Ordnungsamt und freilaufende Hunde...Strafe???

  • Tach auch, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage zu diesem Thema. Kurze Vorgeschichte: bin gestern mit meinen beiden Hunden in einer stillgelegten kieskuhle gewesen. Die beiden ohne Leine, sie sind absolut keine Jäger und jederzeit abrufbar. Sie hatten Riesenspaß. Dann weiter ein paar Feldwege, auch hier ohne Leine, sie bleiben auf den Wegen!. Auf dem Rückweg kommt mir ein älterer Herr entgegen und fragt, ob ich denn gar kein schlechtes Gewissen hätte? Schließlich müssen Hunde doch ÜBERALL angeleint sein und außerdem sei er Jäger und meine Hunde verscheuchen das Wild. Und in die Kieskuhle dürfe ich erst recht nicht wegen seltener Pflanzen.
    Nun meine Frage: weiß einer von Euch, wie die Rechtslage auf Feldwegenist(Weit und breit kein Wald!). Und in solchen Kieskuhlen, es war nirgendwo ein Schild mit Hinweis auf Schutzgebiet oder betreten verboten. Irgendwo müssen Hunde sich doch mal austoben. :bindafür: Wir haben zwar in Trappenkamp einen tollen Hundewald, aber immer nur "Erbsensuppe"...
    Ich hoffe, mir kann hier jemand Auskunft geben, vielleicht sogar mal positiv, damit ich so einem Heini das nächste Mal besser gewappnet bin.
    Danke

  • Ups, ja, ich Dussel, hab ich vergessen zu erwähnen: Schleswig Holstein

  • hi
    also mich würde jetzt doch auch mal interssiern wie sich das mit dem leinenzwang verhält...... ich suche schon seit längerem im netz was nützliches zu finden, aber leider fehlanzeige. von aussagen wie "innerhalb geschlosssener ortschafen" bis zu " überall ist leienzwang" ist alles zu finden. aber wie verhällt sich es jetzt wirklich???? kann da mal jemand auskunft geben oder einen vernünftigen link reinsetzten???
    vorallem interessiert mich persönlich wie`s in bayern so ausshieht.



    "Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge, sondern Leben inmitten von Leben, das auch leben will.“ (Albert Schweizer)

  • Also von Schleswig-Holstein kann ich dir sagen, daß du außerhalb geschlossener Ortschafen KEINEN Leinenzwang hast. Denn da bin ich selbst oft genug unterwegs. Nur an öffentlichen Plätzen, Orten mit viel Publikumsverkehr usw. Dafür müssen ja nun in S/H bestimmt Rassen ein Hellblaues Halsband tragen, mit dem sie als potentiell gefährlich gekennzeichnet werden sollen. Ich weiß jetzt nicht, ob deine dazu gehören.


    Generell hat wohl ein Urteil vom OVG Lüneburg in 2/2005 den generellen Leinenzwang gekippt. Dennoch gilt eben von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich die Hundeverordnung.

  • Hallo Pebbles, vielen Dank für die Auskunft. Aber sicher weißt Du es wahrscheinlich auch nicht, ich meine, Du weißt wohl nicht zufällig, ob und wo ich das nachlesen kann, ein Gesetzestext oder so. Wenn man nämlich solchen Herren begegnet, wie mir das passiert ist, muss man denen direkt die Paragrafen vor die Brust heften. Sonst glauben sich Jäger(die meisten jedenfalls) im Recht. Sorry jetzt mal eben an die Jäger, man soll ja nicht alle über einen Kamm scheren, aber schlechte Erfahrungen habe ich inzwischen reichlich mit der Speziesgemacht.
    Zurück zum Thema: gibt es in SH außerhalb der Ortschaften und außerhalb von Wäldern Leinenzwang oder nicht.
    Und weiß denn keiner, ob man in SH für alle Landschaftsformen eine Erlaubnis zum Betreten benötigt, bzgl. meiner Frage wegen der Kieskuhle. :?:

  • Sorry, Pebbles, ich hatte Deine Antwort so verstanden: du gehst davon aus, dass es erlaubt ist, weil noch keiner was gesagt hat. Aber Dein Link hat mich jetzt aufgeklärt. Danke für die Geduld :blume:


    Der andere Link hilft mir auch weiter. Und Ihr seid sicher, dass diese Verordnung sagt: dein Hund gehört nicht zu den Gefahrhunden, deshalb darf er an geeigneten Plätzen ohne Leine laufen?? Hey, das freut mich. Dann drucke ich mir das nämlich aus, am besten in mehrfacher Ausfertigung, damit ich es jedem Zweifler unter die Nase halten kann!!!
    Oh man oh mann, ist das in Deutscheland alles kompliziert :help:

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