Miniatur Bullterrier Mischling

  • Guten Morgen Foren Gemeinde,


    Kann mir jemand sagen, ob es im Land Brandenburg bewilligt werden kann. Wenn man ein Bedürfnis nachweisen kann, sich einen solchen Mischling zu halten?

    Weil er hat eine Widerristhöhe von über 40 cm!


    Oder sind solche Hunde ausnahmslos verboten?


    Würde mam mir diesen Hund wegnehmen und ins Tierheim stecken?


    Gruß buddy

  • Ich verstehe die brandenburger Verordnung so, dass ein Bullterriermix als gefährlicher Hund der Kategorie 1 verboten ist. Wenn er über 40cm hat, wird er nicht als Minibullterrier betrachtet, sondern als Standard. Dieser ist ohne Ausnahme verboten. Es gibt offenbar keine Ausnahmen, auch nicht für Tierschutzhunde. Du wirst keine Ausnahmegenehmigung bekommen, und ja, die Behörden werden den Hund einziehen, wenn du erwischt wirst, und landet im Tierheim. Und als was Anderes ausgeben dürfte bei dem markanten Gesicht des Bullterriers nicht wirklich funktionieren.

  • Beurteilt wird nach Phänotyp. Gerade bei einem Mix, bei dem die Kriterien nach Rassestandard nicht angesetzt werden können, hast Du - und vor allem der Hund - im Zweifelsfall schlechte Karten. Wenn der Hund entzogen wird und im Tierheim landet, dann darf er nicht innerhalb Brandenburgs vermittelt werden, was die eh schon schwere Vermittlung zusätzlich erschwert.


    Ausgenommen von der Verordnung sind, soweit ich weiß, bestimmte anerkannte Diensthunde, in Arbeit stehende Jagd-, und Herdengebrauchshunde sowie anerkannte ausgebildete Behindertenbegleithunde. Da wird streng geprüft, für den „normalen“ Hundehalter stellt das kein Schlupfloch dar.

  • Hallo,


    Ich muss das jetzt genau wissen holen oder sein lassen?

    Vater ist malinois , Mutter mini Terrier!

    Gruß buddy

    Finger weg, was ist das denn für ne absurde Rassemischung? Weißt du überhaupt, was du dir damit ins Haus holst? :fear:


    Damit tust du dir imho keinen Gefallen... und dem Hund auch nicht.


    Wenns unbedingt ein Bullterrier sein soll, dann kauf bitte beim VDH-Züchter.

  • Wenn man ein Bedürfnis nachweisen kann, sich einen solchen Mischling zu halten?

    Diese Begründung klingt auch recht, nun ja, merkwürdig :ka:



    Wenn in einem Bundesland grundsätzlich das Halten von sogenannten Kampfhunden verboten ist, dann ist in diesem Verbot auch die Mix "Zuchten" mit denen enthalten.

    Verbot, ist Verbot.

    Ich würde grundsätzlich die Finger davon lassen.

    Zumal Mali plus Bullterrier - wer denkt sich denn sowas aus?



    Würde mam mir diesen Hund wegnehmen und ins Tierheim stecken?

    Nun ja, wenn es verboten ist, und man mit so einem Tier erwischt wird, dann wird einem auch das Tier entzogen.

    Dann ist es für den Hund, der ja nun einmal nichts für seine "Produktion", und was seine Eltern für Rassenvertreter sind, kann, unschön, genau deswegen ins Tierheim gesteckt zu werden.

  • Wenns unbedingt ein Bullterrier sein soll, dann kauf bitte beim VDH-Züchter.

    Dürfte hierbei nicht gehen.


    Auszug:


    Gefährliche Hunde

    Lässt sich die Rasse eines Hundes nicht eindeutig zuordnen, kann die Vorlage eines Rassegutachtens angeordnet werden. In einem Urteil vom 22.07.2014 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 5S 28.13) (externer Link), dass ein solcher Eingriff nicht unverhältnismässig sei.

    Die brandenburgische HundehV unterscheidet drei Kategorien gefährlicher Hunde:

    Rasseliste Kategorie 1: unwiderleglich gefährliche Rassen

    Unwiderleglich als gefährlich gelten in Brandenburg Hunde folgender Rassen:

    • American Pitbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Bullterrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Tosa Inu
    • sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden

    Hunde dieser Rassen gelten unabhängig ihres Verhaltens als gefährlich.

    Update November 2015: In einem Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 03.08.2015 (Aktenzeichen OVG 5 S 36.14) (externer Link) wurde auch der Leavitt Bulldogg, der aus einer Kreuzung der Rassen English Bulldog, Bullmastiff, Anerican Bulldog und American Pitbull Terrier hervorgegangen ist, als unwiderlegbar gefährlicher Hund eingestuft. Ferner heißt es in dem Beschluß, dass unter die Kategorie 1 nicht nur Kreuzungen der ersten Generation zählen, sondern die Gefährlichkeit eines Mischlingshundes sich nach seinem Erscheinungsbild richtet.

  • sein lassen und entweder einen Bullterrier oder Mali von einem richtigen Züchter kaufen. Und wenn es unbedingt ein Listenhund sein muss, dann aus dem Tierheim.

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