Welpe stellt sich später als Listenhund raus was kann man tun?

    • Hallo Leute,

    ich habe aus reinem Interesse mal eine Frage über die Ich auch nach reichliche Recherche keine Antwort finden konnte...


    Vielleicht hat der ein oder andere Erfahrungen diesbezüglich.


    Falls ich jetzt einen Welpen übernehmen würde und würde ihn als Mischling anmelden da es mir nur so bekannt ist und man nach einem Jahr zb. sieht Ok es ist wohl ein Staffordshire Mischling wie ist dann der richtige Weg das ordentlich abzuwickeln den Hund umzumelden etc.?


    Habe viel darüber gelesen das wenn man einen Sogenannten Listenhund nachträglich meldet man automatisch die Genehmigung der Haltung wegen Unzuverlässigkeit nicht mehr erhält.


    Würde mich interessieren was ihr da ggf. für eigene Erfahrungen habt vielleicht ist es ja dem ein oder anderen sogar passiert.


    Bitte keine Beleidigungen Vermehrergerede oder ähnliches.


    Es gibt so viele Mischlinge das man es manchmal ja garnicht mehr sieht was wo mit gemischt hat und die haben auch ein Recht zu leben auch wenn sie ausm Karton oder sonst wo her kommen.


    Danke Grüße

  • Ich denke, das kommt darauf an, in welchem Bundesland du lebst und ob es sich um einen Mischling aus Kat.1 oder 2 handelt.
    Bei einem vermuteten Mischling aus Kat.1 würde zumindest bei uns in Bayern der Hund definitiv eingezogen werden.

  • Wenn du selbst den Hund ummeldest und es nicht nur auf Grund einer Anzeige passiert, wird es in vielen Fällen keine großen Konsequenzen haben. Du musst dann einfach nur die entsprechenden auflagen erfüllen.


    Anders sieht es natürlich aus, wenn du in Bundesländern od. Gemeinden lebst, die schon für die Anschaffung bestimmte Regelungen haben, da kann es dann tatsächlich sein, dass die Haltergenehmigung abgesprochen wird.
    z.B. gibt es Regionen in denen das "berechtigte Interesse" an der Haltung nur dann als gegeben angesehen wird, wenn der betreffende Hund aus dem Tierschutz stammt. Da hätte man dann ein Problem, wenn der Hund aus den Kleinanzeigen stammt.
    Gleiches gilt zB für Bayern, wo die Haltung bestimmter Rassen generell verboten ist.

  • Sollte man dann beim geringsten Verdacht andersrum verfahren? Also den Welpen als Listi(mix) anmelden und wenn sich nachher herausstellt, dass die Vorfahren ungelistete Rassen waren, entsprechend ummelden?

  • Ich nehme an du ahnst bereits, dass du einen Staff-Mischling übernehmen wirst. Dann melde ihn bitte auch
    entsprechend an und erfülle die geltenden Auflagen. Das ist der sicherste Weg, für dich und für den Hund.

  • Sollte man dann beim geringsten Verdacht andersrum verfahren? Also den Welpen als Listi(mix) anmelden und wenn sich nachher herausstellt, dass die Vorfahren ungelistete Rassen waren, entsprechend ummelden?


    Würde ich nicht und ist je nach Wohnort auch irrelevant.


    Wenn mir keine arglistige Täuschung nachgewiesen wird oder ein Zwischenfall vorliegt, wird die Ummeldung meist keine Probleme geben.
    Bekomme ich bei der Ummeldung Probleme mit der Haltung, hätte ich die zu 90% auch schon bei der regulären Anmeldung bekommen.

  • Ja aber einen Welpen als Listenhund anzumelden wenn er nicht sicher einer ist und das wieder rückgängig zu machen stelle ich mir sehr kompliziert vor und man kann ja übertrieben gesagt nicht jeden mischling als listenhund betiteln


    Kann man das auch selbst durch einen gutachter checken lassen zumindest Phänotyp teschnich das man abgesichert ist?


    Finde es wirklich schwierig hab schon welpen gesehen wo ich wusste die Eltern sind Listis das hätten aber auch Labradore sein können oder sonstiges...


    Denke es müsste aber auch einen Vernünftigen Weg geben um das abzuklären bei Tieren wo die Herkunft eben nicht sicher ist.

  • Nochmal, falls es untergegangen ist, ummelden usw. ist nur in bestimmten Bundesländern möglich.
    Wäre interessant zu wissen, wo du ungefähr lebst.
    In Bayern hättest du keine Chance, den Hund behalten zu können.

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