Tochter wird auf dem Schulweg von Junghund angeknurrt

  • Ins Grundstück werfen könnte Ärger bereiten. Das darf man sicher nicht.

  • Ich verstehe, dass sich deine Tochter ängstigt. Und das ist sicher auch kein schönes Gefühl.


    Aber wenn der Hund auf seinen Grundstück war, dann sehe ich da 0 Grundlage für eine Beschwerde. Also ich würde jemanden auch was Husten, wenn der sich meint über meine Hunde in meinem Garten zu beschweren...Sorry.

    Aber findest du das Verhalten des Hundehalters denn in Ordnung? Jetzt mal unabhängig von der Tatsache, daß man möglicher Weise aus rechtlicher Sicht nichts unternehmen kann, weil sich der Hund auf einem Privatgrundstück befand?

  • Warum auf den Gehweg? Wieso nicht aufs Grundstück?

    Nun, ich möchte nicht dass mein Kind Dinge auf das Grundstück fremder Leute wirft, einfach so aus Prinzip. Auf dem Gehweg hat der Hausbesitzer nix zu melden und auch kein Recht zu motzen.
    Ich möchte dass sich mein Kind korrekt verhält und sich nicht auf die wesentlich tieferliegende Stufe des Hundebesitzers herunterbegibt.

  • Aber findest du das Verhalten des Hundehalters denn in Ordnung? Jetzt mal unabhängig von der Tatsache, daß man möglicher Weise aus rechtlicher Sicht nichts unternehmen kann, weil sich der Hund auf einem Privatgrundstück befand?

    Nein definitiv nicht. Erst recht, weil es bei einem CC ohne Anleitung auch nicht beim Knurren bleiben wird.


    Meine Antwort bezog sich jetzt rein auf, was ist machbar. Aber so lange der Hund auf dem Grundstück bleibt, und von der Gemeine kein Zaun bei einem freilaufenden Hund auf dem eigenen Grundstück verlangt, ist rechtlich nichts möglich.

  • Bei uns gilt innerhalb des Orts Leinenzwang. Hier dann nicht?


    Schau mal in eure Gemeindesatzung oder dem örtlichen Hundesteuergesetz, ob da was von Bedingung eines eingezäunten Gartens steht. Ich meine bei einigen steht das ausdrücklich drin.

    Das wollte ich auch vorschlagen. Ich meine, bei uns steht was von entweder draußen mit Leine gesichert oder auf dem eigenen Grundstück so gesichert, dass er nicht rauskommen kann. Mit Zaun, Mauer oder ähnlichlichen geeigneten Mitteln.

  • Nun, ich möchte nicht dass mein Kind Dinge auf das Grundstück fremder Leute wirft, einfach so aus Prinzip. Auf dem Gehweg hat der Hausbesitzer nix zu melden und auch kein Recht zu motzen.
    Ich möchte dass sich mein Kind korrekt verhält und sich nicht auf die wesentlich tieferliegende Stufe des Hundebesitzers herunterbegibt.

    Naja ... aber Sicherheit geht vor Prinzip, findest Du nicht?
    Hilft einem Fussgänger z.B. auch nichts, wenn er auf dem Standpunkt bleibt, die Ampel war für mich grün ... (so aus Prinzip)


    Also wenn die Prinzipien sehr wichtig sind, dann besser das mit den Frolics auf einer Strasse ohne Bordstein lassen ... Sonst gibt es nachher verfolgtes Mädchen und angefahrenen Hund ...

  • Naja ... aber Sicherheit geht vor Prinzip, findest Du nicht?
    Hilft einem Fussgänger z.B. auch nichts, wenn er auf dem Standpunkt bleibt, die Ampel war für mich grün ...

    ICH würde das genau so handhaben wie ich das geschrieben habe.
    Die Mama vom Kind wird sich ihre eigene Lösung zusammenschustern, ganz genau so wie es für die Tochter machbar ist.

  • In welchem Bundesland wohnst du? In manchen steht der CC auf der Liste, dann hättest du mehr Handhabe.

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