Sachkundenachweis

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    Hi


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    • Mal ganz unabhängig von der Fragestellung: Ist der Hundehalter nicht auf der sicheren Seite, wenn er in einem aktuellen Schadensfall einen Sachkundenachweis vorweisen kann und vielleicht auch eine bestandene Begleithunde- oder einen Hundeführerschein?


      Ich will jetzt beide Nachweise nicht hervorheben: Aber nichts mit dem Hund gemacht haben, keine Nachweise haben, dürfte das im Schadensfall (unabhängig ob der Hund selbst gebissen hat, oder auch nicht) nicht auch eine Gewichtung haben?

    • Wenn der vorherige Hund ein 40/20er Hund war, brauchst du den Sachkundenachweis nicht.

      Doch ... es dürfen nicht mehr als 3 Monate dazwischen liegen:

      Wenn du vor 2003 schon mind. 3 Jahre 20/40er hattest (auf deinen Namen angemeldet) und seither durchgehend (max. 3 Monate Pause) hattest entfällt der Sachkundenachweis in NRW.

      Iwan war am 6. Februar gestorben. Am 13. Juni im gleichen Jahr bekamen wir Bodo.
      Beim Anmelden wurde ich sofort nach dem SKN gefragt. Ich hatte noch den alten von Iwan und der Mitarbeiter des OA hat "aus Kulanz" und "weil die Haltung bisher vorbildlich war" auf einen neuen SKN verzichtet.


      Sie haben übrigens - heimlich still und leise - die Modalitäten inzwischen geändert.
      Als wir Bodo angemeldet haben, reichte es, wenn der Halter (also der bei der Stadt eingetragene Besitzer) den SKN hatte.
      Inzwischen gilt für neu registrierte 20/40 Hunde, dass jeder, der den Hund ausführt/ausführen wird den SKN braucht.

    • Mal ganz unabhängig von der Fragestellung: Ist der Hundehalter nicht auf der sicheren Seite, wenn er in einem aktuellen Schadensfall einen Sachkundenachweis vorweisen kann und vielleicht auch eine bestandene Begleithunde- oder einen Hundeführerschein?


      Ich will jetzt beide Nachweise nicht hervorheben: Aber nichts mit dem Hund gemacht haben, keine Nachweise haben, dürfte das im Schadensfall (unabhängig ob der Hund selbst gebissen hat, oder auch nicht) nicht auch eine Gewichtung haben?

      Wenn du in Niedersachsen den Hund ordnungsgemäß anmeldest, mußt du Sachkunde, praktische Prüfung und den Versicherungsnachweis erbringen. Außerdem muß der Hund ins Register eingetragen werden. In unserer Gemeinde sind die da auch pingelig hinterher. Ich mußte mit Beginn der Versicherungspflicht auch in einer Frist meine Versicherungen belegen.
      Wenn man bei Auffälligkeit nichts nachweisen kann, bedeutet das also auch, dass der Hund überhaupt nicht angemeldet ist und das ist ganz sicher nicht hilfreich.


      Aber die Sachkunde und Sonstiges nützt einem überhaupt gar nichts, wenn der Hund auffällig wird. Ich kenne einen Rettungshund mit Maulkorb- und Leinenzwang und erhöhter Steuer wegen Auffälligkeit (Hund hat gewildert und gerissen).

    • Bei uns reicht es, wenn ein Familienmitglied den SKN hat. Dann liegt es auch in meiner Verantwortung, wen ich mit dem Hund z.B. spazierengehen lasse.
      Früher hat es hier niemanden interessiert, welche Prüfungen Hund und/oder Mensch haben. Als ich meinen jüngsten 20/40er Hund angemeldet habe, wollte der neue Sachbearbeiter das wissen. Hat sich auch alles kopiert.
      Es gibt mindestens eine Versicherung, die für Hunde, die die BH bestanden haben, einen Rabatt gewährt.
      Im konkreten Schadensfall ist es sicher weniger interessant. Da geht es nur um die Schuldfrage.


      LG


      Doro

    • Bei uns reicht es, wenn ein Familienmitglied den SKN hat.

      Sicher? Das wurde in den letzten ca. 3 Jahren anscheinend geändert.



      Wir haben daraufhin nämlich extra beim OA nachgefragt, ob mein Mann und Sohn (19 Jahre) den Test jetzt nachholen müssen. Die Antwort war, dass das nicht notwendig wäre, weil das nur für neu angemeldete Hunde gilt und die Änderung erst nach Bodos Einzug in Kraft getreten wäre.


      Evtl. haben die Ämter aber auch da Ermessensspielraum? Ich würde auf alle Fälle nachfragen.
      Wenn wir jetzt einen neuen großen Hund kaufen würden, müssten mein Mann und Sohn für den Neuen dann den SKN ablegen - so die Info von der Stadt.

    • Ich habe im Frühjahr meine jüngste Hündin angemeldet. Anscheinend ist die Info bei uns auf dem OA noch nicht angekommen. Da reichte mein SKN.


      LG


      Doro

    • § 6 des Landeshundegesetz NRW bezieht sich auf gefährliche Hunde. In § 5 steht, daß alle Aufsichtspersonen eines gefährlichen Hundes bestimmte Bedingungen (SKN, Zuverlässigkeit) erfüllen müssen.


      In § 11 steht das die Halterin oder der Halter eines großen Hundes den SKN haben muß. Mehr wird dazu nicht erwähnt.


      LG


      Doro

    • Komisch o.O


      Das Obige war in der Antwortmail, die wir vor einem Monat bekommen haben.
      Dann scheint es da doch Unterschiede in der Handhabung zu geben.


      Umso wichtiger, dass man vorher nachfragt, bevor man da in eine Falle tappt.

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