Allgemein: Hunde über- statt unterfordert?

  • Zitat

    Hallo nochmals


    Also ich pers. finde dieses neue Gesetz echt toll. Jeder "neue" Hundehalter, welcher sich eine Fellnase ins Haus holt, muss diese Halterprüfung absolvieren. Natürlich wird es nach wie vor schwarze Schafe geben, die einen Weg finden, ohne diese Prüfung durchs Leben zu kommen. Aber ich denke, dass sich Leute, die sich einen Hund ins Haus holen möchten, nun noch mehr Gedanken darum machen, ob sie den "Aufwand" auf sich nehmen möchten. - Wie gesagt, ich befürworte dieses Gesetz absolut und hoffe noch zusätzlich, dass dadurch auch künftig die "ach so süsse" Weihnachtsüberraschung für die Kinder nicht mehr in Form eines Hundes ausfällt.


    Gruss
    Sabine


    Hier recht gut zusammengefasst:


    http://www.hund-zuerich.ch/

  • bevor man den hund haben darf muss man theorie absolvieren. wenn man ihn dann hat, muss man verhaltensregeln pauken.,nochmals theorie und HS ist PFLICHT. finde es echt gut!! auch wenn ich so viele hören die sagen : mensch so ein sche** hätt ich den hund bloss vorher gekauft.

  • Zitat

    bevor man den hund haben darf muss man theorie absolvieren. wenn man ihn dann hat, muss man verhaltensregeln pauken.,nochmals theorie und HS ist PFLICHT. finde es echt gut!! auch wenn ich so viele hören die sagen : mensch so ein sche** hätt ich den hund bloss vorher gekauft.


    Nein. Vor dem Hund Kurs absolvieren gilt erst ab 2010.
    Als Kurs gilt auch die Welpenspielgruppe.



    Zitat

    Hundehalter, die nach dem 1. September einen Hund erwerben, müssen bis spätestens 1. September 2010 einen anerkannten Ausbildungskurs besuchen. Dieser darf nur von anerkannten Ausbildnern durchgeführt werden. Das BVET veröffentlicht regelmässig eine Liste der anerkannten Kursanbieter.


    Quelle: http://www.hunde-zuerich.ch

  • ach jo ? dann muss ich wohl aufm infoblatt was falsch gelesen haben,sörri. das man di HS/WS besuchen MUSS war ab dem 1 september. wer also nach dem 1 sept nen hund kauft ist "betroffen".


    zum glück sind wir hier ned vor gericht,sonst hätt ich ja jetzt glatt ne falschaussage gemacht *g*

  • Danke für den Link, tuundto


    Hmm, grundsätzlich war mir das alles klar, jedoch versteh ich den Teil mit den Schutzhunden nicht ganz. Ist das jetzt, ausser für Polizei und Armee, noch (mit entsprechender Bewilligung) im Verein erlaubt oder nicht ? - Ich verstehe das so, dass es erlaubt ist, bin aber nicht sicher...


    Weiss da jemand konkret Bescheid drüber ?


    Danke schon mal im Voraus.


    Gruss
    Sabine

  • Hallo, hier wurde ja von früher gesprochen. Das war bei mir vor etwa 27 Jahren. Ich durfte einen Hund haben und wir bekamen einen Cocker/ Münsterländer mix. Er war weder zum arbeiten da, noch zum wachen oder ähnliches. Wir sind 2 mal am Tag spazieren gegangen und haben im Garten gespielt. Das war´s, und der Hund war ausgelastet und zufrieden.
    Ich frage mich deshalb auch warum es heute nicht mehr ohne Huschu geht.
    Aber wir waren mit unserem jetzigen Wuff natürlich auch da. Haben viel gelernt und nützliche Tipps bekommen.
    Mir wird auch gesagt mein Hund ist unterfordert. Aber ich denke es reicht, 2 mal am Tag eine Stunde zu laufen, ein bischen Kopftraining(allerdings nicht täglich) und ein bischen Bespaßung. Er kann sofort runterfahren, schläft zwischendurch und auch die ganze Nacht durch. Was er allerdings braucht ist sich auf ner Koppel richtig austoben dürfen. Wenn er als genug ist geht´s ans Fahrrad.

  • Ich hab mal so nebenbei ne Frage:


    Wenn ein Hund ca 16 Stunden am Tag schläft und 8 Stunden wach ist....


    Wieso finden hier viele es dann so schlimm, wenn der Hund 5-7 Stunden am Tag allein ist?


    Da mein Hamster seinen Wach-Schlaf-Rhytmus an mich angepasst hat, wird ein Hund das doch mit Sicherheit auch hinbekommen, oder?


    Das soll jetzt kein Freischein für ein Alleinlassen von 10 Stunden sein oder so, aber wieso sagen dann so viele, der Hund könne (als Beispiel) maximal 4 Stunden am Tag allein bleiben?

  • ich glaube da tickt ein hund ein wenig anders als ein hamsi. vielleicht nach langer zeit geht der hund schlafen wenn man geht,aber ich denk das braucht ein weilchen.


  • Ich verstehe es so wie du.
    Mit behördlicher Bewilligung, wenn man an Sortanlässen teilnimmt.


    Allerdings ist der Link nur eine Zusammenfassung. Die Gesetze beinhalten noch mehr und ausführlicher. Habe ich aber auf die Schnelle leider nicht gefunden.

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