Hallo,
ich besitze 2 Dobermänner (Rüde und Hündin)
Mein Rüde hat einen sehr übertriebenen Beschützerinstinkt. Wenn er Leute die zu Besuch kommen nicht kennt traut er ihnen nicht und will mich beschützen wenn sie mir zu nah kommen oder plötzlich aufstehen. Es ist schon dreimal vorgekommen, dass er einen Besucher ins Bein gezwickt hat. Gott sei dank ist bis auf Blaue Flecken noch nichts passiert aber er ist auch noch sehr jung und ich befürchte, dass es eher schlimmer als besser wird, obwohl ich an der Problematik arbeite. Nun die Fragen:
Alle Beteiligten haben es bisher gelassen genommen aber was passiert wenn mich mal einer Anzeigt? An meiner Wohnungstür und meinen Garten sind Schilder „Betreten auf eigene Gefahr“ angebracht. Schützen derartige Warnschilder wirklich vor rechtlichen Konsequenzen?
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Hi
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Zitat
Bei der Haftung von Tierhaltern unterstellt der Gesetzgeber, dass von Tieren grundsätzlich eine potenzielle Gefahr ausgeht. Wird daher durch ein Haustier ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Tierhalter grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Dazu reicht schon einfache Fahrlässigkeit aus.
Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Gefährdungshaftung, die zum Beispiel auch für Halter von Kraftfahrzeugen gilt.
Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welcher die Haftung von Tierhaltern regelt, kennt allerdings eine Ausnahme. Denn wird ein Schaden durch ein Haustier verursacht, welches dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dient, so besteht nur dann eine Haftungsverpflichtung, wenn der Geschädigte dem Tierhalter ein Verschulden nachweisen kann.
Dadurch wird aus der Gefährdungshaftung eine klassische Verschuldenshaftung. Denn die Beweislast trifft in solchen Fällen den Geschädigten und nicht, wie bei der Gefährdungshaftung, den Tierhalter.
Beisst Dein Hund - trotz Schild - einen Menschen, kann man Dich haftbar dafür machen.
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auf deutsch gesagt: Ob ich die Leute durch ein Schild warne oder nicht ist egal???
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Genau so sieht es aus.
Gleiches Spiel, wenn jemand deinen Hund provoziert oder ihm Schmerzen zufügt und er beißt, kann man dich auch dafür anzeigen. -
Genau.
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Zitat
auf deutsch gesagt: Ob ich die Leute durch ein Schild warne oder nicht ist egal???
Irgendwo hier im Forum steht sogar geschrieben, dass es schlimmer ist, wenn Du vor einem gefährlichen/bissigen Hund warnst, weil man Dir dann - sollte es zu einem Biss von Deinem Hund kommen - unterstellen kann, dass Dir die Gefährlichkeit des Tieres bekannt war und Du Vorsorge/Abhilfe hättest schaffen müssen *langer, komplizierter Satz :D, aber es steht alles drin*.
schlaubi
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Ja, es ist egal. Hunde haben nicht zu beissen. Erst recht nicht in Deiner Gegenwart.
Wenn Du und Dein Hund wegen eines Hundebisses angezeigt werdet, leitet die Dienststelle diesen Vorgang - zumindest ist es in Frankfurt so - direkt an das Ordnungsamt weiter. Und schwups, ist er als gefährlicher Hund registriert. UNd das heisst: Sachkundenachweis, der Hund darf nur allein geführt werden, Leinen- und Maulkorbzwang.
Je nachdem, bei welcher Gesellschaft er versichert ist, sogar Ausschluss aus der Haftpflicht, drastische Steuererhöhung.
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Vielleicht solltest du einfach vermeiden, daß er überhaupt die Chance hat jemand zu beissen !!
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Zitat
Irgendwo hier im Forum steht sogar geschrieben, dass es schlimmer ist, wenn Du vor einem gefährlichen/bissigen Hund warnst, weil man Dir dann - sollte es zu einem Biss von Deinem Hund kommen - unterstellen kann, dass Dir die Gefährlichkeit des Tieres bekannt war und Du Vorsorge/Abhilfe hättest schaffen müssenne ich warne nicht vor einem "bissigen Hund" da steht nur "hier wache ich - betreten auf eigene Gefahr"
ZitatGleiches Spiel, wenn jemand deinen Hund provoziert oder ihm Schmerzen zufügt und er beißt, kann man dich auch dafür anzeigen.
krass! das sollte mal einer machen, dann beiße ich ihn
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okay dann weiß ich bescheit! Danke für eure Antworten -
Du kannst dein Grundstück mit Schildern zupflastern, nutzt alles nix.
Dein Hund muß so "gesichert" sein, damit er niemanden beißen kann.
Selbst wenn er einem Einbrecher gegenüber sein Revier verteidigt, kann dich
der Einbrecher anzeigen.Ob er es tatsächlich tun würde, ist eine andere Frage.....
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