Es ist aus rechtlicher Sicht absolut egal, ob der Vermieter selber einen oder mehrere Hunde hat oder nicht. Selbst wenn er in anderen Wohnungen Hunde erlaubt, muss er es nicht in deiner.
Der Vermieter darf pauschal keine Hundehaltung verbieten - aber wenn er es im Einzelfall entscheidet, muss er u. U. noch nicht mal Gründe nennen; und selbst wenn der Grund blöd ist (z. B. Hund macht mehr Dreck, weil verliert Haare o.ä.), hast du als Mieter das (leider) zu akzeptieren. Ich würde mir daher niemals ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters einen Hund holen.
Je nachdem, welcher Typ Mensch dein Vermieter ist, kann - wie vorgeschlagen - eine Hundehaftpflicht, die Mietschäden mit abdeckt, seine Entscheidung begünstigen; vielleicht ist es aber auch besser sich eine Wohnung zu suchen, deren Vermieter etwas offener Hunden gegenüber ist...
lg