Hundesteuer ja oder nein?

  • Zitat

    Dann solltest Du Dich um den Beitrag für die Berufsgenossenschaft "drücken" (oder es versuchen), aber doch nicht um die Hundesteuer.
    Ehrlich, ich versteh es nicht. Manche Gegebenheiten beinhalten halt nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile. So ist das Leben ;-)


    Und wieso nicht um die Hundesteuer??????

  • Es geht mir nicht darum, mich um irgend etwas zu drücken. Ich nur der Meinung, daß ich wenn ich BG Beitrag zahlen muß (ungefähr das 6-fache der Hundesteuer) ich nicht auch noch Steuer für meinen "Arbeitshund" zahlen muß. Unabhängig davon wie groß mein Betrieb und wie gut mein Hund ist. Dies betrifft auch Leute mit 400 Schafen und top ausgebildeten Hunden.
    Aber wie ich erfahren musste stehe ich mit meiner Meinung alleine dar.
    Übrigens brauche ich für meinen Schlepper keine Kfz - Steuer bezahlen. Trotz der 4 Schafe, sorry 5.

  • Neee, stehste nich! ;o)


    Ich weiß, daß es Ausnahmen von der Hundesteuer gibt, allerdings weiß ich nicht welche, da ich keine Arbeitshunde oder Wach,- und Schutzhunde habe!


    Was ich weiß ist (das hilft Dir aber auch nicht weiter), daß man in Hamburg nur eine 60% Behinderung braucht (Behindertenausweis), um von der Hundesteuer befreit zu werden! In Hessen z.B. braucht man 100% plus einen zusätzlichen Eintrag wie "g" für Gehbehindert um befreit zu werden.


    Ich persönlich .... wäre ich mit meinen ständig wechselnden Pflegehunden nicht so auffällig, und hätte nur einen Hund, ich würde ihn doch nicht anmelden!!!

  • Zitat

    Übrigens brauche ich für meinen Schlepper keine Kfz - Steuer bezahlen.


    Da hast Du dann noch Glück gehabt. Ist heute auch nicht mehr so einfach, vielle zahlen mittlerweile anteilig Steuer.


    Abe noch was zu Thema Hobby, Kosten und Hundesteuer. Für mein Hobby (die Jagd) zwingt mich der Gesetzgeber zur Hundehaltung (ok, ich hätte auch ohne Zwang Hunde), aber trotzdem muß ich genauso Steuern zahlen, wie jeder andere Hundehalter auch. Warum sollte da also ne Hobbyschafhaltung (die ja augenscheinlich "nur" Nachmäher sind) ne Ausnahme sein.


    Und noch was (ist aber eher meine persönlche Einstellung): bei 4 oder 5 Schafen kann man ja nicht wirklich von einem Arbeitshund reden. Dafür braucht man ja wirklich keinen Hund, vor allem wenn man einen Trecker hat. Ich händel im Sommer um 50 Schafe ohne einen Hütehund (auch wenn beim nächsten Wachstumsschitt einer kommen muß). Das Argument dürfte wohl bei den meisten Ämtern flach fallen.


    Gruß Christian
    PS: So unnütz ist die BG auch nicht, wer meinst zahlt die Arztrechnungen bei Unfällen auf der Weide? Komt immer wieder vor, und die Kosten dafür übernimmt die BG.

  • OT:


    Zitat

    Abe noch was zu Thema Hobby, Kosten und Hundesteuer. Für mein Hobby (die Jagd) zwingt mich der Gesetzgeber zur Hundehaltung


    Echt? wusste ich garnicht...bekommt man den Jagdschein also nur wenn man einen auch einen ausgebildeten Jagdgebrauchshund hat?

  • Nein, aber jedes Revier in D muß einen jagdlich brauchbaren Hund (also mit bestanden Prüfungen) nachweisen. Macht ja auch Sinn, alleine scho durch Straßen hat man alle Nase lang Arbeit für den Hund.


    Und da wir ein eigenes Revier haben, also müssen wir vom Staat her min. einen Hund halten (ok, wir haben 4 :D ). Für diesen Revierhund muß dann halt auch Hundesteuer bezahlen, und wird auch nicht befreit.


    Gruß Christian

  • Auf Antrag bei der örtlichen Behörde ist eine Befreiung für arbeitende Hund möglich. Betroffen sind z. B. Wachhunde, Blindenhunde, Behindertenhunde und eben auch Hütehunde.


    Der Antrag muss aber begründet sein - ich denke 4 Hobbyschafe reichen hierzu nicht aus. Es liegt aber im Wesentlichen im Ermessen des Amtes.


    Gruß
    Prunus

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