BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an

  • Jetzt muss ich mal fragen: Was sind das denn für Rezepte die ihr in den Apotheken kauft?

    Medikamente, die im Vet-Bereich nicht erhältlich sind.

    Bei uns Prednisolon in der Dosierung 1mg. Im Vet-Bereich gibt es nur die 5mg. Braucht Gino für seinen Morbus Addison. Mit 5mg müsste ich ihn entweder überdosieren oder unterdosieren, da man die 5mg nur vierteln kann (er bekommt 2.25mg).

    Tim reagiert auf viele Hilfsstoffe in Tabletten. Er kam mit allen SD Medikamenten im Vet-Bereich überhaupt nicht klar und bekommt jetzt für die SD Euthyrox aus dem Humanbereich.

  • Wir bekommen die großpackung Gabapentin auf Rezept, unsere Praxis hat immer nur die kleinen da. Mittlerweile kennt die Apotheke und, anfangs waren die schon sehr irritiert angesichts des Zettels mit dem ich da ankam :rolling_on_the_floor_laughing:

  • Weil ich eh gerade mit dem Zoll wegen Einfuhrbestimmungen telefoniert habe, kann ich jetzt sagen

    Es ist erlaubt im europäischen Ausland Medikamente für den eigenen Bedarf (!!!!) zu kaufen und mitzubringen.

    Auch Medikamente die hier verschreibungspflichtig sind.

    Nur alles was unter das Betäubungsmittel Gesetzt fällt nicht ohne schriftliches Atest vom TA, bzw Amtstierarzt.

  • Weil ich eh gerade mit dem Zoll wegen Einfuhrbestimmungen telefoniert habe, kann ich jetzt sagen

    Es ist erlaubt im europäischen Ausland Medikamente für den eigenen Bedarf (!!!!) zu kaufen und mitzubringen.

    Auch Medikamente die hier verschreibungspflichtig sind.

    Nur alles was unter das Betäubungsmittel Gesetzt fällt nicht ohne schriftliches Atest vom TA, bzw Amtstierarzt.

    Na dann erklärt es ja auch, wieso so viele Shops das anbieten und an deutsche Auslandskunden verschicken dürfen.

    Dann ist es also weder von deren noch von unserer Seite aus illegal? Verstehe ich das richtig? Sofern es eben keine riesigen Mengen sind und nur für den eigenen haushalt?

  • Ich verstehe das eher so das man die Sachen dort vor Ort kaufen und persönlich mit über die Grenze bringen darf. Mit dem Versand hat das nix zu tun.

  • Zitat

    Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Postversandes grundsätzlich keine Arzneimittel aus einem Mitgliedstaat der EU bestellen.

    Abweichungen hiervon sind:

    • Versandhandel über eine Apotheke in einem EU-Mitgliedstaat

      Sie dürfen als Endverbraucher in Deutschland Arzneimittel von Apotheken mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat über den Versandhandel beziehen, wenn die Apotheken dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards anwenden.

      Dies ist im Moment für Arzneimittel, die für den Menschen bestimmt sind, der Fall bei Apotheken aus:
      • den Niederlanden (hier nur, wenn gleichzeitig eine Präsenzapotheke existiert)
      • Schweden (hier nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel)
      • Tschechien (hier nur für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel)

    schreibt zoll.de

    Klingt doch ziemlich eindeutig.

  • Jetzt muss ich mal fragen: Was sind das denn für Rezepte die ihr in den Apotheken kauft?

    Ich bekomme immer alles direkt vom TA mit.

    Gabapentin. Immer auf Rezept (problemlos)

    Und soweit ich weiss, dürfen Apotheken ohne Rezept keine humanmedizinischen Medikamente oder auch Pflegemittel mehr für Tiere ausgeben.

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