Herzfehler beim Welpen - Geld zurückfordern möglich??

  • Hallo zusammen,


    vor 2 Monaten kauften meine Frau und ich uns
    2 Mops Welpen (Hündinnen) von einer
    Welpenvermittlung. Einer der Welpen hatte am
    Wochenende einen Kollaps, lag auf dem Rücken
    und zuckte noch ein paar mal. Daraufhin habe
    ich ihn sofort unter kaltes Wasser gehalten worauf
    er wieder erweckte. Daraufhin bin ich sofort zur
    Tierklinik gefahren wo eine Ultraschalluntersuchung
    einen schweren Herzfehler fest stellte der nicht
    mehr zu beheben sei...


    Darüber waren wir sehr erschüttert und traurig,
    ist der kleine uns doch schon in dieser Zeit sehr
    ans Herz gewachsen.
    Älter als 1 Jahr wird der Hund nicht werden,
    es kann jeden Tag passieren das der Hund
    nun stirbt
    Kein Geld kann dieses natürlich ersetzen, nur wie
    sieht die rechtliche Sache aus?
    Kann man auf Schadensersatz bzw. auf Rückerstattung
    der Kosten des Welpen bestehen, gerade bei einem
    schwerwiegenden Herzfehler?
    Ist dies irgendwo im Gesetz verankert und was gibt
    es für Möglichkeiten?


    Danke schon einmal für Eure Antworten!


    Gruß


    Bonzo

  • Erst mal, dass tut mir sehr leid für Euch und den kleinen Hundi. Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit der Heilung oder Unterstützung durch Medikamente? Das ist ja echt ein schreckliches Schicksal.


    Leider bin ich da auch nicht so fit. Ich würde an Deiner Stelle erst mal mit Deinem TA sprechen.


    Für eine Gelderstattung ist es sicher wichtig ob der Herzfehler bereits bei der Untersuchung, die bei der Impfung gemacht wird, hätte festgestellt werden können.


    Weiter würde ich auf alle Fälle mit der Tiervermittlung Kontakt aufnehmen und Fragen, wie sie zu dem Fall stehen. Wenn ich Tiervermittlung höre, dann entnehme ich, dass es sicher kein seriöser Züchter war, oder? In den meisten Fällen stellen sich diese Tiervermittler stur. Denen ist es egal hauptsache Geschäft und Umsatz.


    Hoffe, der TA täuscht sich und der Hundi hat noch eine Chance mit Medikamenten.


    Viel Glück


    agil

  • Hallo,


    bei uns im Ort züchtet jemand Deutsche Schäferhunde. Ein Welpe wurde vor über einem Jahr in die Schweiz vermittelt und ist vor kurzem an einer speziellen Krankheit gestorben. Sie beschwerten sich deshalb beim Züchter. Da dieser aus dem Wurf eine Hündin behalten hatte, wurde nun diese an die Schweizer Leute als Schadensersatz vermittelt.


    Ich denke schon, dass nach so kurzer Zeit ein Züchter in der Pflicht steht, einen Schaden zu ersetzen. So doof das bei Hunden auch klingen mag. Hier geht es ja schließlich auch um viel Geld!


    Gruß Kindhund

  • Gewährleistungsrecht! Du kannst gegen Rückgabe der Welpe den Kaufpreis zurück verlangen. Wenn Du die Welpe behalten willst kannst Du eine Wertminderung geltend machen.
    Grundsätzlich hat der Hersteller, in diesem Fall Züchter/Händler ein Nachbesserungsrecht. Trifft aber in diesem Fall eher nicht zu.

  • Danke für eure bisherigen Antworten!


    agil: Leider können Medikamente nicht helfen da das
    Herz des kleinen einfach zu schwach und verknorpelt ist.
    Der Arzt meinte ein Riesenloch wäre zu sehen und eine
    Operation könnte dieses leider auch nicht beheben...


    Wäre nett wenn ihr euch mal die Vertragsbedingungen
    unten kurz durchlesen und dazu Stellung
    nehmen könntet.


    Hier mal die Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages:
    Insbesondere haftet der Verkäufter nicht für verborgene Mängel, die er selbst nicht erkannt hat. Dies gilt auch für zuchtausschließende Fehler (z. B. Hoden-. Zahn-, Haar- oder Körperfehler udn Größe), die sich im Laufe der Entwicklung heraus stellen. Ebenso ist eine Haftung für eine ordentliche Entwicklung selbst ausgeschlossen, da diese in erster Linie von der Ernhährung, Haltung, Pflege und evtl. Erkrankung abhängt.
    Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass der Kaufvertrag in voller Form anerkannt wird und dass ihm keine mündlichen Zusagen gemacht wurden, dies bezieht sich auch auf den Gesundheitszustand des Tieres.


    Zusatzvertrag:
    ... der Verkäufer erhält das Recht, anstelle einer Nachbesserung/Mängelbeseitigung die Ersatzlieferung gleicher Art und Güte vorzunehmen. Sollte der Käufer vertragswidrig einen eigenen Tierarzt mit der Mängelbeseitigung beauftragen, verpflichtet sich der Käufer, die entstehenden Kosten allein zu tragen.



    Heißt das jetzt das ich das Recht habe auf Ersatzlieferung
    und muß ich den kleinen Welpen für diese abgeben oder
    kann ich ihn trotzdem wenn behalten??
    Ich will doch nicht von dieser Welpenvermittlung noch einen Hund haben sondern mein Geld zurück und wenn anderweitig einen kaufen!

  • ... und was passiert wenn mir der kleine Mops angenommen
    heute sterben würde, wie sieht die Sache dann
    rechtlich gesehen aus??
    Das Dokument vom Arzt datiert vom letzten Freitag,
    wäre also vor dem Tod ausgestellt worden.

  • Der Händler kann Dir die "Sache" ersetzen, sogar drei Mal.
    Was Deine anderen Fragen zum Vertrag angeht, kann/darf und werrde ich Dir necht mehr sagen. Da ich kein Jurist bin, würde ich mich mit einer verbindlichen Aussage selbst strafbar machen.


    Als Nichtjurist kann ich Dir aber sagen, das Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden solltest, der Dir vermutlich in Aussicht stellen wird, dass Du auf Grund des Mangels an dem Hund gute Aussichten hast Dein Geld zurück zu bekommen. Den Hund musst Du aber auf jeden Fall abgeben.


    Falls Du keinen vernünftigen Anwalt kennst, kannst Du unter http://www.juralotze.de danach suchen.


    Gruß
    Wakan

  • Wie das rein rechtlich ist, weiß ich nun wirklich nicht, aber wer garantiert dir, dass der Züchter vom Herzfehler nichts gewußt hat? Dann wäre es Betrug!

  • Jurisitische Fragen können und dürfen hier nicht beantwortet werden! Wende Dich doch an einen Anwalt, der wird Dich sicher korrekt beraten.


    Viele Grüße
    Corinna

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