Hund lässt Fremde nicht mehr vom Grundstück- rechtliche Lage und eure Meinung

  • . Evt. ist die Mitnahme von 3 bis 4 Kilo Rinderfilet von Vorteil, dann könnten sie es schaffen vom Hof zu rennen, während der oder die Hunde abgelenkt sind.


    Bitte achten sie vor Betreten des Parcours auf geeignetes Schuhwerk und bringen sie Regenkleidung mit, falls der oder die Hunde sie länger als 5 Stunden nicht weglassen. Je nach Breitengrad auch Sonnen- oder Kälteschutz.

    :lachtot::(:lachtot:

    Schrei mich wech ...

  • So hab mich jetzt noch einmal in das Thema verbissen. Und all die Meinungen die ich hier lese das es doch wohl normal ist, auf das Grundstück zu gehen und dann an der Tür zu klingeln... lässt mich an den Begriff "Sozialüblichkeit" denken. Es ist in unserem Breitengrad, sozial üblich an einer Klingel zu klingeln wenn man mit dem Bewohner das Hauses oder der Wohnung sprechen möchte.


    Mal ein Auszug aus

    OLG Stuttgart

    Az: 1 U 38/10

    Beschluss vom 24.06.2010


    Zitat


    Ist an dem Grundstückstor keine Klingel angebracht, sind alle Besucher des Hauses, seien es eingeladene Gäste, der Paketdienst oder sonstige Personen, die Kontakt zu dessen Bewohnern aufnehmen wollen darauf angewiesen, das Grundstück zu betreten, um zu der Haustürklingel zu gelangen. In einer solchen – von den Bewohnern des Grundstücks bewusst so geschaffenen – Situation und bei unverschlossenem Gartentor darf auch ein vorsichtiger Mensch davon ausgehen, dass ihm jedenfalls tagsüber, d. h. zu einer Zeit, zu der Besuche üblich sind, durch den auf dem Gelände gehaltenen Hund kein Schaden droht – sei es, weil der Hund gut erzogen oder aber weggesperrt ist.

    Es geht in dem Fall zwar um das leidige Thema des warnenden Hundeschildes, aber dieser Auszug zeigt sehr deutlich wie zumindest das OLG Stuttgart über Besucher von Grundstücken denkt, bei denen die Klingel nicht anders zu erreichen ist.

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