Vermieter besorgt wegen Wohnungsgröße und Hund

  • Ich würde auch fragen, ob ein kleinerer Hund besser wäre.


    Und je nachdem, wie hoch die Beschwerdewahrscheinlichkeit ist, eine weniger bellfreudige Rasse wählen.

  • Pech kann man aber mit allen möglichen Leuten haben, keineswegs nur mit Hundehaltern.

    Das ist richtig, aber Hundehaltung ist einfach ein zusätzliches Risiko.

    Hier waren u.a. sämtliche Türen und Treppen tief zerkratzt, der komplette Garten zerbuddelt und verschxxxen sowie das Parkett im „Hundezimmer“ zerstört. Ohne Hund hätte es diese Beschädigungen bzw. Verunreinigungen vermutlich nicht gegeben. Somit wäre der Mieter ohne Hund absolut okay gewesen.


    Ich hätte mich ja auch nicht beschwert, wenn man die Schäden beseitigt hätte oder zumindest für die Kosten aufgekommen wäre. Aber da war keinerlei Einsicht oder gar Entgegenkommen vorhanden. Selbst das Einsammeln der Kothaufen im Garten war zuviel verlangt. Die Kaution hat auch nichts genützt, weil die letzten beiden Monatsmieten vor Auszug nicht mehr bezahlt wurden. Übrigens ein zunehmend verbreitetes Vorgehen, weil einem in der Kürze der Zeit dann ja eh nichts mehr passieren kann.

  • Ich finde es ehrlich gesagt unerheblich, ob der Vermieter dass jetzt darf oder nicht. Im Sinne einer gute Beziehung zueinander finde ich gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Dazu gehört, dass man sich ggf ne andere Wohnung sucht, wenn keine Haustiere gewünscht sind.


    Wie hier jemand so schön geschrieben hat „Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge“ und ein gutes Verhältnis zum Vermieter wär mir wichtiger als auf mein Recht mit Hilfe eines Anwalts zu pochen.

  • Die Frage ist zunächst, ob das Argument ggf. nur vorgeschoben ist. Der Vermieter war ja vorher offensichtlich auch nicht begeistert. Vielleicht war er erleichtert, dass er einen "guten" Grund gefunden hat, die Erlaubnis zu verweigern.


    Es wäre vielleicht eine Möglichkeit, sich mit ihnen persönlich zusammen zu setzen, um die (mutmaßlich) "wahren" Gründe zu erfahren und zu entkräften?

  • Erstmal vielen Dank für eure ganzen Antworten, mit so vielen Rückmeldungen hatte ich jetzt gar nicht gerechnet. 😊



    Ich gehe jetzt einfach gesammelt mal drauf ein, weil sich einige Beträge ja doch ähneln.


    Zuerst mal beruhigt es mich, dass meine Einschätzung, dass das Argument eher vorgeschoben und nicht wirklich stichhaltig ist, durch euch bestätigt wurde. Ich hab mir schon beinahe gedacht, dass das eher ein Scheinargument ist.


    Wenn die Vermieter partout dagegen sind, werden wir uns definitiv in dieser Wohnung keinen Hund holen. Wir haben bisher ein wirklich gutes Verhältnis mit ihnen, es ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen bis jetzt, das wollen wir nicht riskieren. Und gegen ihren Willen handeln auf jeden Fall auch nicht.


    Platz genug für Hund und Körbchen wäre auf jeden Fall noch, da müssten wir auch nicht drumherum kurven sondern hätten dafür ausreichend Platz trotz nur zwei Zimmern 😊 Stapeln müssten wir unserer Berechnung nach auch nicht :D


    Die Wohnung liegt am Dorfrand im ersten OG, es ist nur eine Treppe mit 15 Stufen (hab eben mal nachgezählt :D). Das würde ich mir auch im Notfall bei ausgewachsenem Hund mit Verletzung auch noch zum Tragen zutrauen. Die Vermieter wohnen unter uns, mehr Parteien sind im Haus direkt auch nicht vorhanden. In der anderen Haushälfte wohnt dann noch die Tochter samt Familie. Die Vermieter hatten früher selbst Hunde, deshalb ist es für mich umso mehr unverständlich, dass die Reaktion jetzt so ist wie sie ist. Der Mann meinte beim Gespräch, dass es ihm egal ist, wegen ihm könnten wir gerne einen Hund holen. Einzig die Frau ist dagegen, obwohl sie laut ihrem Mann wohl die erste wäre, die sich zum Gassigehen und Aufpassen anbieten würde, hätten wir tatsächlich einen Hund…


    Wir haben die Wohnung bei Einzug gestrichen und einen neuen Vinyl-Boden verlegt, den die Vermieter gezahlt haben. Der sollte eigentlich ja robust sein. Wir haben ihnen auch schon gesagt, dass wir auf jeden Fall eine Haftplicht abschließen würde, die Wohnungsschäden abdeckt. Und natürlich würden wir für sonstige Schäden auch aufkommen. Hat sie zwar beeindruckt, dass wir so weit gedacht haben, aber bisher nichts an der Situation geändern


    Noch zum Mietvertrag: Dort ist die (nach Recherche) ungültige Regelung drin, dass Haustiere pauschal verboten sind. Ist so ein altes Standardformular. Gerichtlich dagegen vorgehen wollen wir auf keinen Fall, da wäre die Wohnsituation danach wahrscheinlich wirklich nicht mehr so toll und das gute Verhältnis definitiv zerstört.


    Zum Thema kleinere Rasse: Hatten wir dann auch vorgeschlagen, macht für die Vermieter aber keinen Unterschied. Zum Bellen hatten sie tatsächlich bisher noch keine Bedenken geäußert.


    Vielleicht versuchen wir es tatsächlich nochmal, wie einige von euch vorgeschlagen haben, mit einem Gespräch oder schreiben einen Brief, in dem wir für alle möglichen Bedenken eine Lösung aufzeigen und sie zu entkräften.


    Vielen Dank nochmal für eure Rückmeldungen, sie helfen uns wirklich schon weiter!

  • Wir haben ein EFH vermietet und unsere Mieter haben keinen Hund. Vor Erstvermietung des Neubaus hatten wir uns eigentlich entschlossen, auch an HH zu vermieten.


    Vor einigen Wochen war ich mit einem Freund in dessen bis dahin vermieteter Wohnung … sollten unsere Mieter mal ausziehen, würden wir stark überlegen, ob wir wirklich an HH vermieten. Das täte mir total leid, weil für uns ja auch ein Hund dazugehört zum Leben, aber die Summe der Schäden war schon hoch und die Zeit des Leerstandes wegen Handwerkermangel kommt zu den Kosten noch dazu. Da die Mieter nur gut 2 Jahre dort gewohnt haben, ist es für ihn ein echter Verlust.


    Blöd, das ganze. Aber nur weil man ne Immobilie hat, hat man ja nicht zuviel Geld 😄. Und selbst wenn es so wäre, hat man es ja nicht, um fremde Schäden damit zu beheben. Ich hab jetzt keinen Zweifel daran, dass die TS das alles gut machen würde, aber ich kann die Bedenken der Vermieter auch verstehen. Doof aber, sich hinter einem Scheinargument zu verstecken. Ich würd auf der Sachebene nochmal alles besprechen, Haftpflichtversicherung, Art des Fussbodens etc.


    Grüße

    Anke

  • Wenn Haustiere in Deinem Mietvertrag pauschal verboten sind, musst Du gegen gar nichts vorgehen. Du kannst Dir einen Hund oder auch jedes andere Haustier kaufen, wogegen Dein Vermieter nichts wird machen können. Und er dürfte sich darüber auch nicht echauffieren - wer Verträge mit unwirksamen Klauseln schließt, ist selber Schuld.

    Ob man aber ein ‚gutes Mieter-Vermieterverhältnis‘ riskiert (was meiner Erfahrung nach ganz schnell nicht mehr gut ist, wenn es ums Geld geht …) oder lieber eine neue Wohnung sucht, die damit verbundenen Kosten trägt und am Ende auch nicht weiß, wie sich das Thema Hund dort entwickelt, muss jeder selbst bewerten.

  • Wir haben bisher ein wirklich gutes Verhältnis mit ihnen, es ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen bis jetzt, das wollen wir nicht riskieren.


    Der Mann meinte beim Gespräch, dass es ihm egal ist, wegen ihm könnten wir gerne einen Hund holen. Einzig die Frau ist dagegen, obwohl sie laut ihrem Mann wohl die erste wäre, die sich zum Gassigehen und Aufpassen anbieten würde, hätten wir tatsächlich einen Hund…

    Das klingt doch eigentlich nicht nach unüberwindbaren Hindernissen. Da würde ich wirklich noch mal nach den ganz konkreten Befürchtungen der Frau fragen. Wenn es nicht die Sorge ist, daß der Hund Schäden in der Wohnung anrichtet, was dann? Manche Menschen, besonders ältere und auf dem Land aufgewachsene sind einfach der Meinung, daß Tiere, auch Hunde, grundsätzlich nicht in die Wohnung, sonderen nach draußen gehören. Das würde zu "die Wohnung ist zu klein" passen.

    Aber wegen solcher veralteter Vorstellungen auf euren Hund zu verzichten wäre wirklich schade.


    Wenn ihr mit euren Vermietern gut auskommt und das Verhältnis an sich harmonisch ist, habt ihr sogar ein gewisses Druckmittel an der Hand. Falls euch die Hundehaltung so wichtig ist, daß ihr deswegen einen Umzug ernsthaft in Erwägung zieht. Wer weiß, was für Mieter nach euch kommen.


    Dagmar & Cara

  • Manche Menschen, besonders ältere und auf dem Land aufgewachsene sind einfach der Meinung, daß Tiere, auch Hunde, grundsätzlich nicht in die Wohnung, sonderen nach draußen gehören. Das würde zu "die Wohnung ist zu klein" passen.

    Ich glaube, damit triffst du das Problem perfekt. :see_no_evil_monkey:


    Wir werden der Sache auf jeden Fall nochmal nachgehen, denn wie du sagst, eigentlich klingt nichts so wirklich nach unüberwindbarem Hindernis.

    Danke für deine Worte, die helfen mir gerade enorm! :relieved_face:

  • Wir sind Hundehalter und Vermieter. Wir vermieten die Erdgeschoss-Wohnung in unserem 2-Familienhaus und wohnen selber in der 1. Etage. Auch wir vermieten nicht an Hundehalter und haben die Frage ob Hundehaltung erlaubt ist verneint. Ich möchte Unfrieden unter den Hunden vermeiden. Unser Hund ist hier zuhause, es ist ihr Reich, ihr Garten......ich will nicht, dass sie teilen muss. Mag sicher nicht jeder verstehen und als egoistisch empfinden.....aber unsere Hündin ist bereits 3x gebissen worden. Ich möchte ihr ihr zuhause Stressfrei erhalten.

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