Vermieterin weiß nicht mehr was sie sagt/gestattet

  • Hallo alle zusammen,


    ich denke ich schildere direkt mein Problem, es handelt sich um folgendes:


    Ich und mein Freund (beide 19 Jahre alt) sind am 01.05.2009 in eine Mietwohnung gezogen und wir haben einen Hund (40cm).
    Wie wir die Wohnung begutachtet haben (mein Vater war Zeuge des Geschehens) hieß es "Da diese Wohnung im Erdgeschoss liegt ist der Hund erlaubt."
    Sie hat den hund auch gesehen, da wir sie dazu grundsätzlich mitgebracht haben.
    So nun haben wir das Problem das sie jetzt der Meinung ist, das sie keine Haustiere in dem Haus haben will, sie selbst hat ein Eigentumshaus wo anders, wohnt also nicht bei uns im Haus.
    Wir wollten jetzt einen Mini-Mix (25cm) dazu holen, da unsere noch sehr jung ist und so dann auch nicht allein ist, wenn Frauchen und Herrchen mal 2 std weg sind.
    Da fing unsere Vermieterin damit an keine Haustiere haben zu wollen.
    Laut Gesetz, las ich beim Mieterschutzbund, sind Hunde bis zu einer große des Yorkshire Terriers immer erlaubt und dürfen wie kleintiere nicht verboten werden.


    Im Vertrag steht drinn das nur Zierfische und Ziervögel gestattet sind und sonst nichts (außer nach Vereinbarung), das kann ich nicht nachvollziehen, da Vögel weitaus lauter und ruhestörender sind und mehr dreck machen als ein ruhiger Hund.
    Unsere Mitmieterin in der Wohnung über uns hat aber 2 Katzen, die sie erlaubt bekommen hat, warum darf ich dann keinen "Handtaschenhund"? -> soll nicht böse klingen, sondern einfach die größe beschreiben, ist also nicht größer als eine Katze.


    Kann mir das wer erklären, warum macht sie bei anderen Mietern extra Würstchen und lügt uns beim einzug an, von wegen im EG sind Hunde okay?



    Sie sagt immer unser Hund wäre ja andauernd allein -> Hallo, ich bin Tag und Nacht zu hause, da ich Heimarbeit mache.
    Und hab August, wenn ich in der Ausbildung bin, ist meine Freund bis auf 2std da, weil er da zur Uni muss.
    Ich habe das mit meinem Ausbilder so regeln können, das es nur im Notfall mal so ist das der Hund bzw dann die Hunde mal diese 2std allein sind und sonst ist immer einer da.


    Wenn einer von uns mal eine Woche weg muss bezüglich der Ausbildung oder sonst etwas wären die Hunde bei meinen Eltern.



    Danke euch für Antworten.


    Achja bitte nicht so etwas wie, geh zum Anwalt, ich kann mir keinen Anwalt leisten und diese kostenlosen Erstberatungen sind abgeschafft worden.


    Ich möchte lediglich eure Meinung dazu hören.


    Würde gerne direkt wieder ausziehen, aber ich bin ja erstmal drei Monate an diese Wohnung gebunden und dann steck ich mitten in der Ausbildung.

  • Die wollen aber bei Anmeldung auch 96€.



    Achja und unsere Hündin wird hier von allen Mietern geduldet, es hat sich nie einer beschwert oder sonstiges, wir sehen die anderen auch kaum, von daher stört es hier keinen.




    Problem ist, wenn ich keine Möglichkeit habe einen zweiten kleinen Hund zu halten muss ich meine abgeben, da sie so viel energie hat und diese mit anderen Hunden ko spielen muss.

  • Wenn im Vertrag drin steht, das außer Ziervögeln und Zierfischen nichts anderes gehalten werden darf (außer nach Vereinbarung) wird die wohl nichts anderes übrig bleiben als das so zu hinnehmen, schließlich hast du den Vertrag ja so unterschrieben.


    Euer Hund ist ja schon eine "Ausnahme" und ihr habt euch vor dem Einzug darauf geeinigt das ihr den Hund in der Wohnung halten dürft. Und ich glaube nicht das "Die hat aber zwei Katzen" eine effektive Aussage ist, besonders wenn die Besitzerin der Katzen dazu die Erlaubnis der Vermieterin eingeholt hat.

  • Also ich würde garnicht erst in eine Wohnung ziehen, wenn nicht dick und fett im Mietvertrag stehen würde - Hund erlaubt -.
    Sonst hat man immer schlechte Karten.


    Ich verstehe aber nicht ganz warum du deinen jetzigen Hund abgeben mußt, weil kein 2. erlaubt ist.
    Die von dir angeführten Gründe kann ich nicht nachvollziehen.

  • Huhu, ich war schonmal in der gleichen Situation wie du jetzt bist. Wir haben uns die Wohnung mit Hund angeschaut, Vermieterin fand den Hund ganz süß und lieb und alles war klar. Dann, genau 14 Tage nach dem Einzug sollte plötzlich der Hund weg. Man würde ihn hören wenn er läuft wegen den Krallen. Und er würde bellen (wenn es klingelt). Ausserdem würden seine Haare bis in ihre Wohnung liegen und sie hätte plötzlich überall Ausschlag. Ende der Geschichte war dann, dass wir nach genau 1,5 Monaten wieder ausgezogen sind. Davon war 1 Monat purer Stress weil die Vermieterin uns jedes Mal wenn wir das Haus verlassen oder betreten haben abgefangen und angemault/fertig gemacht hat.
    Seitdem rate ich jedem sich die Erlaubnis schriftlich zu holen oder die Wohnung nicht zu nehmen. Ich würde an deiner Stelle mich nach einer anderen Wohnung umsehen. Von einen Tag auf den anderen kann dein Vermieter dich nicht rausschmeissen. Ich würde versuchen die Sache "auszusitzen" und in der Zeit nach einer besseren Wohnung ausschau halten. Fristlos kündigen darf sie dich jedenfalls nicht und auch wenn sie das tun würde - bis es zu einer Zwangsräumung kommt braucht es einige Zeit - bis dahin hast du schon längst eine andere Wohnung gefunden ;-)
    Alles Gute - auch mit dem zweiten Hund der dann kommen soll.
    Ulli

  • @ LaLouna


    Diese Regel gillt dann aber nur wieder für Hunde mit größe eines Yorkshire Terriers, oder wird in dem Fall, da es anscheinend veraltet ist, diese Klausel aufgehoben, also unzulässig und es ist kein Rechtswirksames Verbot mehr?

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