Auflagen vom OA: hund- oder haltergebunden?

  • Guten Morgen zusammen,


    vielleicht kennt ihr euch damit aus... Angenommen ein Halter hat für seinen Hund vom Ordnungsamt die Auflagen Leinen- und Maulkorbpflicht bekommen. Er hält sich nicht dran, es kommt zur Beißerei, bei der ein Halter eines anderen Hundes gebissen wird. Der Hund wird beschlagnahmt und kommt zu neuen Haltern, die mit dem Hund intensiv arbeiten und bei denen er regelrecht aufblüht. Gelten die Auflagen dann weiterhin für die neuen Halter? Falls ja, gibt es einen Weg für die neuen Halter, wieder von den Auflagen befreit zu werden? Falls das etwas zur Sache tut: Es geht um BaWü und der Hund ist kein Listenhund.


    Grüße und danke,
    Rafaela

  • Die Halter können auf jeden Fall eine Befreiung beantragen ... was dann daraus wird ....



    Allerdings - bis in BaWü ein Hund beschlagnahmt wird, dauert das je nach Gemeinde/Ordnungsamt unter Umständen ganz schön lang. Von Leinen- und Maulkorbpflicht mal gar nicht zu reden.


    Einer ehemaligen Vereinskollegin ist folgende Story passiert:


    Sie geht mit ihrem Hund auf dem Gehweg entlang, schiesst aus einem offenen Autofenster ein Rottweiler raus, der in der Gegend bereits bekannt war, und verbeisst sich in ihren Hund. Und zwar so übel, dass zeitweilig zur Diskussion stand, das eine Vorderbein ihres Hundes amputieren zu müssen.


    Ordnungsamt hat sich dafür überhaupt nicht interessiert. Bei der Polizei kam nur "ach hat der XXX schon wieder zugebissen" ......
    Besagter Rottweiler hatte zu dem Zeitpunkt bereits einen Golden übelst zugerichtet und auch ein paar andere Hunde, ein kleiner Hund hat das Zusammentreffen mit diesem Rottweiler nicht überlebt .......
    Frage nach Leinen- und Maulkorbzwang wurde mit "der Halter hält sich doch eh nicht dran, also was soll's, sind doch nur Streitigkeiten unter Hunden" beantwortet.

  • Unglaublich... Da kann es helfen an die Öffentlichkeit zu gehen! Wenn die Presse ne Story über die Missstände beim Ordnungsamt rausbringt, kommt wahrscheinlich plötzlich doch ganz fix Bewegung in die Sache :ugly:

  • Man stelle sich mal vor, ein Autofahrer fährt regelmäßig andere Wagen zu Schrott. Und die Polizei würde sagen, "Ach, der hält sich doch eh nicht an das Fahrverbot, und überhaupt ist das ja nur Sachbeschädigung..." :omg:


    Dagmar & Cara

  • Ich vermute, die Auflagen gelten hauptsächlich für den Hund, weil er wohl als "gefährlich" eingestuft wurde. Schade eigentlich, dass nicht die Halter als "gefährlich" eingestuft werden.
    Aber da der Hund beschlagnahmt wurde. Wurde denn bei der Vermittlung nichts darüber gesagt, wie das mit Leinen- und Maulkorbpflicht ist? Normalerweise sollte einem doch bei der Vermittlung gesagt werden, ob der Hund sowas hat und falls ja: wie ich ihn davon befreien kann.


    Aber ich denke, in so einem Fall sollte es doch dann kein Problem sein, den Wesenstest abzulegen?


    So würd ich das jedenfalls machen, um den Hund von Auflagen zu befreien.


    Ich würd einfach mal beim Ordnungsamt nachfragen und die Situation schildern und fragen, was ich tun kann, um den Hund befreien zu können.

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