Haftpflicht inkl. gewerblicher Fremdhütung?

  • Schönen Guten Morgen,


    wir sind auf der Suche nach einer Haftpflichtversicherung. Da unser Hund demnächst für ein Wochenende in eine Hundepension kommt, wollte ich mal fragen ob es überhaupt eine Haftpflichtversicherung gibt, in der gewerbliche Fremdhütung mit eingeschlossen ist? Ich habe schon gesucht und gesucht, aber nix gefunden.


    Wir haben nämlich eine Hundepension gefunden, die richtig klasse ist. In den Vertragsbedingungen steht:


    Zitat

    ,,Der Hundehalter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht. Verursacht der abgegebene Hund Sach- oder Personenschäden, so haftet der Hundebesitzer. Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.


    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Vielen dank im voraus.


    Sunflower

  • Die meisten Versicherungen decken das Fremdhüterrisiko ab, aber eben nur bei nicht gewerblichen Hütern. Wenn die Eltern, ein Nachbar, etc. auf den Hund aufpasst, dann ist das versichert.
    Aber eine gewerbliche Hundepension muss sich selber versichern.
    Generell hafte ich als Hundebesitzer für Schäden, die mein Hund verursacht, auch wenn ich ihn nicht selber beaufsichtige. Aber die private Hundehalter-Haftpflicht zahlt nicht für Schäden, die bei gewerblicher Betreuung entstehen.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Vielen dank für deine Antwort.


    Mir würde ja in dem Sinne eine Haftpflichtversicherung ohne gewerbliche Fremdhütung nix nutzen, wenn mein Hund dort einen Sachschaden macht oder? Das ist ja nicht mit abgedeckt.


    Ich hatte ja schon mit einigen Versicherungsunternehmen gesprochen und die meinten alle, dass sie nicht denken das es sowas gibt. Aber warum verlangt dann die Hundepension sowas?

  • Weil sie geizig sind.
    Denn den passenden Vertrag für deren Problem gibt es nicht von der Stange. Allerdings würden Anbieter von gewerblichen Versicherungen einen maßgeschneiderten Vertrag für sie erstellen und die Prämie von deren Abteilung für Risikobewertung individuell ausrechnen lassen. Nicht ganz so günstig in den meisten Fällen.
    Oder man wendet sich an einen auf Tierversicherungen spezialisierten Makler, der hat meist Angebote für gewerbliche Anbieter. Die Ülzener bietet z.B. eine Hüterhaftpflicht an und so teuer ist das nicht. Das ganze nennt sich sich gewerbliche Hüter-Haftpflichtversicherung für Pensionshunde.
    Eine private Haftpflichtversicherung deckt nie das Risiko durch gewerbliche Hüter ab, das sagt bereits der Name.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich find das ja ganz interessant.. Meines Wissens nach hat nämlich der gewerbliche Sitter eine extra Haftpflicht zu haben, für genau diese Zwecke. So wurde es mir mal von meiner Versicherung gesagt und auch das Netz hat damals diese Info rausgegeben :???:

  • Das ist auch genau so richtig, Murmel.
    Eine private Hundehalter-Haftpflicht zahlt nicht für Schäden, die bei einem gewerblichen Hüter passieren. Genauso wenig zahlt sie, wenn ich meinen Hund gegen Bezahlung als Therapiehund einsetze, oder es der Hütehund meiner gewerblichen Schafherde ist.
    Das Hüterrisiko einer solchen Versicherung deckt nur das Hüten durch Familie oder Bekannte als Gefälligkeit ein. Und es deckt nicht mehr das Risiko des Hüters selber ab, wird der gebissen oder seine Jacke zerstört, dann geht er leer aus, weil er in der Hütezeit an Stelle des Halters rutscht und dessen Schäden ersetzt die Versicherung schließlich auch nicht.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Und ich dachte schon ich wäre doof, weil ich bei keiner Versicherung sowas gefunden habe. Dann bin ich ja beruhigt, das dem nicht so ist. :D


    Nur sollte mein Hund dort einen Schaden anrichten, muss ich selbst dafür aufkommen oder?


    Diese Hundepension ist wirklich toll und woanders möchte ich meinen Hund nicht hingeben, nur das mit der Haftpflicht stört mich ein wenig.

  • Generell haftest du in der Situation eben nicht. Aber ich kann nicht beurteilen, ob deren Vertragstext deren Haftung sicher ausschließt und du dann doch haftest. Deine Versicherung wird in jedem Fall ablehnen.


    LG
    das Schnauzermädel

  • also das BGB meint dazu:


    § 834
    Haftung des Tieraufsehers


    Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


    ich kenn das auch nur so, dass ein gewerblicher tierhüter (egal ob hundepension oder ein reitstall ect.) extra eine haftpflicht fürs "gewerbe" abschliesst. eben für den fall dass das "gehütete" tier bei dritten einen schaden anrichtet. (bei dritten meint hier nicht den hüter sondern jemand anderen)


    das ist mal das eine.


    das andere ist die private haftpflicht, die der tierbesitzer abschliessen sollte - wo sich dann die frage stellt, ob die einspringt, wenn das tier - in diesem fall der hund - z.b. den perserteppich des gewerblichen hüters anknabbert.... :???: - denn in dem fall wäre ja der "dritte" eben der gewerbliche hüter......

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