ACHTUNG!
Was die polizeigewalt angeht gibt es verschiedene Regeln in den Bundesländern.
"Die Aufgaben der Ordnungsbehörden sind in den Bundesländern mit Trennungssystem sehr unterschiedlich. Meist nehmen die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde die Gemeinden, die Aufgaben der Kreisordnungsbehörde die Landkreise und die kreisfreien Städte wahr. Da es sich bei der Gefahrenabwehr um eine staatliche Aufgabe handelt (Polizeirecht ist Ländersache), ist sie den Kommunen als Auftragsangelegenheit oder als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
Je nach Bundesland sind den Ordnungsbehörden durch Rechtsvorschrift weitere verwaltungspolizeiliche Aufgaben zugewiesen (z. B. das Melderecht, das Ausländerrecht, das Gewerbe-, das Bau-, und das Wasserrecht, das Seuchen-, Tierseuchen- und Leichenrecht, das Lebensmittel-, Abfall-, Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht). Eine weitere Hauptaufgabe liegt in der Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Teilweise sind sie auch für die Ermittlung von Straftaten zuständig."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsbeh%C3%B6rde