Vermieterin weiß nicht mehr was sie sagt/gestattet

  • Zitat

    Ihr habt doch alle sammt nicht mehr alle Tassen im Schrank!!!


    Ich habe sehr wohl genug zeit für meinen Hund und ich kümmere mich auch um ihn!
    Was bitte sollen die anschuldigungen von wegen das ich mich auch einfach mal um meinen hund kümmern soll???
    Ich tue es du .......!


    Vom falschen Baum geraucht, Schätzchen??? :???:

  • Die Sachlage ist ganz einfach: Keine schriftliche Erlaubnis, kein Hund.


    Und selbst wenn es eine schriftliche Erlaubnis gibt, kann das auch in die Hose gehen.
    Mein Ex-Vermieter hat uns unseren alten Hunde schriftlich genehmigt (nur keine neuen Hunde mehr) und dann hat sich herausgestellt, dass im Haus laut Eigentümerbeschluss (Eigentumswohnungen) keine Hunde gestattet sind. Bis zum Tod unserer Hunde hatten wir Riesenzirkus im Haus mit den (Eigentümer-) Nachbarn.
    Allerdings konnten sie uns nicht zwingen die Hunde abzugeben. Ein entspanntes Wohnen war das aber nicht.

  • Hallo zusammen,


    wir haben auch so ein sagen wir mal problem mit unserem Vermieter gehabt; nachdem wir in die Wohnung eingezogen sind, haben unsere Hunde gerne mal vom Sofa auf die Fensterbank und von daaus die Armen Passanten angebellt :) , leider hat das unsere Mitmieter nicht so erfreut, und wir haben dann ein sehr unnettes schreiben vom Vermieter bekommen das entweder die Hunde aufhören zu bellen, oder wir die Hunde abschaffen müssen.


    Wir haben uns dann dafür entschieden einfach auszuziehen.


    -Klar ist auch das du das wenn du gerade eine wohnung gefunden hast, nicht so einfach kannst, aber vielleicht ist es ja möglich, und vielleicht findest du einen Vermieter der nicht so realitätsfremd ist und dem klar ist das Hunde mal bellen, haare verlieren und man sich mal nicht eben nur weil der vermieter das will von seinem geliebten vierbein trennt.-


    Ich wünsche Euch auf jedenfall viel glück bei einer passenden Lösung, und hoffe das ihr euren Hund nicht abgeben müsst, nur weil Ihr keinen 2. dazunehmen könnt / dürft. Wäre doch schade drum ;-)

  • Ich sehe das ein wenig anders:


    Es ist so schwer eine Wohnug zu finden, in der einem die Haltung eines Hundes erlaubt wird. (Und ich mußte trauriger Weise feststellen, dass Vermieter oft gute Gründe haben, das nicht zu erlauben, z.B.: andauerndes Gebell oder Hundefäkalien in den Wohnräumen :shocked: )


    Da finde ich es schon - sagen wir mal - gewagt, sich darüber aufzuregen, dass der Zweithund verweigert wird. (Wenn ich das Problem jetzt richtig verstanden habe, Nachfragen wurden ja nicht beantwortet)


    Und die Aussage, Leckerlie müßte ihren Hund abgeben, wenn dieser keine Gelegenheit bekäme, sich mit einem Zweithund auszutoben hat mich wirklich verwundert. Dieser Verwunderung habe ich Ausdruck verliehen. Und auch hier kamen auf Nachfragen keine Antworten.


    Leckerlie: Ich hoffe sehr, dass es Dir gelingt, im Gespräch mit Deiner Vermieterin sachlicher und höflicher zu bleiben, als Du es hier warst, denn sonst wirst Du sicher nichts erreichen.


    In diesem Sinne


    Tschüssn

  • Zitat

    Wobei ich bezweifle das man nen Hund bis Yorki größe ohne erlaubnis halten darf.
    Hund is Hund und wenn im Mitvertrag drinnen steht keine Hunde erlaubt, dann is das eben so.


    also das mit dem Yorkie bzw der größe is wirklich so. In meiner vorherigen WHg waren Hunde verboten. Allerdings wußte der VM das ein yorkie großer Hund sogesehen als "Käfigtier" gilt (von der größe) und so konnte ich ohne Probleme einen Yorkie halten.
    Sicher is ein Yorkie auch ein hund (sogar ein ganz großer), wird aber dennoch anders gesehen als ein Hund. So traurig das auch klingt. Wobei traurig is auch falsch, denn diese Tiere darf man ja ohne erlaubnis halten.


    was ich aber wirklich traurig finde, is die Entgleisung der TS.
    Auch ich ahbe es so verstanden, das ein Zweithund her muß, damit der ersthund ausgelastet wird.


    ich kann jeden Vm verstehen, wenn er sagt, er möchte nicht soviele Hunde in seinen WHg haben. Viele HH haben bereits soviel Bockmist veranstaltet, das VM da eher skeptischer sind. Für mich vollkommen verständlich!


    Wenn es keine Zustimmung gibt, sollte man das akzeptieren. manchmal hilft es, wenn man sich einfach mal in den VM hinein versetzt.


    de´sweiteren bin ich der Meinung, das man sich keinen Zweithund anschafft, nur damit der ersthund nicht alleine is. Auch ein ersthund wird nicht alleine sein, wenn er seine Menschen hat, die für ihn da sind. Da macht es ihm nichts aus, wenn er mal 2 oder 3 std. alleine is. Manche Hunde genießen das sogar und pennen.


    TS:


    bleib mal locker und lies einfach mal selber, was du geschrieben hast. Und wenn du dann nicht das selbe verstehst, wie manch andere hier, mich eingeschlossen, dann kannst du evtl. wütend sein. Aber solche Verbal Attacken gehören hier nicht her.


    Zitat

    Es ist so schwer eine Wohnug zu finden, in der einem die Haltung eines Hundes erlaubt wird. (


    hier gott sei dank nicht. Außerdem kommt es auch immer viel darauf an, wie man sich gibt etc.
    Ich ahbe immer von anfang an meinen Hund erwähnt, und direkt gesagt, gibt es keine Genehmigung brauche ich mir die WHG garnicht ansehen. Eine WHg wo mein hund nicht einziehen darf, brauch ich nicht anzusehen.
    Aber es is schon wahr, viele VM sind schon vorbelastet durch andere HH`s.

  • @ Dark: Das ein Vermieter einen Kleinhund toleriert will ich gerne glauben, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das Mietrecht das so vorschreibt.


    Ist auch letztendlich wurscht, weil die Erlaubnis für jedes Tier verweigert werden kann, wenn sich Nachbarn gestört fühlen. Da ist dann auch egal, ob es sich um ein Käfig-Kaninchen oder ein Käfig-Yorki ;) handelt.

  • selbstverständlich gibt es noch beratungshilfescheine. sofern man kein entsprechendes einkommen hat - ab zum ag welches zuständig ist - und einen solchen beantragen. wird nicht immer, aber doch noch sehr häufig gewährt!

  • Das mit dem Hund in Yorkie Größe und das er Vermieter da nichts gegen sagen kann, weil der unter Käfigtier fällt, ist glaube ich so ein kleiner Trugschluss. Ich glaube, das dort auch schon andere Urteile gesprochen wurden und auch ein Yorkie als Hund gilt und genauso wie eine Katze - wenn nicht anders im Mietvertrag hinterlegt - einer Genehmigung des Vermieters bedürfen. Ausnahme war glaube ich nur, wenn der Vermieter Katzen generell erlaubte, dann waren Kleinhunde auch generell erlaubt.
    Aber die Rechtssprechung ist gerade in dem Thema so verdreht, das man sich dort nie sicher sein kann.

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