Alles anzeigenBeim Sachkundenachweis für große Hunde in NRW muß man unterscheiden.
Wenn man die Sachkunde über die Haltung großer Hunde über mehrere Jahre geltend macht, darf keine lange hundelose Pause zwischen der Haltung verschiedener Hunde liegen.
Hat man die Prüfung gemacht, gilt die unbefristet.
LG
Doro
Das stimmt so nicht, siehe unten:
Das mit den 3 Monaten Pause ist bei uns auch nicht so.Ich hatte 4 Jahre Hundepause und mußte trotzdem keinen Sachkundenachweis erbringen.
Es scheint in NRW wirklich jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen zu kochen.