Wie beschütze ich meine Fußhupen richtig?

  • Hi,
    ich habe für den Ernstfall auch ein Pfefferspray und zwar eines mit einem Starkstrahl, was nicht so windempfindlich ist. (Was ich bisher aber GsD noch nie einsetzen musste).
    Meine Hündin ist bereits einmal schlimm zerbissen worden, diese Erfahrung möchte ich nicht noch einmal machen.
    LG von Julie

  • Hallo,
    hast Du mit der Rütteldose nur gerüttelt oder sie ihm auch "mit Schmackes" neben den Allerwertesten geworfen ? Wenn die Rütteldose nicht geholfen hat, werden die Discs vermutlich auch nichts bewirken.
    Ich würde ihm schon das zu-Euch-Kommen sehr unangenehm machen und dazu tut ein Schirm sicherlich sehr gute Dienste - verbunden mit einem lauten Brüller und einem ernstgemeinten drohend-auf-ihn-Zugehen könnte ihn das wirklich gut abschrecken, so dass künftig er um Euch einen Bogen macht. Dazu musst Du aber wirklich von innen heraus entschlossen sein, ihn gar nicht erst an Deinen Hund herankommen zu lassen - denn Zaghaftigkeit, also ein Nicht-Authentisch-Sein, würde er vermutlich sofort merken, dann beeindruckt ihn das sicherlich nicht.
    LG Petra

  • Zitat

    Vorher benutze ich dann doch lieber das Pfefferspray, falls ich noch eine Hand frei hab. (mit beiden Hunden auf dem Arm wirds schwierig)
    franziska
    bist du sicher, dass ich mich da nicht strafbar mache. Er kommt ja wie gesagt ganz friedlich angelaufen und wedelt mit dem Schwanz usw. Er tickt ja immer ganz plötzlich aus. :???: Wenn mich da jemand sieht, wie ich so ein freundlich hertrabendes Hundchen besprühe...


    Ich bin sicher, dass Du Dich da nicht strafbar machst. Das Pfefferspray ist für "böse Tiere" oder so ähnlich steht es auf der Dose (kann ich bei mir nicht mehr lesen). Wenn dieser Hund auf Dich zugelaufen kommt, sieh zu, dass Du Deine Hunde hinter Dich bringst und versuch, ihn wegzujagen. Wenn er trotzdem näherkommt, würde ich sprühen, auch wenn er wedelt! Und "wenn Dich da jemand sieht...", ja und? Ist das wichtig, was ein anderer denkt? Nein, wichtig ist doch, dass Deinen Hunden nichts passiert, oder?
    LG Francisca

  • Hallo,


    warum geht ihr (die anderen Nachbarn) nicht gemeinsam zum OA und tragt mal alle zusammen vor was sich mit dem Hund schon alles ereignet hat?


    Vielleicht habt ihr so mehr Gehör, auch würde ich dem OA sagen, dass ich selbst Angst habe und nicht nur Angst um meine Hunde.
    Es kann doch nicht angehen, dass die Leute bewaffnet bis an die Zähne mit ihren Hunden auf die Straße gehen?
    Wo kommen wir denn da hin?


    Liebe Grüße


    Steffi

  • Das mit dem Pfefferspray würde ich mir überlegen. Erstens wirken nicht alle Mittel zuverlässig, d.h., der Hund rastet richtig aus. Dann darfst Du es nicht gegen den Menschen richten - der Hundebesitzer rastet aus, weil sein Hund vor Schmerzen schreit.


    Ein Regenschirm mehrmals hintereinander aufgespannt ist wesentlich effektiver, glaub mir. Da musst Du nicht mal die Hunde auf den Arm nehmen.


    Ansonsten schliesse ich mich den Worten von Steffi an. Nimm ne Digi oder ein Fotohandy mit, mache von dem Hund, der der Leinenpflicht ja unterliegt, nen Foto, wenn er im Freilauf ist. Damit kannst Du dokumentieren, dass sich hier nicht an Auflagen gehalten wird. Bevor der Hund eingezogen wird, überlegt sich der Halter sicher seine Haltungsbedingungen nochmal.

  • Ich wäre mir nicht so sicher, dass es erlaubt ist einen Hund der "nur" angelaufen kommt mit Pfefferspray zu bearbeiten ohne das er was gemacht hat.


    Ich würde es auch mit dem Regenschirm versuchen und versuchen so gut es geht dem Hund aus dem Weg zu gehen.


    Es ist schon komisch, dass das OA nichts unternimmt. Vielleicht hilft ja ein Foto von dem Hund ohne Leine.


    Und nur weil der Hund Schwanz wedelt angelaufen kommt muss es noch lange nicht heißen, das es freundlich gemeint ist.
    War es nicht auch so das die Hunde mit dem Schwanz wedeln um ihren eigenen Geruch weiter zu verbreiten und evtl den Geruch vom gegenüber zu übertönen oder so?


    Lg
    Sacco

  • Hallo,


    der Hund hatte nach den Anzeigen Leinenzwang, dann denn "Wisch", der ihn legal wieder frei laufen ließ und er hat weiter gemacht wie zuvor...das darf ja wohl nicht wahr sein!


    Hey, hör auf über Regenschirm und Pfefferspray nachzudenken, klar ist das erst mal im Notfall sinnvoll, aber dieser Hund stellt eine Gefahr für andere Hunde und Menschen dar!


    Mach Dampf, geh`zu allen Anlaufstellen. Erwirke Leinenzwang, wenn`s nicht eingehalten wird: erneute Anzeige und noch mehr Dampf.
    Evtl. wird der Hund "eingezogen" und im Tierheim eingeschläfert, weil nicht vermittelbar. Sag das der Besitzerin!
    (Boxer haben gelegentlich Gehirntumore, die vielleicht der Grund für dieses seltsame Verhalten sein können.)

  • Hallo,
    alle, die hier gegen das Pfefferspray und sogar den Regenschirm sind, sollten sich nochmal den Beitrag der TS durchlesen. Bei diesem Hund kann anscheinend eine zu späte Reaktion schwere Verletzungen, wenn nicht sogar Schlimmeres, für ihre kleinen Hunde bedeuten.
    Ich habe leider mal das Pfefferspray einsetzen müssen, um 2 Yorkies vor einem freilaufenden Kuvasz zu schützen. Der Hund ist sofort abgedreht, die Gefahr war gebannt. Ich weiss nicht, was ohne das Pfefferspray passiert wäre :shocked:
    Das Spray zur Sicherheit in der Tasche, ist nicht verkehrt und sein Einsatz bei einem solchen Hund bestimmt nicht verboten. Da würde ich auch garnicht drüber nachdenken. Wenn die Gefahr bestünde, dass meinem kleinen Hund ein Schaden zugefügt würde, käme das Spray zum Einsatz!
    Dies ist also die eine Sache, Pfefferspray oder Regenschirm parat halten, aber natürlich weiterhin mit anderen HH beim OA daran "arbeiten", dass der Hund "gesichert" wird.
    LG Francisca

  • Und wie wärs wenn du deine beiden Mäuse ins Platz bringst, dich vor sie stellst in nem Abstand von nem guten Meter, dich aufbaust, den Boxer anschnauzt und ihm den Weg abschneidest?
    Im Zweifelsfall eben am HB festhalten?


    Deine Hunde in diesem Fall auf den Arm zu nehmen halte ich für eine ganz ganz dumme Idee...

  • also mal zu der idee mit den fotos...wenns wirklich hart auf hart kommt,dann bringen die fotos nichts,weil sie nicht als beweismittel angesehen werden dürfen,wenn keine erlaubnis von der halterin bestand...jedoch muss sie dann natürlich mit drauf sein ( was ich denke ich ja schon notwendig ist,da sie ansonsten sagen könnte,des das evtl nicht ihrer war oder sowas)...weil---->jeder mensch hat halt das urheberrecht auf fotos von ihm und kann dann bei zuwiderhandlung selber anzeige erstatten...also des nur mal kurz mit eingeworfen von mir
    also so schaut soweit ich weiss die gesetzteslage aus...wenn ich da was falsch wiedergegeben habe,möge mensch mich korrigieren =)

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