Beiträge von Lupine

    Ich glaube auch, dass ist eine Gute "Grundregel". Wichtig ist es auch, besonders den jungen Hund (Welpe, Junghund) nicht zu überfordern, am Rad laufen nur nach abgeschlossenem Skelettwachstum (ca. 1 Jahr). Wenn mal (!!!) ein Spaziergang länger dauert, schadet dass dem Junghund auch nicht.


    Jedoch ist der Bewegungsdrang (= Auslauf, Spaziergang) ja auch Rassetypisch anzupassen....ein BC hat da sicher andere Bedürfnisse als ein Chow....und die Art des Spaziergangs ist ja auch individuell: der eine "joggt" fast durch die Gegend, der andere "schlendert"......

    man sagt ja, in Norddeutschland ticken die Uhren etwas anders :wink:


    sorry, Hundetrainer, du hast recht :flehan: , Leinenzwang ist Kommunensache, bei uns hier jedoch fast durchgängig so.


    Aber : Verantwortung ist JEDERMANS Sache und da gehört eine läufige Hündin nun mal für 3-6 Wochen im Jahr an die Leine, okay? :)


    Habe z.B. gerade erst vor kurzem erelebt, wie eine nicht angeleinte läufige Hündin (trotz Verbots!) quer über die Strassenkreuzung zu unserem Rüden gelaufen ist.....

    Die Kosten hängen sicher vom Impfstoff ab und ob eine Untersuchung vorher erfolgte (macht ein gewissenhafter TA immer). Ansonsten muss er nach der Gebührenordnung für TÄ abrechnen mit staffelbarem Satz. Lasst euch eine Rechnung ausstellen, da muss der Einfach-Satz und der Steigerungssatz drauf stehen (oder erfragt ihn) Es gibt immer einige TÄ die "pie mal Daumen" und "cash in die tash" abrechnen.....

    Liebe Hündinnenbesitzer und lieber Hundetrainer,


    verzeiht einem Neuling bitte, dass er sich hier einmischt. Aber für läufige Hündinnen besteht LEINENZWANG !!!! Es empfiehlt sich sogar, mit der läufigen Hündinnen nicht so stark frequentierte Spazierwege während dieser Zeit zu wählen, denn die Rüden werden oft "kirre" (man bedenke, dass ja oft nicht nur eine Hündin der Gegend heiss ist) und wenn mehrer Rüden (auch frei laufend) vielleicht sogar zusammen treffen kann es zu erbarmungslosen Kämpfen kommen. Und in dem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, dass die Rechtssprechung bei ungewolltem Deckakt immer den Besitzer der Hündin verantwortlich (Folgen, Kosten) macht, sogar wenn sie sich im eingezäunten eigenen Grundstück befindet!!!!!!


    Auch das "spielerische Geplänkel" mit Rüden (Aufreiten von falscher Seite) soll vermieden werden, denn der Hormonstau baut sich bei den Tieren bei diesem "Hochzeitstanz" mehr und mehr auf, auch wenn der richtige Tag (Stehtage) noch nicht da ist.


    Glaubt mir, wenn beide Hunde "es wollen" könnt ihr gar nicht so schnell gucken, wie die zusammen hängen!!!!!


    Beim Verlauf der Hitze (bis ca. 28 Tage) kommt es meist nach anfänglichen Blutungen (mehr oder weniger) zum augenscheinlichen Stillstand, d.h. es wird meist klare Flüssigkeit abgesondert. Dann ist die Stehzeit, die Hoch-Hitze unmittelbar da oder tritt ein. Nach einn paar Tagen nimmt die Färbung wieder zu. Wenn es zu vertreten ist, dann möglichst keine Höschen, die Hündin kann sich so besser saueber halten, während es mit Höschen (besonders bei warmen Wetter) eher zu Scheideninfektionen kommen kann.


    Ouups, sorry für den langen Beitrag.... :flehan:

    Es spricht sehr für dich, dass du dir Rat einholst und nicht gleich freudig zugestimmt hast (...welche "Ehre" für meinen Rüden....)
    bis auf den Beitrag mit dem "unersättlichen Deckverlangen" (was sicher vereinzelt und speziell für diesen Hund aber zutreffen kann) stimme ich den anderen voll zu!!! Abgesehen davon, dass die Tierheime überquellen, weiss man nichts über die Genetik und die Gesundheit der Ahnen, sofern sie nicht zuchtzugelassen sind. Auch wenn die Elterntiere "offensichtlich" gesund erscheinen, heisst das ja nicht, dass aus vorherigen Generationen hocherbliche nicht erwünschte Merkmale weiter vererbt werden!


    Eine Garantie gibt es ohnehin nicht, aber eine Vorsorge und Verantwortung! Das ist Hundezucht, alles andere ist Hundevermehrung!

    ...nur mal so nebenbei: laminieren kann man im Copy-shop....


    Aber es ist Plficht, neben der Hundesteuermarke einen Hinweis "am Hund" zu haben auf dem Name, Adresse und Tel.Nr. zu lesen sind. Näheres kann man in der jeweiligen Kommune erfahren.


    Gut wäre auch, wenn der Name des Hundes angebracht ist. So kann man einen (evtl. verstörten) entlaufenen Hund mit seinem vertrauten Namen ansprechen. Die Chips nutzen zunächst einmal gar nichts, weil der Finder entweder gar nicht weiss, dass er gechipt ist und wo, und er ggf. auch keinen geeigneten Transponder zum lesen der Daten zur Verfügung hat.


    Die Schlüsselringe gegen das klappern sind prima....