5) Er muss ausserhalb des Grundstückes einen Beisskorb tragen (s.o.)


    Das ist ja alles noch nicht so schlimm und habe ich nur aufgeschrieben falls es jemanden interessiert oder jemand mal in die gleiche Situation kommt...


    Dann muss ich einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes stellen, und das bedeutet das ich folgende Voraussetzungen erfüllen muss / Unterlagen beibringen muss:


    1) Perso oder Reisepass
    2) Behördenführungszeugnis (bei Meldebehörde zu beantragen)
    3) Sachkundebescheinigung
    4) Tierärztliche Bescheinigung über die Kennzeichnung des Hundes durch einen Microchip
    5) Versicherungsnachweis über eine Hundehaftpflicht


    Lt. Auskunft meiner Hundetrainerin bin ich ca. mit 200 Euro dabei.


    Ich soll den alten Herrn jetzt noch chippen lassen... allein das ist schon lächerlich. Alle Auflagen treffen nur mich, ich habe die ganzen Laufereien mit den Behörden und Ämtern. Ich hatte in der Stellungnahme ganz deutlich geschrieben, dass Friedo das Grundstück nicht mehr verlässt, aber das ist alles egal.


    Ich halte Euch auf dem Laufenden, mal sehen wie es weitergeht...


    Danke für Eure aufmunternden Worte!