Wie lange in der Box neben dem Bett

  • Ich find es generell einfach wichtig (wie bei allen anderen Hilfsmitteln auch) das Für und Wider zu betrachten - nicht nur generell, sondern im ganz individuellen Fall.


    In dem beschriebenen Fall wird die Box als "natürlicher Wecker" verwendet. Hund meldet sich darin vermutlich lauter und wird zum Lösen rausgebracht. Funktioniert scheinbar für alle Beteiligten. Passt.
    Der Hund wird nicht durch einen Wecker aller zwei drei Stunden aus dem Schlaf gerissen, sondern lernt: wenn ich mich melde, gehen wir. Und nicht "oh, jetzt zuppelt mich dieser Mensch schon wieder aus dem Schlaf".


    Genauso wie ich mir noch niemals nimmer nicht eine Box neben das Bett gestellt habe, hab ich noch niemals einen Wecker verwendet. Auch nicht beim menschlichen Nachwuchs. Hey, Schlaf ist verdammt wichtig! Den Schlaf von Vierbeiner oder Zweibeiner durchbrech ich doch nicht Nacht für Nacht mit einem Wecker, weil könnte ja sein, dass die gerade mal müssen... Und der Abstand von zwei bis drei Stunden ist ja nunmal auch verdammt pauschal und nicht wirklich individuell.


    Wiederholt einen schlafenden Welpen mit Absicht zu wecken find ich persönlich sehr viel mieser als ihn in einer Schlafhöhle, Box, einem kuschlig eingerichteten Karton schlafen zu lassen, wo er sich wohlfühlt und sofort zu reagieren, wenn er sich lösen muss. Und das, obwohl ich wie gesagt noch nie eine Box hatte. Ging auch so.



    Aber für mich kommt dieses "Wecker stellen" echt dem nahe: Ich stell mir einen Wecker, reiß damit die Kinder aus dem Schlaf und frag "musst du mal? Nee? Okay. Na dann schlaf halt weiter." Und bei Kindern müsste ich das Spielchen jahrelang betreiben.



    Und doch, auch Tiere können morgens muffelig sein und sich lieber noch dreimal strecken und dabei wieder einschlafen. Die sind schließlich auch keine Maschinen, die immer sofort komplett wach sind.

  • 'ist es soooo schwer Mal seinen Horizont zu erweitern?

    ne Danke, ich bin ganz froh das all meine Hunde Ihnen Tierschutzwiedrige Handlungen aufwachsen durften. ;)


    Andere werden verurteilt weil sie ihren Hund 6 Stunden im Auto halten, während der Arbeit, aber nachts ist das natürlich das normalste von der Welt.


    Prost Mahlzeit! Willkommen beim Ego des Menschen.

  • Ähm, sei mir nicht böse, aber ich seh schon einen Unterschied zwischen Hund komplett außer Sicht- und Hörweite in einem unklimatisierten Auto für 6 Stunden und Hund in einer Box neben dem Bett, aus der er sofort rausgeholt wird, sobald er meldet, dass er rausmöchte.

  • ne Danke, ich bin ganz froh das all meine Hunde Ihnen Tierschutzwiedrige Handlungen aufwachsen durften. ;)
    Andere werden verurteilt weil sie ihren Hund 6 Stunden im Auto halten, während der Arbeit, aber nachts ist das natürlich das normalste von der Welt.


    Prost Mahlzeit! Willkommen beim Ego des Menschen.

    :roll: bleib doch bitte mal bei den Tatsachen... es hat niemand gesagt der Hund muss 6 aushalten, nur dass kein Wecker gestellt wird und der Hund nicht aktiv geweckt wird, sondern sein Rythmus respektiert wird und man ihn durch Karton oder Box whatever eben hört und dann sofort reagiert zum lösen. Kann man doch nicht vergleichen mit der Hund ist 6 Stunden im Auto - ich sag nur Äpfel und Birnen.

  • Es geht hier gar nicht um das, sondern darum, das der Hund sich nicht frei entfalten kann und in eine Box gesperrt wird, in der er verweilen MUSS! Untergründe wechsel , Schlaforte wechseln etc. finde ich sehr wichtig. Sich einfach FREI in Haus und Wohnung bewegen können!


    6-8 Stunden einen Hund in eine Box zu packen finde ich einfach unmöglich, weil man dem Hund alles unterbindet!


    Une nochmal: meine Hunde wurden nie geweckt, sie durften raus sobald sie sich gerührt haben! Sie durften an mich gekuschelt, geborgen im Bett schlafen.

  • Es geht hier gar nicht um das, sondern darum, das der Hund sich nicht frei entfalten kann und in eine Box gesperrt wird, in der er verweilen MUSS! Untergründe wechsel , Schlaforte wechseln etc. finde ich sehr wichtig. Sich einfach FREI in Haus und Wohnung bewegen können!


    6-8 Stunden einen Hund in eine Box zu packen finde ich einfach unmöglich, weil man dem Hund alles unterbindet!


    Une nochmal: meine Hunde wurden nie geweckt, sie durften raus sobald sie sich gerührt haben! Sie durften an mich gekuschelt, geborgen im Bett schlafen.


    Und er Halter wurde auch nicht wegen ''Pippi machen'' verurteilt, sondern weil sein Hund so lange in einer Box sitzen musste.

    achso es ging um die der Hund muss in der Box bleiben und nicht um den Wecker. Sorry, dann hab ich das falsch intepretiert und entschuldige mich dafür.
    :winken:

  • Es gibt auch Situationen da ist es nicht so klug wenn man den Hund in der Wohnung freu rum laufen lässt. Und in den meisten Schlafzimmer gibt es keine untersczierliche untergründe.
    Und manche wollen den Hund nicht im Bett schlafen haben oder der Hund will nicht im Bett schlafen.
    Und irgendwo verweilen muss der Hund es gibt immer Grenzen die Wohnung das Schlafzimmer der Flur. Übrigens wäre es nicht tierschutzwiedrig den Hund ins Bad zu sperren. Ob das besser ist?

  • Es gibt auch Situationen da ist es nicht so klug wenn man den Hund in der Wohnung freu rum laufen lässt. Und in den meisten Schlafzimmer gibt es keine untersczierliche untergründe.
    Und manche wollen den Hund nicht im Bett schlafen haben oder der Hund will nicht im Bett schlafen.
    Und irgendwo verweilen muss der Hund es gibt immer Grenzen die Wohnung das Schlafzimmer der Flur. Übrigens wäre es nicht tierschutzwiedrig den Hund ins Bad zu sperren. Ob das besser ist?

    Verlangt ja auch keiner. Ich hab einfach in der Welpenzeit am Boden geschlafen, damit dem Hund auch nichts passiert wenn er auf dem hohen Bett fällt. Ja, wer will findet Wege. Es muss mir einfach nur genug daran liegen.


    Der Abschnitt spricht für sich:

    Meiner Meinung nach liegt hier ein Verstoß gegen die §5 und §6 der Tierschutz-Hundeverordnung vor.

    Bei einem Zwinger handelt es sich um einen geschlossenen Raum, der dazu dient ein Tier unterzubringen. Ebenso verhält es sich bei einem Kennel. Und dieser ist in der Regel deutlich kleiner als die mindestens geforderten 6 m². Des Weiteren stellt ein Kennel in einem Wohnraum eine räumliche Trennung vom Menschen dar, und ist somit als eigenständiger Raum zu betrachten.
    Tierschutz-Hundeverordnung § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen (2)
    Entscheidend, insbesondere bei vorrübergehender Verbringung ist im §6 der Satz
    Meiner Meinung nach kann man ziemlich eindeutig feststellen, dass der Einsatz eines Zimmerkennels häufig der Tierschutz-Hundeverordnung zuwiderläuft. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die eingangs erwähnten Antwortschreiben.


    Auch dieser Absatz ist selbsterklärend:

    Immer häufiger wird die Hundebox mit geschlossener Tür im häuslichen Bereich verwendet, um Welpen und Junghunde zu erziehen oder um die Hunde auf eine für den Menschen bequeme Art und Weise zuverlässig zu kontrollieren.


    Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Verwendung der geschlossenen Hundebox tierschutzrechtlich erlaubt ist? Falls ja, unter welchen Bedingungen darf sie eingesetzt werden?


    Aus den Beratungen des Tierschutzbeirats Rheinland-Pfalz unter Einbeziehung des Tierschutzkommentars (Hirt/Maisack/Moritz, 3. Auflage Dez.2015) ergibt sich Folgendes:
    Hunde sind entsprechend den Rechtsvorschriften der Tierschutz-Hunde-Verordnung (TierSchHundeV) zu halten. Die zur Verfügung stehende Grundfläche muss 6 bis 10 qm je nach Größe des Hundes betragen. Die Rechtsvorschriften der TierSchHundeV sehen drei Ausnahmen vor.


    Die TierSchHundeV gilt nicht:
    a) beim Transport, hier gelten die Vorgaben der EU-Tiertransportverordnung und der Tierschutztransportverordnung.
    b) bei der Haltung zu Versuchszwecken, sofern die geringeren Haltungsanforderungen unerlässlich sind. Die Unerlässlichkeit muss nach Art, Dauer und Ausmaß unerlässlich, d.h. unumgänglich notwendig sein, um den Versuchszweck nicht zu gefährden. Diese Feststellung schließt auch die ethische Vertretbarkeit der restriktiven Haltung ein.
    c) während einer tierärztlichen Behandlung, wenn der Tierarzt im Einzelfall spezielle Haltungsanforderung für notwendig hält; Die Haltungsmaßnahmen unterstützen die Gesundung des Hundes/ oder schützen andere Hunde vor Erkrankungen.
    Der Tierarzt muss auch hierbei die Verhältnismäßigkeit beachten; Haltungsbedingungen, welche die Anforderungen der TierSchHundeV unterschreiten, müssen nach Art, Umfang und Ausmaß unumgänglich notwendig, also unerlässlich für die Gesundung (Genesung) des Hundes sein. Nur diese Ausnahmeregelung kann für die Verwendung der geschlossenen Hundebox herangezogen werden.


    Welche rechtlichen Voraussetzungen folgen daraus für den Einsatz der geschlossenen Hundebox?
    Der Einsatz der Hundebox mit geschlossener Tür ist im Einzelfall im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung möglich. Der Tierarzt muss ausführen, dass die restriktive Unterbringung des Hundes in der geschlossenen Hundebox hinsichtlich Art, Umfang und Ausmaß, unumgänglich notwendig ist, um die Gesundung des Hundes zu erreichen. Unter „tierärztlicher Behandlung“ können nicht nur die körperliche Genesung, sondern auch die Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten, –störungen und -erkrankungen verstanden werden.


    Ergebnis:
    Die Unterbringung eines Hundes in der geschlossenen Hundebox ist möglich. Sie darf nur auf tierärztliche Anordnung (nicht auf Anordnung eines Hundeerziehers oder –therapeuten, der nicht auch Tierarzt ist) erfolgen. Der Tierarzt muss den Einsatz begleiten.

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