Tierhüterrisiko

  • Hätte jetzt evtl. eine Versicherung gefunden. Allerdings versteh ich eine Sache nicht. Und zwar. Was bedeutet Tierhüterrisiko? Bedeutet es, dass die Versicherung auch übernimmt wenn jemand auf den Hund aufpasst oder ausgeht? Oder das man dann selber dieses Risiko hat und es selbst bezahlen müsste? :???:
    Das Wort stand aufgelistet mit den anderen Leistungen hinter einem Spiegelstrich. Köbnnt Ihr mir da helfn? Bin echt zu blödefür so was-
    Danke

    • Neu

    Hi


    hast du hier Tierhüterrisiko* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Leider kann ich Dir da nicht helfen, aber kann Dir das nicht der Versicherungsmakler sagen?


      Oder Du kannst es per email erfragen.


      Schreibs auf jeden Fall mal, bin auch neugierig

    • Hallo,


      das Tierhüterrisiko ist mitversichert. Bedeutet, daß auch Schäden versichert sind, die der Hund in Obhut eines Sitters verursacht.


      Liebe Grüße


      BETTY und Ronja

    • Zitat

      das Tierhüterrisiko ist mitversichert. Bedeutet, daß auch Schäden versichert sind, die der Hund in Obhut eines Sitters verursacht.


      Allerdings normalerweise nur dann, wenn der Sitter nicht gewerblich tätig war.


      Bsp.: Deine Freundin passt auf deinen Hund auf, der entwischt ihr und verursacht einen Unfall. Deine Haftpflicht übernimmt hier die Schäden an Dritten.
      Nicht versichert sind Schäden am Tierhüter selbst.
      Bsp.: Dein Hund beißt deine Freundin oder pinkelt auf deren teuren Perserteppich, während er sich in der Obhut der Freundin befindet.

    • Unsere Hunde sind auch für Sitter mitversichert. Und auch wenn der Sitter selber durch die Hunde zu Schaden kommt, ist das mitversichert - also bei Biss.


      Das mit dem gewerblichen Sitter ist abhängig von der Art und Weise. Ist es nur ein Gassigänger, sieht das mit der Gefährdung wieder anders aus, als wenn es eine Pension ist.
      Dann kommt es immer darauf an, ob es eine Fahrlässigkeit war oder nicht.

    • Der Tierhüter haftet ja generell nur bei Verschulden.


      Zitat

      Das mit dem gewerblichen Sitter ist abhängig von der Art und Weise. Ist es nur ein Gassigänger, sieht das mit der Gefährdung wieder anders aus, als wenn es eine Pension ist.


      Den Satz verstehe ich nicht :? Welche Gefährdung sieht da anders aus?


      Die Frage ist halt immer, welches Haftungsrisiko die Versicherung einschließt.
      Normal ist: Schäden an Tierhalter, Tierhüter und Familienmitgliedern des Tierhalters sind ausgeschlossen.
      Versichert ist die Haftung des Tierhalters und die Haftung der Familienmitglieder als Tierhalter.
      Versichert ist die Haftung des Tierhüters, wenn dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist.


      Natürlich gibt es auch Versicherungen mit abgewandelten Bedingungen. Danach sollte man sich im Zweifel erkundigen.
      Normalerweise hat ein gewerblicher Tierhüter jedoch eine eigene Tierhüterversicherung, die eben genau dieses Risiko abdeckt.

    • Ahh. Das ist alles ein kuddelmuddel. Dank euch bin ich aber schon etwas schlauer und werde mich dann bei der Versicherung nochmal telefonisch :handy: erkundigen. Damit ich nicht irgendwas abschließe und dann aber falsch versichert bind.
      Vilen Dank und Frohe Weihnachten :xmas_smilie:

    • Gefährdungshaftung und Haftungsrisiko verhält sich etwas anders wenn die Tierhüter mitversichert sind.


      Meine gewerbliche Haftpflicht schließt Schäden aus, die ich nicht zu Verantworten habe. Zum Beispiel ich gehe mit einem Hund Gassi und die Leine reißt, dann ist das nicht meine Haftung, sondern die vom TH. Mache ich den Hund allerdings während des Gassigehens von der Leine und es passiert was, dann geht es über meine Versicherung. Wenn ich mit einem Hund Gassi gehe oder auf eine Hundewiese und es kommt zu einem Schaden (Beißerei oder ähnliches) dann fällt dieser nicht in meine Versicherung. Passiert aber selbes bei mir in meinen vier Wänden, dann wäre es ein Fall für meine Versicherung. Ebenso wenn ein Hund in meiner Obhut etwas von einem anderen Hund kaputt macht.


      Da muss man sich bei der Versicherung immer sehr genau erkundigen, was und in wie weit die Versicherung etwas abdeckt.


      Meine private Hundehalterhaftpflich macht da zum Beispiel keinen Unterschied - zu mindest meine ich, das nichts dazu in der Police als Ausschlußkriterium steht - ob der Gassigänger oder Sitter nun privat oder gewerblich ist und deckt trotzdem entsprechende Schäden ab. Wird der Sitter durch meinen Hund zum Beispiel während der Betreuung gebissen, ist dieser Biss auch mit versichert. Bei meiner Versicherung ist es auch egal, denn diese greift auch, wenn ich den Hund in eine Pension bringe und sogar in ein Tierhotel. Selbst der ungewollte Deckakt ist mit versichert, sowie Mietschäden.


      Es kommt a. also immer auf die Versicherung selber an und b. auf die Art und Weise der Betreuung bzw. der Betreuungsperson.

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