Erster Tierarztbesuch :O

  • Im September war ich mit meiner Hündin das erste mal beim Tierarzt, nur zum Impfen und eine allgemeine Untersuchung zu machen, so zum kennenlernen.
    Ich hab mit dem schlimmsten gerechnet, aber siehe da sie war mehr als brav und hat einfach nichts gemacht.
    Würde aber für den Notfall etwas ziemlich leckeres mit nehmen um den Hund zu bestechen. :headbash:

  • Ich schließe mich den anderen an - geh zum Tierarzt, als sei es das Normalste der Welt, dann wird Dir in der Regel Dein Hund auch vertrauen. Oft überträgt sich ja die Nervosität des Besitzers und es gibt erst dadurch Stress und Probleme.


    Kastrieren würde ich auch nicht, der Vertrag ist ohnehin durch die Orga nicht durchsetzbar.


    Allerdings würde ich da keine Diskussionen anfangen und schlafende Hunde wecken, sondern einfach kommentarlos die Klausel ignorieren.


    Ich habe noch nie erlebt oder gehört, dass die sich eine Bescheinigung zeigen lassen, insofern kommt da vermutlich auch nichts. Da Dein Tierarzt der Schweigepflicht unterliegt, wird der auch keine Auskunft geben, falls die da anfragen.

  • Vielleicht kannst Du einen "SchnupperTermin" außerhalb der SprechStunde machen - mal rein und Leckerchen abstauben - dann den richtigen Termin etwas später und am besten auch nicht wenn alles gerammelt voll ist?!


    Kastration hin oder her - da würde ich mindestens drei Monate warten :D also nächstes Jahr... irgendwann... oder auch nicht ;) wie alt ist Hundi denn überhaupt?!

  • Ich spreche mal mit dem TA, was er dazu sagt.

    Mein TA ist ein sehr guter Verkäufer. Sprich der hat so viele Argumente für eine überflüssige OP, dass man sich als Laie schnell breitschlagen lässt. Leider ist es so, dass man selbst mitdenken muss, ob etwas nötig ist, oder nicht. Ich hoffe, der TA ist nicht so einer.

  • Mein TA ist ein sehr guter Verkäufer. Sprich der hat so viele Argumente für eine überflüssige OP, dass man sich als Laie schnell breitschlagen lässt. Leider ist es so, dass man selbst mitdenken muss, ob etwas nötig ist, oder nicht. Ich hoffe, der TA ist nicht so einer.

    Gehst Du da trotzdem weiter hin? Ich hätte ja dann immer Bedenken, dass er mir unnötige Behandlungen und Medikamente andreht... Das wäre für den Hund ja nicht unbedingt gesund?

  • Unser erster TA Besuch ist mit allen Hunden immer unspektakulär:


    Reinkommen, kraulen lassen, füttern lassen, schmusen lassen, nebenbei mal bisl Zähne schauen und abhorchen, weiter kraulen, füttern beim Impfen, kraulen, schmusen, schnuffeln und wieder gehen. Manchmal eine Tour durch die Praxisräume zum Schmusen bei anderen TÄGLICH der Praxis.
    Begleitet von Ohhhhh wie süüüüüß oder ohhhh wie liiiiiieb. Alles immer ganz harmlos.


    Wenn es nicht grade ein absoluter Menschenhasser ist, dann sollte das easy erledigt sein.


    Wichtig: mag der Hund keine Artgenossen, bitte vorher informieren, dann muss bisl gemanagt werden, aber auch das ist kein Problem

  • Geht doch Morgen erst mal nur Leckerchen fassen und Streicheleinheiten abgrasen beim Doc :smile:

  • Kleiner Tipp: im Vertrag hast du ja bestimmt nicht unterschrieben, wann du ihn kastrieren lassen sollst ;)
    Steht bei meiner Hündin auch drin. Lasse sie trotzdem nicht kastrieren. Hat noch nie jemand nachgefragt. Die Pflegestelle, wo sie her ist, weiß dass sie nicht kastriert ist.

  • Ich hatte mal für eine Freundin danach geforscht und bin auf dieses Urteil gestoßen:



    Kastrationspflicht für Hunde: Kastrationspflicht gemäß Übereignungsvertrag


    Übernimmt ein Tierhalter einen Hund beziehungsweise eine Katze aus dem Tierheim, so wird ein Übereignungsvertrag geschlossen. Gemäß diesem verpflichtet sich der Tierhalter häufig, sein Tier bei Erreichen der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Dadurch soll einer Überpopulation vorgebeugt werden.
    Während eine derartige Klausel bei Übereignungsverträgen über Katzen generell gestattet ist, ist sie bei der Vermittlung von Hunden nicht zulässig. Gemäß einem Urteil des AG Alzey ist eine Kastration eines Hundes als ein Verstoß gegen § 1 TierSchG anzusehen, gemäß welchem einem Tier nicht grundlos Leiden oder Schmerzen zugefügt werden dürfen (Amtsgericht Alzey, Az.: 22 C 903/95).

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