Anzeige wegen Körperverletzung

  • Hallo mein Hund ist beim anleinen auf einem Spielplatz mir aus der Hand entwischt ist 50m weiter zu einem viel kleinerem Hund der angeleint war zugelaufen und hat in Wohl oder übel am Bauch angebissen, der andere Hundehalter wollte mein Hund am Halsband wegziehen und hat seinen Finger verstaucht. Mein Hund ist ein Labradoodle mit ca. 25 kg. Habe vorbildlich meine Haftpflichtversicherung hierzu eingeschaltet. Nach ca. 2 Monaten bekomme ich ein Termin zur einer Anhörung zur Polizei wegen einer fahrlässigen Körperverletzung. hier bin fast vom Stuhl gefallen! übernimmt es nicht in der Regel ein Haftpflichtversicherung? Nach einem Telefonat mit der Versicherung wurde mir gesagt das hier die Anwälte nun über die Summe sich streiten, nun gut ist eine Angelegenheit der Versicherung nehme ich an. Wird das übliche Prozedere sein. nun weiss ich aber nicht was ich weiter Unternehmen soll? Ein Rechtsschutz habe ich nicht. Auch weiss ich nicht ob es Sinn macht ein Anwalt einzuschalten. was können Sie mir Raten?

  • Anwalt einschalten. Rechtschutz zahlt meines Wissens nach beim Vorwurf der Fahrlässigkeit eh nicht, Haftpflicht könnte sich ähnlich gestalten.

  • Bei uns gilt Anleinpflicht in größerem Umkreis von Schulen und Kindergärten. Und auf Spielplätze dürfen Hunde gar nicht, auch nicht angeleint. Deshalb ist Hund auf Spielplatz anleinen eigentlich keine Möglichkeit.

    Hunde haben auf Spielplätzen nichts zu suchen, der andere Hund, der gebissen wurde auch nicht.

  • Ich versteh nur nicht was es den Man bring sein Hund war ja auch dort am Spielplatz. Die Versicherung schein nur den Hundeschaden zu übernehmen. Beim abschließen steht überall das Personenschäden auch bezahlt werden, warum hier nicht?

  • Ich versteh nur nicht was es den Man bring sein Hund war ja auch dort am Spielplatz. Die Versicherung schein nur den Hundeschaden zu übernehmen. Beim abschließen steht überall das Personenschäden auch bezahlt werden, warum hier nicht?

    Das können dir Anwalt und/oder Versicherung wohl am besten erklären. Ich würd gar nicht weiter rumdiskutieren, sondern einen Anwalt einschalten und den die Sache regeln lassen.

  • Die Haftpflichtversicherung ist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zuständig: also zb für die Heilbehandlungskosten von Menschen und anderen Tieren oder für die Reparaturkosten von beschädigten Sachen.

    Mit dem strafrechtlichen Einstehenmüssen, der Anzeige wegen Körperverletzung, haben die aber nix zu tun. Da geht es um eine persönliche Strafe, nicht um Schadensersatz.


    Edit: vlt noch mal deutlicher: betroffen sind zwei verschiedene Rechtskreise: einmal die zivilrechtliche Haftung, die durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Und einmal die strafrechtliche Haftung, da muss natürlich jeder persönlich dafür einstehen, da da ja ein konkretes Verhalten geahndet werden soll.

    Schadensersatz hat, in Deutschland, keinen Strafcharakter, sondern dient lediglich dem Ausgleich der entstandenen Schäden.


    Ein Anwalt wäre ratsam, weil man sich mit ein paar unglücklichen Formulieren schnell um Kopf und Kragen reden kann.

  • Ich versteh nur nicht was es den Man bring sein Hund war ja auch dort am Spielplatz.

    Sein Hund war aber angeleint, im gegenteil zu deinem.


    Der Mann wird dich privat angezeigt haben, keine Ahnung, ob deine Versicherung da dann überhaupt noch was mit zu tun hat.

  • Hier noch eine Stimme für den Anwalt, wenn es zu einer Strafanzeige gekommen ist, dann kann das eine Weitergabe ans Ordnungsamt und ggf. weitere Auflagen zur Folge haben.


    Hier darüber zu spekulieren, was es dem Geschädigten bringt, ist müßig. Hattest Du ihn nach dem Vorfall mal kontaktiert und ihn gefragt, wie es ihm und dem Hund geht?

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