Therapiehund_ finanzieller Anteil vom Arbeitgeber

  • Ich stelle gerade den Antrag für eine Ausbildung zum Therapiehunde- Team, bei meinem Arbeitgeber (Krankenhaus). Ich möchte ihn um ein monatliches Handgeld bitten, um laufende Kosten damit abzudecken. Therapiemittel, Hygienemittel Hund ect., evtl Tierarztkostenbeteidigung. Leider habe ich keine Vorstellung, wie hoch ich da ansetzen soll/ darf. Könnt ihr mir helfen?blushing-dog-face

  • Also bei mir damals wurde von seiten des Arbeitgebers ( psychiatrische Klinik) gar nichts an Kosten übernommen, ich musste alle selber tragen.

    Insofern kann ich Dir da nicht weiter helfen. Ist es denn bei Euch ¨überhaupt geregelt, dass der Arbeitgeber etwas zahlen muss?

    Würde ich im Vorfeld abklären

  • Also die Ausbildungskosten würden wohl übernommen werden ( wenn mein Antrag genehmigt wird). Dieser muss noch in der Vorstandssitzung vorgestellt werden. Ich habe gehört das eine Therapeutin in einer psychiatrischen Klinik in Berlin einen vierstelligen Betrag erhält. Aber ob das stimmt weis ich nicht. Ich habe leider dazu noch nie was gelesen und habe mich deswegen hier ans Forum gewand.

  • Du hast doch noch gar keinen Hund, der muss erstmal groß werden und dann die Ausbildung gemacht werden und der Hund tauglich für seinen Einsatz sein. Und du stellst jetzt schon Antrag auf Kostenübernahme?

  • Wenn mir die Ausbildung genehmigt wir werde ich nach einen Hund schauen. Diese Ausbildung soll auch nicht dieses Jahr starten. Falls es zu einem Gespräch kommt, möchte ich vorbereitet sein und möchte Zahlen nennen können. Falls der Antrag abgelehnt wird, würde ich mir trotzdem einen Hund holen, nur dann evtl eine andere Rasse.

  • Du möchtest die Ausbildung genehmigt kriegen? Es gibt keine staatlich anerkannte Ausbildung im tiergestützten Bereich, die offiziell als Berufsaus- bzw. Fortbildung gilt.


    Da darf man dann nicht vergessen zu regeln, was ist, wenn der Hund sich nicht eignet, wenn der Hund nur in geringem Maße eingesetzt werden kann, wenn er krank und dadurch "arbeitsunfähig" wird oder man schlicht den Job wechselt. Ob man dann die Tausende Euros, die der Hund kostet, bis er irgendwann mal vielleicht einen Einsatz alle paar Tage machen würde, zurückzahlen muss?

    Und das dann gegenrechnen mit der Mehrarbeit, die Kollegen dann aufbringen müssen, während man selbst den Hund kurz lüften geht, Dokumentation macht etc etc.

  • Wenn mir die Ausbildung genehmigt wir werde ich nach einen Hund schauen. Diese Ausbildung soll auch nicht dieses Jahr starten. Falls es zu einem Gespräch kommt, möchte ich vorbereitet sein und möchte Zahlen nennen können. Falls der Antrag abgelehnt wird, würde ich mir trotzdem einen Hund holen, nur dann evtl eine andere Rasse.

    Ist dir bewusst, dass du im Moment vermutlich eher nicht einen Hund "auf die Hand" bekommst? Der Andrang ist momentan so groß, dass lange Wartezeiten gar nicht mal so unwahrscheinlich sind. Vor allem bei einem Therapiehund, der ganz besonders ausgewählt werden muss (nicht nur die Rasse sondern auch das Individuum), weil sich nicht jeder Hund dazu eignet. Das solltest du auf jeden Fall bedenken!

  • Wenn mir die Ausbildung genehmigt wir werde ich nach einen Hund schauen. Diese Ausbildung soll auch nicht dieses Jahr starten. Falls es zu einem Gespräch kommt, möchte ich vorbereitet sein und möchte Zahlen nennen können. Falls der Antrag abgelehnt wird, würde ich mir trotzdem einen Hund holen, nur dann evtl eine andere Rasse.

    Und über genau den letzten Satz würde ich nochmal sehr intensiv nachdenken


    Warum will ich einen "Therapie Hund" und nicht einfach "nur nen Hund"

  • Wenn ich eine Kostenbeteiligung beantragen würde, dann nur wenn mein Hund und ich bereits ein fertig ausgebildetes, sofort einsatzfähiges Therapiehundeteam sind.

    Vorher sind das alles ungelegte Eier. Du kannst nicht erwarten, daß dein Arbeitgeber in die vage Möglichkeit Geld investiert, daß ihm in frühestens 2 Jahren ein Therapiehundeteam zur Verfügung steht. Oder auch nicht, je nachdem.


    In der Ausbildung - sofern du einen Hund bekommst und ihr beide überhaupt dafür geignet seid - wirst du dann sicherlich Konkreteres über anfallende Kosten und eventuelle Beteiligung des Arbeitgebers hören.


    Ausbildung ist nicht alles bei einem Therapiehund. Der Hund muß bestimmte Eigenschaften auch einfach mitbringen.

    Ich bin beim ehrenamtlichen Besuchdienst der Malteser. Vor der Ausbildung zum Besuchshundedienst müssen die Hunde einen Wesenstest ablegen, um die grundsätzliche Eignung festzustellen. Und obwohl alle Halter sich vorher bei einer Informationsveranstaltung informiert haben und der festen Überzeugung sind, daß ihre Hunde das schaffen können, besteht etwa die Hälfte der Hunde den Test nicht. Und zwar bestimmt nicht deshalb, weil ihre Halter unfähig sind oder ihre Hunde nicht einschätzen können! Einiges läßt sich eben nicht voraussagen sondern zeigt sich erst im Test.


    Ich will mit diesem Beispiel nur deutlich machen, daß eine Ausbildung mit Hund eben keine Fortbildung im üblichen Sinn ist, wo man sich schon dumm anstellen muß, um nicht zu bestehen. Bei normalen Fortbildungen ist eine ganz andere Planbarkeit vorhanden, auch längerfristig. Wenn aber es um Tiere und deren mögliche Leistungen in der Zukunft geht, kann man nicht so sicher planen.


    Dagmar & Cara

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