BMEL passt GOT an modernste Untersuchungsverfahren an
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Das finde ich eben nur richtig, wenn ich spezifisches Anfragen habe, also Ohrenschütteln, Zähne sehen nicht gut aus etc. dann sind das die zur Krankheit ausführenden Untersuchungen, so sehe ich es.

Bleibt immer noch die korrekte Ausführungen für die allgemeine Untersuchung und was wirklich dazu gehört. Gibt es da einen Link oder kann hier eine TÄ Auskunft geben??Du hast ja schon einen Link gepostet aber ich bin mir ziemlich sicher das ich mich darüber schon mal mit 2 TÄen unterhalten habe und die Aussage jeweils war, dass da wirklich nur eine sehr oberflächliche Untersuchung stattfindet (offiziell). Also keine Untersuchung der Ohren usw. Schleimhäute mal anschauen ja, Körperbau und natürlich der Eindruck des Allgemeinbefindens. Ich meine auch das es dazu mal ein Dokument der Bundestierärztekammer gab, kann aber auch schon einige Jahre alt gewesen sein und somit veraltet. Man denkt immer dass die Sachen von dir dazu gehören, ich meine aber das es eben nicht so ist.
Ich beziehe mich jetzt nicht drauf was der TA meistens macht. Meine macht auch mehr als nur einmal auf den Hund schauen und rechnet das auch nicht gesondert ab. Mir gehts wirklich um die Definition des Begriffes und nicht wie er von vielen ausgelegt wird. Kann aber auch sein dass das in den letzten Jahren geändert wurde.
Edit: der Artikel von der Bundestierärztekammer ist tatsächlich aus 2011. Hier habe ich noch einen Bericht von Ralph Rückert gefunden:
ZitatNun ist es beileibe nicht so, dass über diese Gebührenordnungs-Ziffern nur zwischen Tiermediziner:innen und Kund:innen gestritten wird. Das ist auch berufsintern schon immer und immer wieder ein Gegenstand lebhafter Diskussionen, da die Gebührenordnung selbst an keiner Stelle auf den Umfang und die Abgrenzung von AU und EU eingeht. Schon im Sommer 2011 hat sich die Bundestierärztekammer (BTK) deshalb zur Veröffentlichung einer „Definition der Allgemeinen Untersuchung“ veranlasst gesehen, die wir für sehr brauchbar und zutreffend formuliert halten:
"Die Allgemeine Untersuchung (...) stellt eine durch überwiegend manuelle und visuelle Untersuchung erlangte Informationsgewinnung dar, um den Vorbericht zu präzisieren und den weiteren Untersuchungsgang festzulegen. Ziel der Allgemeinen Untersuchung ist die Erfassung des Allgemeinzustandes bzw. die Ermittlung von Anhaltspunkten für das Ausmaß und den Sitz der Erkrankung."
Weiter wird ausgeführt, "dass die Art der Untersuchung stark von der Situation, dem Vorbericht und der Tierart abhängt. Grundlage für die Entscheidung über die Vorgehensweise sei die Ausbildung und die Erfahrung des Tierarztes. Dem Umfang der Allgemeinen Untersuchung seien angesichts der Gebührenhöhe und dem Umstand, dass die GOT-Leistung auch die Beratung, die Anamneseerhebung und die Feststellung der Identität umfasst, enge Grenzen gesetzt."
Enge Grenzen gesetzt! Das ist wichtig, denn immer dann, wenn neben der AU auch noch eine oder mehrere Eingehende Untersuchungen berechnet werden, wird ja gern damit argumentiert, dass die doch wohl Teil der AU zu sein hätten. Nein, sind sie nicht!
Selbst bei reichlich strenger Auslegung gehören zu einer Allgemeinen Untersuchung maximal (maximal!): Signalement (Feststellung der Identität), Anamnese (Vorbericht), Blickbeurteilung von Pflege- und Ernährungszustand, Zustand von Haut, Haaren und Hautanhangsorganen, Haltung und Verhalten, Beurteilung der Skleren, Schleimhautfarbe und kapillare Füllungszeit, tastbare Lymphknoten, Puls- und Atemfrequenz und -qualität, die innere Körpertemperatur. Ein genaues Durchmustern des Gebisses bzw. der Mundhöhle? Nein, nicht Teil der AU! Die Untersuchung der Gehörgänge mit dem Otoskop? Das Abhören des Herzens und der Lunge mit einem Stethoskop? Eine Augenuntersuchung mit dem Ophthalmoskop? Nein, das sind alles Eingehende Untersuchungen, die nicht zur AU gehören und dementsprechend extra zu berechnen sind, und diese Aufzählung von Beispielen war jetzt keinesfalls vollständig.
https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.p…odul=3&ID=21584
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Beim Menschen ist es erlaubt.
Für den Eigenbedarf für 3 (?) Monate darf man einführen. Dabei ists egal, ob man damit schon ausgereist ist und die Medikamente wieder mitbringt oder ob man sie im Ausland gekauft hat.
Außer Medikamente die unter das Betäubungsmittel Gesetz fallen, die dürfen nur mit einem Schriftstück vom Arzt rein.
Ja, man darf als Mensch mit einem Rezept in ausländischen Apotheken wie z.B. Docmorris, Shop-Apotheke usw. bestellen/mitnehmen, aber für Tiere nicht.
Bestellen darf man nicht und ich kann mir nicht vorstellen das man es, wenn man es schon nicht bestellen darf, dann dort kaufen und über die Grenze bringen darf.
Ich werde nochmal versuchen rauszubekommen wo wir das damals gefunden haben das man es auch nicht über die Grenze mitnehmen darf.
Lg
Sacco
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Ich glaube wir meinen eigentlich das Gleiche.

Aus deinem Link.
Zitat
Selbst bei reichlich strenger Auslegung gehören zu einer Allgemeinen Untersuchung maximal (maximal!): Signalement (Feststellung der Identität), Anamnese (Vorbericht), Blickbeurteilung von Pflege- und Ernährungszustand, Zustand von Haut, Haaren und Hautanhangsorganen, Haltung und Verhalten, Beurteilung der Skleren, Schleimhautfarbe und kapillare Füllungszeit, tastbare Lymphknoten, Puls- und Atemfrequenz und -qualität, die innere Körpertemperatur. Ein genaues Durchmustern des Gebisses bzw. der Mundhöhle? Nein, nicht Teil der AU! Die Untersuchung der Gehörgänge mit dem Otoskop? Das Abhören des Herzens und der Lunge mit einem Stethoskop? Eine Augenuntersuchung mit dem Ophthalmoskop? Nein, das sind alles Eingehende Untersuchungen, die nicht zur AU gehören und dementsprechend extra zu berechnen sind, und diese Aufzählung von Beispielen war jetzt keinesfalls vollständig.Und den von mir eingesetzten Link mit ähnlicher Aussage:
https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.p…odul=3&ID=19012
Die Untersuchung mit einem Otoskop, Stethoskop Und Ophthalmoskop sind weiterführende Untersuchungen.
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Ohrenentzündung, nur ein Besuch beim TA weil sofort abgeheilt, 163€

Hoffentlich geht die bei meinem Hund auch schnell wieder weg … waren nur 42€
Aber komisch, dass aktuell so viele Hunde hier aus dem Forum eine haben.
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Wie gesagt, so weit wir das rausgefunden haben, das finde ich jetzt nicht auf die schnelle, darf man auch so keine verschreibungspflichtigen Medikamente für Tiere über die Grenze mitnehmen.
Ich werde nochmal versuchen rauszubekommen wo wir das damals gefunden haben das man es auch nicht über die Grenze mitnehmen darf.
Ja bitte. Ich finde es jetzt auf die Schnelle nicht.
Das wäre ja das AUS für eine grenzüberschreitende Tierarztbehandlung, wie es hier gang und gäbe ist. Da bekommt man ja fast immer verschreibungspflichtige Medikamente mit. Die niederländische Klinik steht hier sogar bei fast allen hiesigen TAs als Notfallbehandlung auf der Webseite.
Und es wäre auch das AUS für Urlaub mit chronisch krankem Hund im Ausland, für den man Medikamente dabei haben müsste.
Es wäre sogar das AUS für Spaziergänge mit meinem Hund. Ich gehe fast immer in NL spazieren und habe immer Notfallmedikamente für ihn dabei.
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Aber komisch, dass aktuell so viele Hunde hier aus dem Forum eine haben.

Das war irgendwann letztes Jahr wegen einer Futtermittelallergie.
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Magendarm Infekt bei charly 67,09, voll ok finde ich....
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OK, wenn ich das richtig verstehe, machen sich Tiermediziner*innen strafbar, wenn sie ohne definitive Diagnose eines Wurmbefalls Entwurmungsmittel an Tierbesitzer*innen aushändigen.
ZitatVerschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Entwurmungsmittel) dürfen laut der neuen Gesetzgebung also nur noch an Besitzer abgegeben werden, wenn die Tiere bei ihnen in Behandlung sind und eine entsprechende Diagnose gestellt wurde
ZitatDie Regelungen im Tierarzneimittelgesetz beschreiben klar, dass keine Mittel ohne gründliche Untersuchung und eine gestellte Diagnose (z.B. Wurmbefall) abgegeben werden dürfen. Hierbei spielt es aber keine Rolle, ob der behandelnde Tierarzt selbst einen Wurmbefall festgestellt hat oder, ob die Diagnose durch ein externes Labor (z.B. exomed) gestellt wurde. Vor Abgabe eines Entwurmungsmittels kann es aber in Zukunft nötig sein, dass die Tiere mit einem durch ein Labor gestellten Befund nochmals beim Tierarzt/ bei der Tierärztin untersucht werden müssen, bevor dieser die Medikamente abgeben darf
Also aus den Paragraphen die exomed hier erwähnt, kann ich das nichtcö rauslesen, dass Tierärzte nur nach Diagnose Wurmmittel abgeben dürfen. Im Paragraph 50 steht, dass sich die Tiere beim verschreibenden Tierarzt in Behandlung befinden müssen und dieser eine Behandlungsanweisung gehen muss.
Behandlung ist ja nicht gleichzusetzen mit Diagnose. Wenn mir der Tierarzt alle vierteljahr Wurmtabletten gibt ohne Kotprobe weil der Hund gern mal Mäuse und Hundekot frisst, ist das auch eine Behandlung im Sinne des Paragraph 50 meiner Meinung nach.
Edit: Exomed ist ja ein Labor, dass die das gern anders hätten, ist ja klar.
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Das wäre ja das AUS für eine grenzüberschreitende Tierarztbehandlung, wie es hier gang und gäbe ist.
Ich vermute, dass die grenzüberschreitende TA-Behandlung inklusive Medikamentenmitgabe kein Problem ist. Das fällt unter die erlaubte Mitnahme für persönlichen Bedarf, genauso wie Medikamentenmitnahme im Urlaub.
Schwierig wird es erst, wenn der TA ein Rezept ausstellt, weil er das Medikament nicht hat. Das Rezept gilt vermutlich nur in dem Land, in dem es ausgestellt wurde. Gehst du z.B. mit einem Rezept vom deutschen TA in die niederländische apotheke, wird es rechtlich kompliziert.
Wenn es möglich ist, in den Niederlanden in der Apotheke vor Ort Wurmkuren zu kaufen (die dort nicht verschreibungspflichtig sind) dann darfst du die auch nach D mitbringen. Wenn du das regelmäßig machst ist es eine sehr dunkelgraue rechtliche Zone, aber die wird nur in seltenen und extremen Fällen geahndet werden (können).
Der Versand ist aber definitiv verboten, darum ging es ja ursprünglich.
Da muss man echt aufpassen, denn das mit der Verschreibungspflicht kann sich ändern.
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Der Shop hier z.B.:
https://www.pharmacy4pets.de/vectra-3d-hundhat seinen Sitz auch in den Niederlanden und gibt unter Zusatzinformationen an, dass das Produkt u.a. in DE rezeptpflichtig ist. Dennoch taucht es nicht unter der Kategorie 'Medikamente auf Rezept' auf!
In dem als pdf unterlegten Beipackzettel steht: Tierarztneimittel, das nicht der Verschreibungspflicht unterliegt.
Ich kann die Annahme von online Käufern aus DE verstehen, dass sie sich anhand dieser Infos zu einem für sie korrekten Kaufabschluß entschließen.
Edit:
Gab es denn schon Beschlagnahmungen von Lieferungen durch den Zoll? Ist da etwas bekannt?
Wie gesagt, eine Freundin von mir hat am Ende für WK aus Holland glaube ch 2500 € bezahlt oder so (ist schon länger her, denn gerade aus Holland wird eigentlich mittlerweile mehr kontrolliert, ich bin ehrlich fasziniert, dass so viele da problemlos bestellen können, weil natürlich auch dem Zoll bekannt ist, was da läuft, und das da laufend gegen das deutsche AMG verstoßen wird.
Und es wäre auch das AUS für Urlaub mit chronisch krankem Hund im Ausland, für den man Medikamente dabei haben müsste.
Meines Wissens ist das durchaus erlaubt. Wir haben auch eine Kundin, die teilweise hier und teilweise in Belgien lebt, und erschrocken über die Preisunterschiede war (Hund bekommt Insulin). Sie meinte, sie kauft dann lieber das nächste mal in Belgien ein.
Also das Shops wie Zooplus nicht mal einen Hinweis geben müssen, find ich schon ärgerlich. Allerdings steht auf der Packung vom Vectra 3d apothekenpflichtiges. Von verschreibungspflichtig steht da nichts🤔
War jetzt nicht zooplus, sondern eine andere wahllos ausgewählte Seite. Ich denke, die wissen sehr genau, was sie da tun. Es wird halt ausgenutzt, dass manche Dinge in Holland eben NICHT verschreibungspflichtig sind.
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