An die Jäger eine Frage

  • Hallo.


    Also es hat zwar nur indirekt mit dem Thema hund zu tun, aber ich habe eine Frage, die mir Google nur unbefriedigend beantwortet.
    Wir üben zwar "friss nicht alles, was du findest", jedoch schafft der kleine Vielfraß es trotzdem manchmal von den Jägern ausgelegtes altes Brot zu fressen. Stets direkt neben einem Hochsitz.
    Gestern jedoch war es sogar mit Honig begossen. Natürlich stets nahe Weg.
    Lange Rede... Ist das erlaubt?

  • Jagdrecht ist Landesrecht, daher wird das in jedem Bundesland etwas anderes geregelt sein. Daher wärs hilfreich, wenn du das entsprechende Bundesland nennst.
    Ansonsten kannst du auch mal nach dem entsprechenden Landesjagdgesetz googeln. Da müsste das auch drin stehen.

  • Wohne in Brandenburg.


    Ja, das hab ich mir bereits durchgelesen und glaube, verstanden zu haben, Backwaren seien generell verboten. Aber das ist so verbreitet hier.

  • Sicher, dass es die Jäger sind?


    nach dem was ich in eurem Landesgesetz gelesen habe, sind Backwaren eh verboten. Handelt es sich um Ablenkfütterungen, müssen die tierartselektiv ausgebracht werden (sprich, einfach hinschmeißen ist nicht. Denn eine Ablenkfütterung dient dazu Wildschäden zu verhindern und soll dann auch nur die Schadenverursachende Tierart 'ablenken').
    Eine Kirrung, also eine Anlock-Futterstelle an der auch gejagt werden darf (das Schießen ist an Futterstellen zur Fütterung in der Notzeit streng verboten, bei uns in NRW auch an Ablenkfütterungen, so wie ich es sehe bei euch nur in Notzeiten), wird niemand direkt neben einen Hochsitz bauen (mit "direkt neben einem Hochsitz" meine ich einen bis fünf Meter neben der Einrichtung). Aber wie ihr schon richtig rausgelesen habt, ist das Kirren auch nur mit naturnahen Futtermitteln zulässig.



    Wie gesagt, ich weiß nicht ob das wirklich ein Jäger ist (auch wenn es natürlich überall immer auch Querschläger gibt!), denn a) ist das was da ausgelegt ist ja eh verboten und b) schmeißt man nicht einfach Brot unter den Hochsitz..
    Gerade aus Brandenburg und Co, wo es ohnehin so viele Schweinderl gibt, habe ich schon öfter gehört, dass wohlmeinende "Naturfreude" den Wildschweinen mit solchen Geschenken wie altem Brot etwas Gutes tun wollen...

  • Sorry Doppelpost, ich will nur präzisieren.


    Ich bezweifle nicht grundsätzlich, dass da ein Jäger etwas unerlaubtes auslegt - wie gesagt, Pappnasen kennt jeder der mit Jägern zu tun hat mit Sicherheit zur Genüge (genau wie in jedem anderen Metier eben auch). Aber ich würde nicht automatisch nur davon ausgehen, dass es der Pächter oder Revierinhaber ist.
    Kennst Du den/diejenigen zufällig? Wenn man öfter dort Gassi geht kann das ja sein.

  • Ich weiß, dass es Jäger sind. Habe einen dabei angetroffen, der mir gleich einen Vortrag über die leinenpflicht hielt und mir erzählte, dass sein Kollege vor nicht allzu langer Zeit einen hund erschoss.
    Wahrscheinlich wollt ich mich auch deshalb damit auseinander setzen.

  • Ich weiß, dass es Jäger sind. Habe einen dabei angetroffen, der mir gleich einen Vortrag über die leinenpflicht hielt und mir erzählte, dass sein Kollege vor nicht allzu langer Zeit einen hund erschoss.
    Wahrscheinlich wollt ich mich auch deshalb damit auseinander setzen.


    Na toll. Man muss sich manchmal wundern, wie egal manchen Leuten ihre Außenwirkung ist.
    Ich bin immer überzeugt, man erreicht viel mehr wenn man mit den Passanten höflich spricht, sie auf Regeln und Pflichten hinweist und vor allem auch erklärt, WARUM man sich die Einhaltung dieser Regeln wünscht.





    Hier gibt es öfter Luderplätze. Wunderbar mit Schlachtabfällen. Ist das eigentlich immer noch erlaubt, wegen Seuchengefahr?


    Wieder die Frage: Wo ist "hier"? So weit ich weiß, gibt es zumindest keine bundesweite Vorschrift die das verbietet, generell ist Verludern also erstmal erlaubt.
    Für NRW habe ich folgendes gelernt, man möge mich aber bitte korrigieren wenn es irgendwo falsch ist: Das Verludern ist erstmal grundsätzlich erlaubt. Das gilt aber nur für Wild, nicht für Haus- oder Nutztiere. Es ist zudem verboten in Wasserschutzgebieten, der Umgebung von Trinkwasser-Talsperren und so weiter - man darf damit keine Gewässer oder Futtermittel verunreinigen und die öffentliche Ordnung nicht gefährden.
    Allerdings: Beim Auftreten von meldepflichtigen Seuchen (typisches Beispiel: Schweinepest) kann das Verludern durch die Behörden verboten werden. Beziehungsweise ist es bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten (sowohl bei einem geschossenen Tier als auch bei Fall- oder Unfallwild) natürlich nicht erlaubt, die betreffenden Tiere zu verludern - die fallen nach der entsprechenden EU Verordnung unter "Kategorie 1" und müssen zum Beispiel in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich entsorgt werden

  • Ich würd nen großen Bogen alles was Jagt oder auf nem Sitz ist machen wo immer Ihr auch seit
    Wer weis was euer Hund aufnimmt (werft einfach x alles in den Wald)
    (und sich dann wudern wenn Wildtiere ins Wohngebiet kommen)
    und sollte er x frei sein dann abschuss
    na toll das sind die gründe warum ich lieber in meiner Mittagspause nahe Stadtgebiet meinen Hund auf den wenigen Freistellen frei laufen lasse
    als bei uns am Land dort sind Fallen ausgelegt in Wiesen und Felder´n und die Jagtstände sind oft gut besetzt
    Tolles Österreich lg

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