Wann darf Jäger Hund erschießen?

  • Also ich würde mich da auf nichts mehr verlassen: Vor gar nicht langer Zeit hat bei uns ein Jäger auf ein Auto!!! geschossen und dann behauptet, er hätte es für ein Wildschwein gehalten! (Angeblich war er auf dem Hochsitz eingeschlafen, plötzlich wach geworden, hätte zwei leuchtende "Augen" gesehen.....) Zum Glück waren die Insassen des Autos zu diesem Zeitpunkt nicht im Wagen, sonst hätte es zumindest einen Toten (Menschen) gegeben!
    Hunde sind schon mehrmals erschossen worden - ohne, dass sie gewildert haben (die Hunde waren nicht alleine unterwegs, ein Herrchen wurde sogar bedroht). Einer unserer Nachbarn ist auch Jäger und er würde sowas nie tun, aber es gibt eben auch genug andere, deren Lust am Töten eben stärker ist als die Angst vor irgendeinem Gesetz. Man muss natürlich auch zwischen "Berufsjägern" und sog. "Sonntagsjägern" unterscheiden (letztere sind die, die die Prüfung nur machen, damit sie legal ihrem Hobby - dem Töten - nachgehen können).
    LG, sihra

  • Eure Beschreibungen ähneln den Vorfällen wie im Wilden Westen :???:


    Ich verstehe euren Groll gegenüber den Jägern, aber man kann es auch wirklich etwas übertreiben.
    Mindestens genauso auffällig sind landläufig manche Bauern und Landwirte, der gemeine, alltäglich anzutreffende Spaziergänger, Jogger, Walker und Stöckeläufer...und Menschen ganz allgemein, die mit Tieren nichts anfangen können.
    Der Jäger ist jetzt natürlich bedeutend böser, weil er ein Gewehr dabei hat.
    Ich sage es euch ganz ehrlich.
    Es gibt wirklich Jäger, die niemals einen Hund erschiessen würden.
    Dafür gibt es abartige Menschen, die Hunde einfach so vergiften.


    Ich habe nur Kontakt zu netten Jägern, die weniger netten meide ich, alternativ biete ich ihnen an, mit mir über die Hundeproblematik zu diskutieren. Das macht Spass, an so einem "Jägerstammtisch" ;)
    Die netten Jäger, und davon gibt es genug, die erschiessen keine Hunde, auch dann nicht, wenn ein und derselbe Hund wochenlang im Revier auffällig wildert.
    Und das sind dann in der Regel die Hunde, die keine Bindung zu ihrem Zuhause haben, die weder Liebe, Verständnis und Zuneigung bekommen.
    Diese Hunde sind in der Regel verroht und verwahrlost, und stammen aus einer ganz "normalen", nur eben Hunden gegenüber ignoranten Familie.
    Das verachte ich zum Beispiel abgrundtief.
    Wie kann es passieren, dass mein Hund unbemerkt alleine "Gassi" geht?
    Das stellt auch keinen Einzelfall dar.


    Es soll vorkommen :p , dass der eine oder andere Jäger selber Hunde hat, und diese auch schätzt und liebt. :liebhab:

    Es wird übrigens anstelle des Erschiessens stundenlang nach dem HH recherchiert, und der ausfindig gemachte Besitzer verwarnt. Mehrfach verwarnt.
    Wird der Besitzer trotz wirklich aufwändiger Recherche einmal nicht gefunden, dann wird das Hundchen schweren Herzens in das nächste TH gebracht. So schaut es aus.
    Die von euch genannten Fälle sind die Ausnahmen, die für mich auch verachtungs,-und anzeigewürdig sind.
    Aber glaubt mir, es ist so nicht die Regel.
    Es gibt weniger böse Jäger, als böse Menschen, weil die meisten normal tickenden Jäger im Gegensatz zum Allerweltsmenschen, eine Naturverbundenheit zeigen und haben.


    Ausnahmen bestätigen natürlich immer wieder mal die Regel, aber dennoch sollte man nicht in eine Massen-Jäger-Hysterie verfallen.


    Mittlerweile ist dies schon so ausgeprägt, dass Menschen mit Hundehass sich dies zu Nutze machen.
    So letzte Woche im Revier meines Mannes passiert.
    Wir wurden von einem völlig chaotischem, ich denke auch alkoholisiertem Mann auf's Übelste beschimpft, weil Bonny ohne Leine herumlief...wie immer.
    " Hunde sind von Natur aus Wilderer und gehören verbannt aus der Natur", das waren seine Worte.
    Er würde es dem zuständigen Revierleiter melden :lachtot: ...alles klar.
    Nachdem er gleich beim Richtigen gelandet war, gab er auf seinem Fahhrad mehr als schnell Gas!
    Dumm gelaufen.


    Schade nur, dass die Leute das "Jägerproblem" für ihre Vorteile nutzen.

  • Also hier im Wald hängen seit letztem Jahr klar ersichtliche Warnhinweise, dass ein Hund zuverlässig abrufbar sein, muss um abgeleint laufen zu dürfen. Falss dies nicht der Fall sein sollte und der Hund wird beim Stöbern, Hetzen, wie auch immer, Wildern gesichtet, kann das für den HH ein Strafe bis zu 10.000€ bedeuten.
    Finde ich auch absolut in Ordnung. Denn in den Jahren davor trieb sich wirklich viel unvernünftiges Hundevolk im Wald umher. Sie stellten nicht nur eine Gefahr für das Wild dar, sondern für jeden, der auch das recht hat im Wald Erholung zu suchen (Jogger, Montainbiker, Vogelkundler, Wandersleut, etc.)!!!!! Nicht nur die Jäger, Förster also auch die gemeine Bevölkerung war stinkend sauer. Zu recht!
    Ich besitze auch eine Jagdrummel und weiß, dass sie in bestimmten Gebieten NICHT 100%ig abrufbar ist. Also, bleibt sie an der Schleppe!
    Die Jäger, denen ich bis jetzt begegnet bin, waren allesamt sehr nett und auskunftsfreundlich. Und freuen sich über jeden Hund, der gut hört ;-)!!!

  • Zitat

    Ein Hund der Wild jagt darf erschossen werden. Sicher mit der Beweislast des Jägers, aber was würde es mir und geschweige denn meinem erschossenen Hund nutzen, wenn man noch gerichtliche Klärung an ein solches Drama hängen würde.


    dem erschossenen hund würde es nichts mehr nützen, stimmt ... aber falls der hund unberechtigt abgeschossen wurde, rettet es vielleicht dem nächsten das leben, wenn der jäger zur verantwortung gezogen wird.

  • Nochmal zur Klärung:


    Unter:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Jagdgesetz


    findet ihr die Links zu den einzelnen Landesjagdgesetzen. Unter Paragraph 29 (Jagdschutz) findet man dann die Aussage zum Abschießen von Hunden. Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


    In Baden-Württemberg beispielsweise darf ein wildernder Hund getötet werden, es sei denn:
    Zitat:
    die Hunde eingefangen werden können
    b) auf sonstige Weise erreicht werden kann, dass dazu gehörende Begleit-personen nach nur kurzfristiger Unter-brechung wieder auf die Hunde einwir-ken können,
    c) es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-, Poli-zei- oder Rettungshunde handelt, die als solche kenntlich sind.


    Zitat Ende
    In anderen Bundesländern sieht das wieder anders aus. Einfach mal reinschauen.


    Grüße
    Elke

  • Hi,
    ich bin kein Experte auf diesem Gebiet,
    aber ich weiß, dass bei uns in Baden-Württemberg folgendes gilt: 100 m vom Waldrand entfernt und 300 m von Wohnhäusern entfernt, darf der Hund frei laufen.
    Im Wald herrscht grundsätzlich Leinenzwang. Überschreitet man die Grenzen 100 und 300 m oder man lässt den Hund frei im Wald laufen, riskiert man eine Anzeige, wenn man erwischt wird.
    Ich gehöre zu den Personen, die eine Anzeige in Kauf nehmen würden, weil ich nicht einsehe, dass mein Hund ständig angeleint sein muss. Er ist ein Tier und hat das gleiche Recht auf Freiheit, wie andere Tiere auch.
    Unter den Jägern gibt es schwarze Schafe, das sind Leute, die gerne töten und sich das legalisieren ließen.
    Wenn man auf Nummer sicher gehen will, dass auf den Hund nicht geschossen wird, sollte man die Jagdpächter oder die Jagdbesitzer kennen.
    Da ich ziemlich früh unterwegs bin, habe ich festgestellt, dass die Jäger ca. eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang an ihren Beobachtungsstellen oder auf den Hochsitzen sind, weil bei beginnender Dämmerung das Wild aus dem Wald kommt.
    Privatpersonen, also auch Bauern, dürfen selbst mit Waffenschein nicht schießen, auch nicht, wenn sie ihr Eigentum schützen möchten. In der Regel wird ein Waffenschein nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller bereits seit längerem (ich weiß nicht wie lange) in einem Schützenverein Mitglied ist. Der Waffenschein berechtigt den Inhaber lediglich zum Besitzen und Mitführen einer Waffe, d.h. Transport von der Wohnung zum Schützenverein und umgekehrt oder zu Veranstaltungen bei anderen Schützenvereinen. Der Waffenschein enthält keine Erlaubnis außerhalb des Vereinsgeländes zu schießen.


    Grüßle sternle

  • Also...
    Ein Jäger darf einen Hund (oder auch eine Katze) erschießen wenn er sicher sein kann das das Tier wildert. Weitere Voraussetzung ist, dass min. (ich glaube es waren 200 m würd ich abba nochmal googeln) distanz zwischen Häusern liegen muss.

  • Warum stellen manche eigentlich Behauptungen auf ohne wirklich Bescheid zu wissen? :???:


    In BW herrscht im Wald KEIN genereller Leinenzwang! Nachzulesen im Landeswaldgesetz.

  • Ich denke mal, ein Jäger wird-egal welche gesetzenslage herrscht-sich doch zweimal überlegen, ob er den wildernden Hund erschießt...falls der Jäger noch einen gesunden menschenverstand hat. :???:
    Zumindest habe ich mich letztens noch mit einem Jäger unterhalten, der mich vor Wildschweinen "gewarnt" hat und Angst um meinen Hund hatte, weil Mausi nicht angeleint war. Er erkundigte sich nach ihrem gehorsam, und meinte auch noch, daß er niemals einen Hund erschießen würde. Allerdings erschießen sich bei uns einen ort weiter ja schon die Menschen gegenseitig, von daher weiß man auch nicht was in manchen Jägerköpfen vorgeht, wenn sie einen Hund frei laufen sehen...

  • An alle die noch keinen Blick in das jeweilige Landeswaldgesetz geworfen haben: "Mutmaßungen und Aussagen einzelner Jäger nutzen überhaupt nichts".
    Bindend ist das geltende Recht. Handelt ein Jäger gegen geltendes Recht muss er angezeigt werden. Bedroht ein Jäger einen HH muss er angezeigt werden. Kenne ich als HH den Passus aus dem Landeswaldgesetz nicht und gehe mit dem Hund in den Wald dann hat er eben an der Leine zu bleiben, andernfalls handle ich im eigenen Sinne fahrlässig. Handelt ein HH gegen geltendes Recht muss er damit rechnen das sein Hund abgeschossen wird.
    Will ich öfter einen bestimmten Wald zum Spaziergang mit Hund nutzen ist ein Anruf bei entsprechender Behörde und ein Gespräch mit dem zuständigen Jagdschutzbeauftragten um den Sachverhalt zu klären ratsam.

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