Notarielles Testament mit Testamentsvollstreckung, die die Vererbung unseres Nachlasses (u. A. anteilig ein Haus, nach dem Ableben der Schwiegermutter das ganze Haus) an die Bedingung knüpft, dass der Empfänger bzw. dessen Erben die Hunde im privaten Umfeld betreuen. Mit Empfänger und potenziellen Erben abgestimmt.
Einen Kreis potenzieller Ersatzerben können wir jederzeit aufnehmen. Doch, ich finde, unsere Hunde sind recht gut abgesichert. Ganz unfantastisch. Einfach nur genauer nachgedacht und halt die Ressourcen, dass es sich auch lohnt für den Betreffenden.
So ist es bei uns auch.
Es wurde zwar etwas komisch geguckt, warum Hunde ins Testament kommen, aber genau das ist unser Wille.
Ist ja auch gut....aber im Kern ist es leztenendes völlig Egal.
Ob ihn jetzt ein Erbe zwangsläufig nimmt um das Erbe zu behalten oder er vielleicht an ein älteres Ehepaar vermittelt wird was sich einen Hund wünscht. Wobei er vielleicht bei dem Ehepaar besser aufgehoben wäre.
Letztenendes wünscht man sich ja nur das es dem Tier gut geht.
Wenn unser Hund abgegeben wedren müsste....würde ich das sicher stellen....oder Leute aus meinem Umfeld....auch wenn sie nicht in der prädestinierten Lage sind selbst einen zu halten.