Hundeattacke- Halter flüchtet - Sachbeschädigung?

  • Nein. Nicht von Seiten des RZV/dem VDH aus. Er hat nichts falsch gemacht bzgl. der Zucht und somit kann und wird da keiner was tun (es gibt keine Grundlage dazu!).Was anderes waere ein Tierhaltungsverbot etc. Aber das spricht kein RZV aus (darf er nicht)

    Danke für die Erklärung! Dachte vll gibt es sowas wie einen Moralkodex auf den man sich berufen kann oder ähnliches :pfeif: Sehr Schade...gönnen würde ich es ihm.

  • Ich wuerd den SV dennoch informieren.
    Ich hab keine Ahnung ob die Wesensueberpruefungen in ihren ZZL haben. Aber evtl. lassen sie die Hunde antanzen. Glaub ich zwar nicht, aber wer weiss.


    Und das andere ist das Verhalten in der Oeffentlichkeit von diesem Herren. Und evtl. interessiert es den SV ja, wie der Vorsitzende einer seiner Ortsgruppen sich benimmt ;)

  • naja die Polizei meint es wäre nur sachbeschädigung. Und das ist sehr mager. Sicher kann man das zivil versuchen aber das ist mit Kosten und Aufwand verbunden.Wieso würdest du das nicht machen? Dadurch werden dann auch andere gewarnt.


    Ich finde es sehr erschreckend, wie schnell manche hier dabei sind, Unbeteiligte für das Fehlverhalten einer Person mit zu strafen.


    Was hat der Verein und dessen Mitglieder damit zu tun, dass der Herr seine Hunde nicht unter Kontrolle und sich unangemessen verhalten hat?

  • Die hinzugerufene Polizei sagte, dass es sich im Prinzip um eine Sachbeschädigung handelt und daher nicht weiter viel getan werden kann.

    So einfach ist das nicht!
    In diesem Fall ist nicht die Polizei, sondern das OA zuständig.
    Ein Hund muß so gehalten und geführt werden, daß weder Mensch noch Tier zu Schaden kommen.
    Wenn der Halter feststeht, würde ich auch Anzeige beim OA stellen.
    Die Schäferhunde dürfen dann zum Wesenstest.
    Zeugen gab es ja wohl genug für den Vorfall.


    Ich weiß schon, warum ich bei einem Angriff sofort zutrete!


    Die Frau tut mir unendlich leid und auch das Kind, das alles miterleben mußte.

  • Oh nein :( :


    Der Mann wird sich jetzt einfach schützen so gut er kann, darum wird er auch nicht telefonieren oder sonstwie Kontakt zulassen. Da macht's auch keinen Sinn nachzubohren, ist nur Energieverschwendung.
    Ein Schreiben vom Anwalt macht da mehr Sinn, falls man etwas von dem Mann direkt möchte.


    Dass seine Hunde da Scheisse gebaut haben, weiss der auch selber.



    Bei uns wär's schon automatisch gemeldet worden, hier geht automatisch jede Verletzung die ein Hund verursacht, egal ob an Mensch oder an Tier, weiter und das gibt dann Post von offizieller Seite.


    Bei Euch ist es ja auch regional sehr unterschiedlich, wann wie und ob was passiert.
    Ich möchte einfach gerade als Schäferhundbesitzerin mein Mitgefühl und Beileid bekunden :( :

  • Ich dachte, bei einer (tödlichen) Beißattacke auf einen anderen Hund gibt es immer mindestens Maulkorbpflicht und Leinenzwang für den Angreifer?

    Wären das jetzt Sokas oder dergleichen, dann gäbe es das garantiert, aber es sind nur Schäferhunde gewesen.
    Leider wird da gerne mal anders gehandelt. :( :

  • Das ist doch einfach Bloedsinn und die Behauptung, dass ja immer nur bei Listenhunden gehandelt wird ist echt nervig!
    Ich kenne genug Hunde, die zum WT antanzen durften...wegen NICHTS! Hunde, die ohne WT als gefaehrlich eingestuft wurden, obwohl der Anzeiger zugegeben hat, dass er gelogen hatte. Usw. usf. Und kein einziger dieser Hunde war ein Listenhund!!

  • Ist heute Klischee Tag?


    Nur weil FB und die BILD da dann keine Memes und fette Schlagzeilen dazu veröffentlicht, bedeutet es nicht, dass nicht jede andere Hunderasse genau so zum Wesenstest antanzen darf, wenn ein Vorfall angezeigt wird.
    :muede:

  • Ich wuerd den SV dennoch informieren.
    Ich hab keine Ahnung ob die Wesensueberpruefungen in ihren ZZL haben. Aber evtl. lassen sie die Hunde antanzen. Glaub ich zwar nicht, aber wer weiss.


    Und das andere ist das Verhalten in der Oeffentlichkeit von diesem Herren. Und evtl. interessiert es den SV ja, wie der Vorsitzende einer seiner Ortsgruppen sich benimmt ;)

    Also, es obliegt ja den Behörden einzuschätzen ob ein Hund für Menschen und Tiere gefährlich ist. Wenn ein Rassehund aber von den Behörden eingezogen wird- ja vielleicht sogar eingeschläfert wird-muss dass nirgends vermerkt werde? Haben nicht fast alle Zuchtvereine eine Wesensüberprüfung bei der Rasse vor der Zuchtzulassung mit drin? Je nach Rasseandart darf vielleicht Artgenossenunverträglichkeit gering bewertet werden und wenn der Hund deshalb als gefährlich eingestuft wird und von den Behörden Maulkorb und Leinenpflucht verhängt wird darf mit diesem Tier trotzdem gezüchtet werden. Aber dass es überhaupt nicht vermerkt werden muss?????

  • Ich finde es sehr erschreckend, wie schnell manche hier dabei sind, Unbeteiligte für das Fehlverhalten einer Person mit zu strafen.


    Was hat der Verein und dessen Mitglieder damit zu tun, dass der Herr seine Hunde nicht unter Kontrolle und sich unangemessen verhalten hat?

    er ist der Vorsitzende. Dann muss man halt schauen und sich dementsprechend von dem Herren distanzieren. Wenn sie das machen sehe ich keine negativen Auswirkungen wenn nicht dann sagt das schon was aus. Wobei ich nicht mal weiß ob es um den zuchtverein oder einen hubdesportverein geht.

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