Sachkundenachweis

  • Das stimmt so nicht, siehe unten:

    Das mit den 3 Monaten Pause ist bei uns auch nicht so.Ich hatte 4 Jahre Hundepause und mußte trotzdem keinen Sachkundenachweis erbringen.
    Es scheint in NRW wirklich jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen zu kochen.

    • Neu

    Hi


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    • Ich lebe in NRW, habe seit 1986 durchgehend große Hunde, heute wollte ich meine neue Hündin anmelden....und ich muss nun eigentlich doch den Sachkundenachweis machen. :klugscheisser:
      Gilt seit Sommer diesen Jahres, die Kommunen halten nicht viel von dieser Regelung (also von Leuten mit ü 20 Jahren Hundehaltung, insbesondere wenn es keine Vorfälle gab den Sachkundenachweis jetzt plötzlich zu verlangen). In einigen Kommunen wird es dann einfach nicht verlangt, andere pochen auf die Gesetzesänderung.
      Ich habe aber vor 30 Jahren den Jagdschein gemacht, und zack bin ich doch wieder sachkundig (darf doch eigentlich auch nicht wahr sein... :ugly: )

    • Weder beim Umweltministerium noch beim Innenministerium kann ich eine Änderung des LHundG NRW in 2018 finden.
      Ordnungsbehördliche Vorschriften sind normalerweise nachrangig.

    • Wie verhält sich das, wenn man mit einem Besuchshund aus einem anderen Bundesland (wo der Hund listenfrei ist und kein SKN benötigt wird) einreist?
      Also einem Hund, der auf der Liste gefährlicher Hunde stand, aber gestrichen wurde und nun unter die 20/40-Regelung fällt?


      Muß man dann wirklich den Impfpass, den Nachweis der Haftpflichtversicherung dauerhaft mitführen? Bei jedem Gassi?
      Braucht man einen SKN oder geht es, weil nur zu Besuch, auch ohne?





      BINGWU
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    • Muß man dann wirklich den Impfpass, den Nachweis der Haftpflichtversicherung dauerhaft mitführen? Bei jedem Gassi?
      Braucht man einen SKN oder geht es, weil nur zu Besuch, auch ohne?

      Auf die Idee bin ich ja noch gar nicht gekommen. Wenn ich meine Schwester in NRW besuche, fahren die Hunde mit und freuen sich des Lebens. Hat mich noch nie jemand drauf angesprochen (zum Glück womöglich) und ich hätte beim Spaziergang absolut nichts dabei zum Vorlegen.

    • Gilt denn auch der Sachkundenachweis, den man im Zusammenhang mit der BH-Prüfung macht, wenn man ihn noch nicht hatte?
      Was bin ich froh, nicht in NRW zu wohnen, obwohl das schön sein soll dort.
      Aber das mit dem Besuchshund würde mich auch interessieren. Gute Freunde wohnen in NRW und die besuchen wir auch ab und an. Ich habe einen 40/20 oder 20/40 Hund (über 20kg schwer und über 40cm groß) und brauche ich dann als Besucher, der nicht aus NRW kommt, einen in NRW gültigen Sachkundenachweis? Muss ich den dann immer bei mir führen? Muss ich die Haftpflichtversicherung mitführen? Ich habe lediglich IMMER den Impfpass und somit "Ausweis "meines Hundes in der Tasche dabei.


      Ich muss manchmal den Kopf schütteln, wie unterschiedlich die Gesetze in EINEM Land sind...

    • @Bingwu, das kommt, auch wenn du das jetzt bestimmt nicht gern hörst, aufs Bundesland an. In einigen Bundesländern gelten Sachkundenachweise anderer BL, während andere BL nur ihre eigenen anerkennen.
      Ich würde mir an deiner Stelle die Landeshundeverordnung des besuchten Bundeslandes ansehen und die dort angeführten Bestimmungen zum Führen des Hundes erfüllen.
      Als Beispiel: Hab ich in Niedersachsen einen Staff, ist der komplett listenfrei, freut sich seines Lebens und darf ohne Maulkorb und Leine rumrennen, wo eben keine Leinenpflicht herrscht. Möchte ich mit demselben Staff nach Hamburg, muss er, entsprechend der dortigen Verordnung, mit Maulkorb und kurzer Leine geführt werden.
      Irgendwelche Sachkundenachweise etc. muss ich aber nicht bringen, weil ich nicht in Hamburg wohne.
      Der Personalausweis reicht in der Regel, damit weist du nach, dass die Landeshundeverordnung über das Halten von Hunden bestimmter Rassen nicht für dich gilt.
      Leinen- und maulkorbfreie Spaziergänge kannst du dann im besuchten BL natürlich vergessen.
      Wobei ich jetzt kein BL wüsste, in dem der Owtscharka auf Liste 1 steht. Bei Hunden von Liste 2 wird es eh meistens etwas lockerer gehandhabt, die sind nämlich nicht per Geburt unwiderlegbar gefährlich. :roll:

    • Tja, ich schüttle auch grad den Kopf, nachdem ich mir die Hundeverordnung von Hessen durchlas.


      Kaukasische Owtscharka stehen auf der Liste der gefährlichen Hunde und benötigen ab dem 15. Lebensmonat einen Wesenstest, sofern sie dort gehalten werden. Es gibt noch zusätzliche Auflagen.


      Über Besuchshunde steht nichts drin :???:


      Bayern macht für diese Rasse überhaupt keine Auflagen.
      Was könnte mir theoretisch passieren, wenn ich mitsamt dem Pauliiinsche (15 Monate jung) nach Hessen auf Weihnachtsbesuch düse? :hilfe:



      Mann mann mann.... :headbash:





      BINGWU
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