Ich habe sie im Ganzen in ein Stück Wiener Würstchen gedrückt. Das war mit einem Haps samt Kapsel weg.
Beiträge von Quebec
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Bei uns gibt es eine Fischplatte mit verschiedenen geräucherten Sorten, Krabbensalat, Schwarzbrot und mindestens ein kühles Blondes dazu.
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In der Endlosschleife bin ich schon gefangen. Mal sehen ob ich da wieder raus finde, so in ein paar Wochen/Monaten/Jahren
Du schaffst das

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Brüte jetzt seit 204 Seiten hier über dem Thema und fühle mich zur Zeit noch wie in einer Achterbahn.
Warts ab, die Achterbahn wird zur Endlosschleife

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Und ich werde meinen Onkel deswegen nun auch nicht anzeigen. Wer soll eine 10+ Jahre alte Tat nachweisen?
Hat das jemand verlangt, habe ich da etwas überlesen?
Ich habe lediglich das Tierschutzgesetz verlinkt, den entsprechenden Paragrapgen zitiert und danach ist es dem Jäger verboten, außerhalb der Jagd, Tiere zu töten.
Was früher üblich, heute vielleicht auch noch bei Nacht und Nebel geschieht, wer weiß es?
Und wie immer heißt es, wo kein Kläger, da kein Richter, nur Bescheid sollte man wissen, über das was erlaubt und was nicht

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Hab auch mal eine Frage
Eine Bekannte hat mir erzählt ,wenn ihre Hunde alt und krank sind
und auch der Tierarzt keine Hoffnung mehr sieht , es also ans sterben geht
geht ein Freund ( Jäger) mit dem Hund in den Wald und erschießt ihn.
Zuerst war ich von den Socken und dachte geht garnicht.Da hast Du richtig gedacht. Das Tierschutzgesetz sagt folgendes
Zitat
§ 4
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.Mit einem todkranken Hund in den Wald gehen, ihn dort erschießen, gehört nicht zur "weidgerechten Ausübung der Jagd". Folglich darf ein Jäger keinen Hund erschießen.
Es gibt mittlerweile Jäger, die sich hüten würden, schwer verletzten Haustieren den Gnadenschuß zu geben. Aus rechtlichen Gründen verweisen sie auf die Polizei oder einen Tierarzt, der kommt und einschläfert.
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"Zeigt her eure Schlafplätze"
Jetzt dachte ich doch einen Moment, Du willst unsere Betten sehen

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Alles in allem war dieser Tag friedlich. Traurig, aber friedlich.
Svenja, so sollte es immer sein, denn nichts ist schlimmer als nicht bei seinem sterbenden Hund sein zu können.
In Ruhe und Frieden von einander Abschied nehmen, ist trotz aller Tränen und des Schmerzes, tröstlich.
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Vor drei Jahren ist in das Einfamilienhaus neben uns eine junge türkischstämmige Familie mit kleiner, damals 8 Monate alten, Tochter eingezogen.
Nach dem sie sich vorgestellt hatten, zeigte der junge Vater auf unsere damals drei Neufundländer und sagte, er habe nichts gegen Hunde, aber er hat Angst wegen seiner kleinen Tochter und wir sollten nicht böse sein, wenn er einen Sichtschutzzaun, durch den die Kleine nicht durchfassen kann, aufstellt.
Keinesfalls würde das gegen uns gehen und er bittet um Entschuldigung.Auch so kann es gehen, wir waren nicht böse, wir hatten Verständnis dafür, auch, daß unser Enkel Felix gerne zu der kleinen Leila in den Garten zum Spielen gehen kann, aber die Kleine nicht zu uns darf.
Das wird eben toleriert und wir haben ein sehr freundliches Nachbarschaftsverhältnis zu einander.
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Ich würde keinen weiteren Kontakt zu den Nachbarn suchen. Mein Weg wäre einzig der zum Anwalt und das schnellstens.
So würde ich auch vorgehen.
Vor Jahren sollte ich von Eltern, deren Kinder unmittelbar an unserem Gartenzaun auf diese warteten, gezwungen werden, meine Neufundländer in einem Zwinger im Garten unterzubringen. Argument, die Kinder hätten Angst vor solch großen Hunden.
Ein Gespräch mit den Eltern, warum die Kinder, wenn sie denn solche Angst hätten, nicht auf der anderen Straßenseite warten würden, dort wo die Schule ist, sondern extra über die Straße an meinen Gartenzaun kommen, brachte keinen Erfolg. Es wäre schließlich das Recht der Kinder, sich dort aufzuhalten, wo sie wollten.
Ich habe dann unseren Anwalt eingeschaltet, die Eltern anschreiben lassen und hatte fortan Ruhe.
Das Argument, man hat vor etwas Angst, berechtigt nicht Einschränkungen oder Maßnahmen von anderen zu verlangen. Menschen haben vor vielerlei Dingen Angst, die nicht einfach beseitigt werden können. Sie müssen lernen damit zu leben.