Ist das noch erlaubt? - Eine kleine Frage zwecks Tierschutz und Hundehaltung

  • Hallo,


    Ich weiß nicht ob das hier richtig ist, wenn nicht gerne Bescheid geben und verschieben.


    Also. Meine Nachbarn haben seit 3-4 Jahren einen Hund, soweit ich weiß einen Harzer Fuchs. Mit anderen Worten: Ein Hund der viel Bewegung(sraum), Aufmerksamkeit eine ausgewogene Ernährung und "Spielchen" benötigt. Leider bekommt er davon ziemlich wenig...


    Die Hündin wird auf 4 bis maximal 6 qm gehalten. In einem Käfig, außerhalb des Hauses und unabhängig des Wetters. Sowohl tagsüber als auch nachts ist sie dort eingesperrt und hat selbst wenig Möglichkeiten sich zu bewegen. In diesem Käfig wird Sie gefüttert (gleich mehr dazu) und es steht ein Wassernapf da. Zudem steht in diesem Käfig auch ihre "Toilette" - Aussage dazu: "wenn man es mal nicht schafft mit ihr zu gehen (!!!).


    Sollte man es doch mal schaffen, mit seinem Hund Gassi zu gehen, dann sind das meist weniger als 1.5km. Wir würden in der Familie dazu sagen "einmal um den Block" gehen... Keine Abwechslung, wenig Wald oder Wiese zum spielen oder rennen. Und dort *immer* an der Leine. Keine Bewegung obwohl bei und im Dorf genug Möglichkeiten dazu gegeben wären. Körperliche Auslastung für den Hund = 0.


    Thema zwei: Essen. Es gibt kein richtiges Hundefutter. Im allgemeinen ernährt sich die Familie nicht... sehr ausgewogen. Und das was übrig bleibt bekommt der Hund. meist weiche gekochte Nahrung ohne darüber nachzudenken wie es dem Hund bekommt.


    Pflege: Trotz des dicken langen Fells, welches viel Aufmerksamkeit braucht, wird sie seltenst, grob gebürstet. Direkte Pflege gibt es nur beim Hundefrisör.


    Im Allgemeinen wird sich nicht oder sehr sehr wenig um sie gekümmert. Wenn sie mal gekrault wird, dann von außen. Sie darf nicht ins Haus, bekommt keinerlei Familienbindung - nach vier Jahren wirkt es auf mich so als sei der mit in der Familie lebende Opa ein Fremder (!).


    Nun meine Frage: Trotz der ganzen aufgelisteten Sachen bekommt sie *rein theoretisch* alles was sie zum überleben braucht. Auch wenn es Ihr nicht gut geht. Ist es bei dieser Situation möglich, etwas über den Tierschutz zu machen? Von "Nachbar zu Nachbar" ist die Besitzerin leider zu stur. Und so gern Ich dieses Nachbarschaftsverhältnis nicht stören wöllte, ist diese Haltung unmöglich!


    Danke schon mal vorab für alle Tipps und Hinweise. blushing-dog-face

    Liebe Grüße und einen angenehmen Resttag


    -ein besorgter Tierfreund

    ~X

  • Wenn du so gut über die Haltungsbedingungen Bescheid weißt melde das dem OA/VetAmt . Boxehaltung ist hier in D mWn nicht erlaubt , zudem muss dem Hund laut TschG adäqaute Bewegung verschafft werden.

  • draußen gelten die Zwinger Vorschriften. der Zwinger muss div Auflagen entsprechen, das klingt nicht so


    kannst es dem Amt melden

  • Super.


    ICh war mir eben unsicher ob das noch so eine Grauzone ist, aber dann melden wir das und machen uns die behördliche Mühe. Hoffentlich hilft das! Danke :)

  • Reden wir hier von einer Box (fände ich bei 6qm eigenartig) oder meinst du mit "Käfig" einen Zwinger?


    Für die Haltung von Hunden im Freien gibt es klare Vorschriften, nachzulesen hier:

    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__6.html


    Bist du der Meinung, dass etwas davon dauerhaft nicht eingehalten wird, kannst du es beim VetAmt melden.


    6qm (zzgl Schutzhütte) sind zB für einen Hund unter 50cm Stockmaß durchaus konform und könnten auch für einen kleineren Rassevertreter durchaus gesetzlich ausreichend sein.

  • Hier gibts zwei paar Sachen zu berücksichtigen:


    1. Erlaubt ist das nicht. An Größe und Ausgestaltung eines Zwingers gibts Auflagen. Der Hund muss ausreichend Kontakt zu seinen Sozialpartnern haben. Auch die Ernährung und Pflege muss artgerecht sein.


    Ansprechpartner ist das Veterinäramt. Tierschutzvereine könnten versuchen, da mal mit dem Halter zu reden, haben aber keine Handhabe, was zu tun.


    2. Was kann das Veterinäramt tun: In aller Regel werden bei so etwas, was Du schilderst, Auflagen erteilt (wenn das Amt reagiert). Für den Zwinger wird dann vermutlich Nachbesserung verlangt. Ggf. für den Pflegezustand, wenn der ersichtlich richtig im Argen liegt. Bei den Fragen zu Bewegung, Sozialkontakt und Ernährung wird es schwierig, weil kaum nachweisbar. Erst recht nach neuer DSGVO.


    Für ein Haltungsverbot reicht das, was Du geschildert hat, meiner Meinung nach nicht (berichte ruhig mal, es würde mich sehr freuen, wenn ich falsch liege).


    Wir hatten mal einen ähnlich gelagerten Fall hier im Dorf, und ich kann gut eine Nervbacke sein. Aus meinen Erfahrungen:


    Unter Umständen kann es die sinnvollere Taktik sein, im nachhaltig nervenden Gespräch mit den Haltern schrittchenweise Verbesserungen für den Hund zu erzielen. Ggf., indem man einen Verbündeten innerhalb der Familie hat und sich da Unterstützung holt. Ggf. auch mit zeitlichem Einsatz, indem man selbst immer mal mit dem Hund läuft, ein „ausrangiertes“ Kissen anschleppt ...


    Und gerade im dörflichen Bereich gibts auch gute Gelegenheiten, das mal wo zu thematisieren, wo die Leute nicht so gerne ihr Gesicht verlieren :pfeif:


    Das muss man allerdings können und wollen. Und die Gratwanderung zwischen „Einsatz“ auf der einen Seite und „unverschämter Einmischung“ auf der anderen Seite ist auch ein Kunststückchen für sich ...


    Ich habs das Leben dieser Hündin lang durchgezogen, war dann für mich aber auch fast wie ein eigener Hund. Das VetAmt konnte leider nix machen.

  • 1. Erlaubt ist das nicht


    Das kannst du aus den paar Schilderungen erkennen? :???:


    Ich finde es etwas eigenartig, dass man hier angeblich einen auf der einen Seite vollkommen vernachlässigten Hund hat, der aber auf der anderen Seite dann wieder zum Hundefriseur gebracht wird.

    Ob ein Zwinger jetzt 6 oder 8qm hat, könnte ich vom über den Zaun gucken nicht beurteilen und bei vielen frag ich mich einfach, wie lange steht man am Zaun und beobachtet die Nachbarn, um das alles so 100% genau zu wissen, wann sich wer mit dem Hund abgibt, etc pp.

    Aus Erfahrung weiß ich einfach, dass sich Leute da sehr gern reinsteigern, wenn ihrer Meinung nach eine Haltung nicht ihren Anforderungen entspricht. Da wird dann schnell aus einer vorschriftskonformen Zwingerhaltung ein tagelanges Einsperren im Käfig.


    Da auf Entfernung beurteilen zu wollen, ob da wirklich so viel im Argen liegt, finde ich schon sehr gewagt. :ka:

  • Hi, ich kann erstmal natürlich nur nach den Schilderungen der TE urteilen. Aber das, was sie schildert, ist nach dem Wortlaut der Tierschutz-Hundeverordnung nicht erlaubt.


    Ob und wie das Vet-Amt überhaupt eingreift und ob es etwas machen kann ist natürlich eine sehr gute andere Frage. Aber das habe ich auch so geschrieben.


    Also wo liegt das Hinterfragwürdige? Ich vermute es doch mal eher im zweiten Teil meines Beitrags.

  • Hinterfragungswürdig finde ich - wie in meinem Beitrag schon angesprochen - bereits das Wort "Käfig", das impliziert für mich schon, dass man von verschiedenen Dingen spricht.

    Und wie bereits gesagt, ein 6qm großer Zwinger kann durchaus rechtskonform sein, über Futter kann man sich auch streiten...

    Für mich ist es einfach zu wenig greifbare, sachliche Info, um sich da wirklich ein Urteil bilden zu können.

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