Hallo,
komme gerade vom Gassi gehen zurück und hab nen hals wegen diesen bescheuerten radfahrern, und es gibt hier leider nur wenige von den guten, ...
aber nun geordnet:
ich wohne in fellbach, hundeauslaufgebiet region stuttgart: FEHLANZEIGE!!! Hundesteuer: ÜBER 100€!!!
so, nun geh ich mit meinem hund ja mehrmals täglich raus, und will ihn dabei die insgesamt gut 2h nicht permanent an der Leine führen. deswegen halte ich die wege innerhalb der ortschaft möglichst kurz und schau, dass ich raus auf die felder komm. davon gibts hier ja reichlich.
an den feldwegen steht ein verbotsschild für kraftfahrzeuge (auto und motorrad in rotem kreis) drunter steht: landwirtschaftlicher verkehr frei.
auf eben diesen strecken gibt es aber auch wegweiser für radfahrer. weiß, mit grüner schrift, radsymbol mit ziel und entfernungsangabe.
die route für die radfahrer verläuft also auch über diese feldwege. aber an den abzweigen der normalen straßen fehlt mir der hinweis, dass diese flächen AUSSCHLIESSLICH von radfahrern genutzt werden dürften, denn nur dann hab ich doch nen leinenzwang??
meine frage daher: herrscht auf diesen wegen wirklich leinenzwang? denn es sind ja eigentlich keine radwege, sondern erschließungswege zu den feldern, damit diese bewirtschaftet werden können. sprich landwirtschaftlich genutzte verkehrsflächen.
und auf diesen wäre mir ein leinenzwang doch neu ...
kurz um, eigentlich will ich doch nur, dass die radfahrer sich bemerkbar machen, damit ich ne reelle chance hab, meinen hund abzurufen, oder ihn wenigstens abzulegen. toll wäre noch ein danke, wenn ich sie von selber gesehen habe und mein hund perfekt an meiner, von den radfahrern abgewandten seite sitzt. aber das ist offensichtlich schon zu viel verlangt.
statt dessen werde ich immer nur angeblökt, ich solle mit meinem scheiß köter verschwinden ...
daher: