Befreiung Steuersatz gefährliche Hunde

  • Hallo Leute,
    ich habe mir letztes Jahr einen standart bullterrier gekauft welcher zu dieser zeit kein listenhund war. beim anmelden bei der verbandsgemeinde wurde ich schon informiert das er ab dem 01.01.11 wieder zu den gefährlichen hunden zählt und mitgeteilt das wahrscheinlich ein tierärztliches gutachten reichen würde. jetzt habe ich am 07.01. post bekommen in der genau dieses steht, das ich mit geeigneten unterlagen (z.b. tierärztliches Gutachten) den nachweis erbringen muss dass er keine gesteigerte aggressivität aufweist bzw gefährlich ist (bei einem noch nichtmal einem 6 monate alten hund!!).
    Daraufhin habe ich bei der Verbandsgemeinde angerufen und gefragt wie dieser aussehen soll, dort konnte mir niemand weiterhelfen ich solle im internet schauen welche tierärzte das feststellen können. das habe ich dann auch gemacht und bei mir in der stadt einen tierarzt gefunden. jetzt kann dieser mir auch nicht helfen weil auch für ihn aus meinem schreiben nicht ersichtlich ist wie dieser nachweis aussehen soll, auch er führte mit der verbandsgemeinde vergeblich gespräche.


    jetzt wollte ich wissen ob es noch jemanden im kreis GERMERSHEIM gibt dem es so ergeht.
    lg

  • hallo,


    hier war es so, dass der halter die ungefährlichkeit seines hundes durch einen wesenstest beweisen mußte, um von der erhöhten hundesteuer befreit zu werden.
    habe ich mit zwei kat2 hunden gemacht, dann mußten wir nicht mehr 600 steuern zahlen, sondern nur noch normale.


    ich gehe davon aus, dass du genau das auch machen mußt, um nicht die erhöhte steuer zahlen zu müssen. aber dein hund ist noch zu jung, denke ich.
    das müßte dir aber der ta, der die tests macht, sagen können. viel glück.


    gruß marion

  • der ta meinte wesenstest erst ab 12 monaten und er hat eine zulassung für den nachweis das der hund nicht gefährlich ist etc. jedoch geht absolut nichts hervor was wir brauchen ob sachkundenachweis oder wesenstest oder nur ein tierärztliches schreiben.
    :headbash:

  • hallo,


    ich kann dir nicht sagen, was deine gemeinde verlangt. bei uns war es so, dass wir die sachkunde ablegen mußten, als wir zur prüfung gingen.


    für mich geht aus dem schreiben hervor, dass du den wesentest mit dem hund ablegen mußt.


    "den nachweis erbringen muss dass er keine gesteigerte aggressivität aufweist bzw gefährlich ist"


    denn das wird ja beim wesenstest getestet.


    du armer. eigentlich ist es wieder typisch. die rechte hand weiß nicht, was die linke tut und keiner hat eine ahnung.


    wenn es mich betreffen würde, und der sachbearbeiter mir keine auskunft geben könnte, wo ich was machen lassen soll, dann würde ich das gespräch mit dem dienststellenleiter suchen. einer muß es ja wissen ;)


    viel glück, bei der suche nach dem einäugigen unter den blinden. ;) :D


    gruß marion

  • Wäre ich an deiner Stelle, würde ich möglichst wenig Wind machen und einfach vom Tierarzt einen Zettel schreiben lassen, wo drin steht, dass der Hund keine gesteigerte Aggresivität aufweist.


    Wenn das der Gemeinde reicht, umso besser für alle. :smile:


    LG Levke

  • Wie so oft haben alle Zuständigen keinen Plan...


    Ich würde mich an deiner Stelle auch mal an die KSG wenden, dort müssten ja mehrere das Problem haben... ansonsten würde ich meinen, dass halt die alte HV erweitert wurde um eine Rasse, dennoch die alte greift? LIes dir die mal durch, da steht ja mehr dazu drin.

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