ZitatDie Tatsache, daß sich einige nicht geäussert haben sagt mir schon sehr viel.
HÄh...um was geht es hier eigentlich???
Jeder Gemeine verfasst eine eigene Satzung zur Hundesteuer, in der auch Ausnahmen aufgeführt sind. Bei uns beziehen sich diese Ausnahmen auf Blinden- und Behindertenbegleithunde, HUnde von Hartz4-Empfängern und Hunde, die als Wachhunde aus einsam liegenden Höfen gehalten werden. All diese Hundehalter müssen bei uns gar keine HUndesteuer zahlen oder nur einen verminderten Satz...
Woher sollen wir wissen wie das bei dir gehandhabt wird...
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man von der Hundesteuer befreit wird weil man (hobbymäßig) vier (!!!) Schafe hütet...