Hallo!
Ich binde meinen Hund regelmäßig vor der Schule oder vor der Kita an, um die Kinder abzuholen/hinzubringen. Ich binde ihn nicht vor Läden oder ähnliches an, da ich das immer so organisiere, dass mein Mann oder ich zu Hause bin.
Heute sprach mich eine Frau an, dass ich den Hund gemäß Gesetz nicht anbinden darf. Ehrlicherweise habe ich das das erste Mal in meinem Leben gehört. Ich habe also im Hundegesetz nachgelesen und ich vermute, dass sie sich auf den Teil bezieht, wo geschrieben steht, dass ich den Hund nicht unbeaufsichtigt lassen darf.
Ich lasse den Hund wirklich ungern angebunden, aber in dem Fall gibt es leider keine Alternative, da ich ihn weder mit rein nehmen darf noch ihn zu Hause lassen kann (er hat nie gelernt allein zu sein). Die Zeit die er angeleint ist, hält sich auch in Grenzen, aber wie das so mit Kindern ist, es kann - wie heute (10 Min.) - dann doch mal länger dauern.
Hattet ihr schon einmal solch eine Situation oder kennt sich jemand genauer mit dem Berliner Hundegesetz diesbezüglich aus?
Mir ist bewusst, dass es nicht ideal ist, aber das es verboten ist, ist mir auch neu (sie wollte schon die Polizei rufen...).
Alles Liebe
BlueMoskito