Herdenschutzhunde an der Herde und technischer Herdenschutz

  • Aber die Hunde WAREN doch gar nicht auf dieser Fläche? Du hast sie doch nichtmal gesehen, oder hab ich Deinen Bericht derart falsch verstanden?

    nein, nein. du hast alles richtig verstanden.

    Die Hunde waren NICHT da. Ich hab mir nur vorgestellt, dass da Tante Luzi lang geht und auf einmal die 2 Hunde rumprollen. war nur ein Gedankengang von mir.

    Wir haben sie nur auf dem Schild gesehen. und halt gehört (wobei ich auch nur DENKE, dass die es waren. sicher bin ich mir da natürlich auch nicht).


    Möglicherweise steht ja ein 2. größeres Schild dort, wo es Sinn macht, WENN die Hunde und das Wild auf der Fläche direkt am Waldausgang sind.

    das wäre natürlich möglich und an so eine Möglichkeit hab ich nicht gedacht. Auch wenn ich es mir nicht ganz vorstellen kann.

    Dann hoffen wir einfach mal.

  • Nee, "immer" geht nicht - ausserhalb der Vegetationszeit gilt in Bayern ja das Betretungsrecht.

    Nein, das ist kein öffentlicher Grund.

    Ist das nur in Bayern so, dass es Betretungsrecht gibt?

    Hier bei uns auf dem Nachbardorf sind eigentlich alle Flächen ganzjährig eingezäunt und überall stehen Verbotsschilder (Schleswig-Holstein)

  • "(3) 1Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen."

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-141

    Das Nutzung der Natur ist in Bayern sogar ein Grundrecht (s. Zitat) und wird dann näher ausgestaltet:

    https://www.gesetze-bayern.de/…AutoDetectCookieSupport=1


    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97443-0


    Ich weiß nicht, wie das in anderen Bundesländern aussieht:ka:

    (genauso wenig wie ich weiß, warum das Zitat so komisch aussieht...)

  • Ja, DEN Part kennen immer alle. Bis zu dem hier unten kommen die meisten beim Lesen nicht::lol:

    3. Landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen

    Unter die Beschränkung des Betretungsrechts nach Art. 25 fallen sowohl landwirtschaftlich als auch gärtnerisch genutzte Flächen. Hierzu gehören Acker- und Grünland, Mähwiesen und Weiden, Sonderkulturen wie Obst- und Weingärten, Hopfen- und Spargelfelder sowie durch Anbau bestimmter Gartenpflanzen genutzte Flächen. Alle diese Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Solche Wege sind unter den Voraussetzungen des Art. 31 offen zu halten. Der Begriff der Nutzzeit lässt sich nicht allgemein festlegen. Die gesetzliche Definition in Art. 25 Satz 2 gibt hierfür einen Anhalt. Hauptsächlich kommt es auf die jeweilige Art der Nutzpflanzen und deren Vegetationsperiode an.


    Hier latschen aber alle kreuz und quer - über hohe Wiesen und Felder, egal ob Brut- und Setzzeit. Ohne den Wolfszaun würden die auch über die Weiden latschen. Ich finds unmöglich. Es gibt so viele Wege, es ist einfach nicht nötig, den Landwirten und Flächenbesitzern die Ernten kaputt zu trampeln. Es ist ja nie nur einer.



    das wäre natürlich möglich und an so eine Möglichkeit hab ich nicht gedacht. Auch wenn ich es mir nicht ganz vorstellen kann.

    Ich hab das tatsächlich so gemacht und die Schilder am Weg nur während der tatsächlichen Beweidung aufgestellt, als da noch der Wanderweg war. Waren die Tiere da zwischendurch runter, blieb der Zaun zwar stehen, aber die Schilder kamen weg.

  • Eigentlich versteht es sich ja von selbst, nicht auf bewirtschafteten Flächen rumzulatschen. Uneigentlich hat man auf einmal fremde Kinder samt Eltern auf den eigenen Spielgeräten im Garten und bekommt als Begründung "gibt ja kein Gartentor"...

    Ich hab immer mehr den Eindruck, dass viele Gesetze von einem grundlegenden Anstand und Menschenverstand ausgegangen sind, der heute bei vielen einfach nicht mehr vorhanden ist. Und mir tut es unendlich leid, dass du, McChris, das so unmittelbar von vielen Seiten ertragen musst.

  • Ich hab immer mehr den Eindruck, dass viele Gesetze von einem grundlegenden Anstand und Menschenverstand ausgegangen sind, der heute bei vielen einfach nicht mehr vorhanden ist.

    Ja, genauso sehe ich das auch.

    Und zusätzlich wird von einem Wissen - über Landwirtschaft und Natur(-schutz) ausgegangen, das viele Menschen gar nicht mehr haben.

  • Eigentlich schon schade!


    Vieles sollte logisch sein, und auch selbstverständlich umgesetzt werden können. OHNE, daß da extra was gesagt werden muß!


    Und trotzdem brauchen wir eine gesetzliche Regelung für den richtigen Umgang mit Privateigentum FREMDER Leute!


    Anscheinend kennt niemand mehr dieses: Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

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