Wann darf Jäger Hund erschießen?

  • Hallo!


    Sry für diese merkwürdige Frage...
    Ich bin gestern mit Lotte bei der großen Runde an Feldern vorbei gelaufen und ringsherum standen diese Hochsitze.


    Da hab ich mich gefragt, wenn jetzt ein Reh kommt und übers Feld rennt und ein Hund rennt hinterher, darf ein Jaäger den Hund dann einfach erschießen (um das Reh zu beschützen)? Oder darf er den Hund nur in der Zeit erschießen, wenn das Wild Junge hat?


    Darf ein Bauer einen Hund erschießen, wenn der Wuff auf seinem Feld rumläuft? Nein oder? Aber er darf sicherlich motzen...den HH schimpfern.


    Und noch eine letzte Frage...
    Wenn man mit Hund ein Gebiet betritt, das mit einem Schild "Hund sind an der Leine zu führen" und "Frei für Forstwirtschaft" steht und man macht den Hund nicht an die Leine, darf er dann einfach erschossen werden?


    So, das wars mit den komischen Fragen...
    Danke im Vorraus

  • Ich glaube, erschiessen darf weder Jäger, noch Bauer einen Hund. Trotzdem wäre ich vorsichtig, niemand gibt Dir Deinen Hund wieder, wenn er es trotzdem tut, auch unerlaubt.


    Ich habe neulich eine positive Erfahrung gemacht. Habe auf einer großen Wiese Dummy geübt in den Abendstunden. Am Feldrand standen mehrere Hochsitze. Plötzlich kam ein Jäger mit Hund und Gewehr quer auf mich zu. Ich hab mächtig Angst bekommen, aber er grüßte nur freundlich und ging an mir vorbei.


    Nicht alle Jäger und Bauern sind Mörder.


    lg Andrea

  • jäger darf unter bestimmten voraussetzungen schießen, meistens dann wenn der hund wildert, dazu kann dir ein jäger aber bestimmt mehr sagen


    ansonsten darf in so einem fall nur die polizei eine schusswaffe nutzen und selbst wir haben da strenge vorschriften.


    wenn ein bauer meint auf meinen hund schießen zu müssen dann lernt der mich aber mal von ner anderen seite kennen. der könnte direkt seinen hof zumachen

  • Da mein Mann Jäger ist, kann ich bestätigen dass kein Jäger einen Hund einfach so erschießen darf und dies auch in aller Regel nicht tun wird. In der Ausbildung der Jungjäger wird dies genau so gelehrt!


    Da die Menschen aber zutiefst unterschiedlich sind in ihrer Denke wird es immer mal wieder Exemplare der Gattung Mensch geben die es anders machen....


    LG

  • meinem Pflegehund wurde von einem Jäger das halbe maul weggeschossen. (sah danach imemr aus, als würde er grinsen). Der Hund hat es überlebt, aber soviel zu dem: Jäger dürfen nicht auf Hunde schiessen!

  • Mir wurde mal erzählt (bin mir nemmer sicher ob es der Jäger war oder nen forstarbeiter)


    Wenn ich im Wald bin und selbst wenn der Hund 2m vor mir läuft, ich aber vom Baum verdeckt werde und der Jäger nur den Hund sieht, das es schon als "wildern" gesehen werden kann, weil kein Herrschen/Frauschen in Sicht ist, so dass der Hund erschossen werden darf...

  • Hallo,


    AM besten einfach mal einen Jäger vor Ort fragen, denn die Gesetze sind Sache des Bundeslandes. In bayern besagt das Jagdgesetz dieses=

    Zitat


    Art. 42 Aufgaben und Befugnisse der Jagdschutzberechtigten(1)


    Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,1. Personen, die in einem Jagdrevier unberechtigt jagen oder eine sonstige Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen oder außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet angetroffen werden, zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten und ihnen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abzunehmen,2. wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Katzen, die sich in Fallen gefangen haben, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude aufgestellt worden sind. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von der führenden Person zu ihrem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes ihrer Einwirkung entzogen haben sowie gegenüber in Fallen gefangenen Katzen, deren Besitzer eindeutig und für den Jagdschutzberechtigten in zumutbarer Weise festgestellt werden können.


    Er darf also nicht wie wild auf den Hund schiessen, sondern nur wenn dieser Hund wirklich jagd. In Bayern dürfen Hunde auch insgesamt ohne Leine im Wald umherlaufen - es sei denn es ist Brut und Schonzeit.
    In anderen Bundesländern sieht es anders aus.



    Quelle= http://www.tierschutz-hundefor…m/showthread.php?p=142489



    Liebe Grüße
    Dana und Wauzis

  • Ich kenne noch die Regelung, daß erst ein Wiederholungstäter, der eindeutig wildert, erschossen werden darf. Zuvr muß aber versucht werden, den Besitzer ausfindig zu machen und zu belehren.


    Aber auch dies ist von Jäger zu Jäger unterschiedlich. Derzeit herrscht hier Ruhe, es jagt auch kein Hund mehr. Aber es gab Zeiten /Jagdpächter, da verschwand der ein oder andere jagende Hund spurlos ... :roll:


    Ein Bauer / Privatmann, sofern er nen Waffenschein etc. hat darf NIE auf deinen Hund schiessen !!


    Kugelsichere Grüße, staffy

  • Noch eine andere Frage zu den Jägern!


    Gibt es irgend eine Möglichkeit zu erfahren, wann die Jäger unterwegs sind? Soweit ich weiss werden Treibjagden angekündigt, aber auch, ob Jäger im Wald schiessen? Kennt sich da jemand aus? Gibt es Tage oder Tageszeiten wo sie nícht unterwegs sein dürfen (ähnl. Mittagsruhe auf Spielplätzen)

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