Guten Morgen zusammen,
vielleicht kennt ihr euch damit aus... Angenommen ein Halter hat für seinen Hund vom Ordnungsamt die Auflagen Leinen- und Maulkorbpflicht bekommen. Er hält sich nicht dran, es kommt zur Beißerei, bei der ein Halter eines anderen Hundes gebissen wird. Der Hund wird beschlagnahmt und kommt zu neuen Haltern, die mit dem Hund intensiv arbeiten und bei denen er regelrecht aufblüht. Gelten die Auflagen dann weiterhin für die neuen Halter? Falls ja, gibt es einen Weg für die neuen Halter, wieder von den Auflagen befreit zu werden? Falls das etwas zur Sache tut: Es geht um BaWü und der Hund ist kein Listenhund.
Grüße und danke,
Rafaela