Bußgeld - Notdurft nicht wie vorgeschrieben verrichtet

  • kann der typ es nachweisen das dein hund dort geschissen hat, anhand fotos, gentest der notdurft..ich vermute nicht.
    dann steht aussage gegen aussage.


    ich würd da nen widerspruch hinschicken und die sache auf keinen fall bezahlen. bezahlen heisst in dem fall meist eingestehen der schuld und wenn du wie du sagst es nicht warst, soll der brüllende dorfälteste erstmal nachweisen das es dein hund war.


    ahja und wenn der gute herr selbst bei der stadt arbeitet, er hat einen vorgesetzten und sein vorgesetzter hat auch einen. das ist amtmissbrauch und sowas kann ihn seinen job kosten.


    auch wenns ein dorf ist und man sich mit den leuten vertragen will, sowas würd ich nicht mit mir machen lassen.

  • @Alina_
    Ich weiß das, ich komme ursprünglich selbst vom Dorf (bzw. wir sind zugezogen, als ich 4 war) :D Aber genau deswegen weiß ich auch, dass ich mit diesen Leuten kein Gespräch suchen würde (wie jemand hier vorgeschlagen hatte).

  • Mal ne blöde Frage:
    hast Du Dir denn die genannten Gesetze mal angeschaut, ob die überhaupt Deinen Sachverhalt wiedergeben.
    Soweit ich weiß, basieren die Ordnungsstrafen immer auf einem, glaub es heißt Immissionsgesetz.

    Ich bin mir nämlich gar nicht so sicher, ob dieser Bußgeldbescheid, so wie er erstellt ist, rechtens ist.


    Es ist nämlich ein Unterschied, denke ich. Bei Dir steht in Kurzform:
    "Hund kackt nicht ordnungsgemäß". Das ist m.E. kein Grund für ein Bußgeld.
    Dafür ist der "Tatbestand" eher ein anderer: die Notdurft Deines Hundes wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt, heißt Scheiße auf der Wiese ist wie illegale Müllentsorgung im weitesten Sinne.


    Das würde ich mal bei der Rechtsschutz nachfragen, oder vorher mal die zitierten Gesetze lesen. Wenn Du Glück hast, ist Dein Widerspruch schnell begründet.....


    in etwa so, wie wenn jemand schreibt: Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Sie haben 30 min zu lange geparkt....


    Also ich habs mir angesehen:
    § 18 ist Ordnungswidrigkeit Definition fahrlässig oder vorsätzlich
    § 13 ist Hund darf nicht auf öffentliche Anlagen und in Vorgärten kacken, falls er es tut, musst Du wegräumen

  • hab ich auch grad reingeschaut.


    Aber wenn der Bescheid nicht rechtens ist, kommt eben ein "geänderter".


    Soweit ich weiss liegt es ja im Ermessen des Bearbeiters ob sowas eingestellt wird?!
    Den will ich mir ja net vergraulen wenn ich ihm (persönlich) eine reindrück.

  • Ich denke, ich würde Widerspruch einlegen und sowas schreiben wie:


    Du bist ein verantwortungsvoller HH, der die Hinterlassenschaften seines Hundes definitiv immer wegräumt und dass es sich mit Sicherheit um ein Mißverständnis aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse handelt, Es könnte also höchstens sein, dass Dein Hund über einen bereits vorhandenen Haufen markiert oder dran geschnüffelt hat, Du aber Verständnis hast, dass der Zeuge dies vielleicht falsch interpretiert haben könnte, was letztendlich zu dessen Falschaussage führte. ;) .

  • Zitat

    Ich denke, ich würde Widerspruch einlegen und sowas schreiben wie:


    Du bist ein verantwortungsvoller HH, der die Hinterlassenschaften seines Hundes definitiv immer wegräumt und dass es sich mit Sicherheit um ein Mißverständnis aufgrund der schlechten Lichtverhältnisse handelt, Es könnte also höchstens sein, dass Dein Hund über einen bereits vorhandenen Haufen markiert oder dran geschnüffelt hat, Du aber Verständnis hast, dass der Zeuge dies vielleicht falsch interpretiert haben könnte, was letztendlich zu dessen Falschaussage führte. ;) .


    § hin od. her..."Recht" schön und gut...


    die hier angegebenen Argumente für nen Widerspruch halte ich für extrem kontraproduktiv!!!


    der HH war zu genannter Uhrzeit(die so od. so led.willkürlich gesetzt wurde auf lächerliche 00:00) überhaupt nicht an besagtem "Tatort"


    geschweige denn hat er dort einen Haufen "gesehen" , bzw. sein Hund auf einen bereits vorhandenen Haufen markiert!


    Und dann noch Verständnis für den Zeugen angegeben, der dies vielleicht falsch interpretiert haben könnte.... :???:


    hmmm...denk...da setzt dir schneller jemand einen riesen Hundehaufen vor die Tür, als du guggen kannst.... :hust:

  • Das Problem ist, dass ich denke diese Nuller-Zeit kann man ratz-fatz mit einem Versehen ala Standard-Uhrzeit eingestellt, aber vergessen zu ändern, argumentieren.


    Und wenn der Typ, der ihm an den Kittel will, einigermaßen weiß wann der TE mit Hund geht, falls er denn regelmäßig geht, wie die meisten, dann wird das halt auf die Gassizeit korrigiert und er hat das gleiche Problem wie vorher.


    Deshalb der Gedanke Verständnis zu heucheln :hust: um diese Klippe zu umschiffen....

  • versteh dich schon...nur...


    Verständisheuchelei ist meiner Meinung nach fehl am Platz!


    Heuchelei wie ich finde so od. so in jeglichem Falle..nur so nebenbei :hust:


    Weshalb sollte der HH nicht wahrheitsgetreu argumentieren - er beschreibt sein Verhalten als sehr vorbildlich, wie bereits geschildert alles wunderbar auf seine "Dorfgemeinde" abgestimmt....damit nur ja alles friedlich läuft und Schnuffel nirgends aneckt!


    Sehe hier persönlich ganz andere Probleme im Raum stehen, wie eine nachträgliche "Uhrzeitänderung" ...


    da der TS laut seinen Angaben ja schon bald umziehen will, so würd ich persönlich einem frontalen Gespräch erst recht nicht aus dem Weg gehen, das Busgeld in keinem Fall bezahlen und immer u.immer wieder sachlichen Widerspruch einlegen...


    Aussage geg.Aussage...wie hier schon erwähnt...Beweise fehlen gänzlich...somit ....shit happens...


    Ist dir nur zu wünschen, das du weit genug wegziehst und diese Angelegenheit euch nicht all zu lange "verfolgt"


    gute nacht ;)

  • also um mich nach langer hundeforumsabwesenheit mal wieder zu wort zu melden:


    selbige oder eher gesagt ähnliche situation hatte ich ebenfalls einmal..da flatterte mir ein bussgeldbescheid ins haus,wo ich angeblich meine hunde an einen ort und zu einer zeit hab käckern lassen(und es nicht weggemacht hätte),wo ich mich beim besten willen nicht entsinnen kann,dort anwesend gewesen zu sein(ein dubioser "zeuge" hätte mich beobachtet) :???:


    naja ich habe mich da gar nicht weiter aufgeregt,einen widerspruch geschrieben,das ich eben zu der zeit dort gar nicht gegangen bin,ich auf beweise dazu warte und bis dato auf jeden falle nicht zahlen werde...darauf kam dann nie wieder etwas und die sache war gegessen.
    fazit:ich würde an deiner stelle wirklich widerspruch einreichen und dann mal weitersehen..auf jeden fall verschwende nicht deine energie für solche "vollpfosten"..die sind es nicht wert ;)

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