EU - Ausweis

  • Hallo !
    Ich habe ma lein wenig rumgesucht, weil ich ehrlich gesagt noch nicht so den Plan habe und habe das gefunden. Dachte ich setz euch das mal rein, vielleicht interessiert es euch ja auch !? :


    EU-Heimtierpass ab 1. Oktober
    Mit einer neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelung sollte ab 3. Juli 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union Grenzen überschreiten, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heisst: das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.


    Wegen der anstehenden Ferienzeit jedoch soll die Einführung des neuen EU-Heimtierpasses voraussichtlich auf den 1. Oktober verschoben werden, teilt das zuständige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Berlin mit.


    Weiter im Text des Ministeriums:


    "Der vom Tierarzt auszustellende Pass enthält Angaben über das Tier und gibt Auskunft über Tollwutimpfung und - je nach Einreiseland - auch über Behandlung gegen Fuchsbandwurm und Zecken. Um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen, müssen die Tiere einen Mikrochip oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - eine Tätowierung tragen, die im Pass eingetragen sind. Großbritannien, Irland und Schweden können laut Ministerium noch mindestens fünf Jahre lang ihre schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz und besondere Behandlungen gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall beibehalten.


    Die neuen Dokumente müssen aber zunächst nur für Hunde, Katzen und Frettchen mitgeführt werden, deren Besitzer nicht mehr über geltende alte Bescheinigungen verfügen. Die bislang verwendeten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen dürfen weiter verwendet werden, wenn sie vor In-Kraft-Treten der EU-Regelung ausgestellt wurden, noch gültig sind und dem Tier eindeutig zugeordnet werden können.


    Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Für aus Deutschland stammende Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt worden ist.


    Die Regelungen zum EU-Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren wie auch für den Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU.


    Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt werden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden beabsichtigen, die niedergelassenen Tierärzte in Kürze über die Einzelheiten des Verfahrens zu informieren.


    Quelle: Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft



    Finde das informativ, weil es klar erklärt ist.


    LG, Caro

    • Neu

    Hi


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