Hundeattacke- Halter flüchtet - Sachbeschädigung?

  • Oh Gott - wie schrecklich :( Der Albtraum eines jeden Hundehalters. Das bestätigt mich (leider) wieder in meinem Vorurteil gegen Schäferhunde. Um diese Rasse mache mit Yoshi auch einen riesen Bogen. Mal abgesehen davon, dass bei uns zum Glück nichts passiert ist, hatte ich schon ein ähnliches Erlebnis... Ich ließ mich von der Schäferhundbesitzerin bequatschen, die Hunde frei spielen zu lassen, weil ihre ja ach so lieb und vorsichtig wäre und FALLS sie zu wild wird, bekommt sie eine Ansage und gut ist. Also Leinen ab ... Das "Spiel" dauerte keine 10 Sekunden. Der Schäferhund war ein Trampel und hörte für keine 5 Cent. Da sie permanent von oben mit den Pfoten schlug, versuchte sich Yoshi schreiend irgendwie in Sicherheit zu bringen, was natürlich nicht gelang. Das Schreien führte dann dazu, dass sich das "ach so liebe Tier" regelrecht auf Yoshi stürzte. Von meinem Hund sah ich keinen cm mehr und hörte ihn unter dem Schäferhund nur jämmerlich schreien. Ich dacht echt, sie tötet ihn oder verletzt ihn zumindest schwer. Als es der Halterin dann gelang, ihren "gut erzogenen" Schäferhund von Yoshi weg zu reißen, sagte ich, dass genau DAS meine Befürchtung war. Daraufhin schnauzte sie mich an und meinte: "Klar - jetzt ist wieder der große Hund schuld" und ging einfach weg, ohne sich auch nur 1x zu erkundigen, ob Yoshi was passiert wäre.


    Wäre Yoshi dabei verletzt oder gar getötet worden, hätte ich alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit sie zumindest Auflagen für ihren "wohlerzogenen" Hund bekommt. Deine Bekannte sollte den Vorfall dringend dem Ordnungsamt melden und da sie selbst gestürzt ist, sollte sie zum Arzt gehen, der ihr mögliche Verletzungen (und sei es nur ein Kratzer oder blauer Fleck) bescheinigt und dann sollte sie diesen Herren anzeigen.

  • Ich habe dies jetzt 2 x lesen müssen, der kleine Hund ist tot ???


    Mein aller herzliches Beileid an die Bekannte.


    Bei dem Verein würde ich einen dermassenen Rabatz machen, dass er betteln würde mich nicht mehr zu sehen.


    Ich habe ja schon viel gelesen, aber das schlägt dem Fass ja komplett den Boden aus.


    Anwalt würde ich auf alle Fälle hinzuziehen. Und bei allen Sitzungen und Veranstaltungen des Vereins ein grosses Schild "Mörder" aufstellen ( auf öffentlichen Boden ) .


    Bin jetzt grad echt sauer.


    Chris

  • Bereits auffällig geworden?

    ich hatte das "er ist recht bekannt" als auffällig geworden interpretiert.
    beim nochmaliegen durchlesen, könnte ich es durchaus falsch aufgefasst haben.





    Manni hat mir auch mal nen anderen Hund angefallen.
    Das ging schneller wie ich gucken konnte. Der andere Hund hatte aber gsd wirklich nichts, er war nicht mal vollgesabbert. Manni hatte ne ordentliche schramme und sehr nasses fell.
    Aber mir wäre nicht im traum eingefallen, da weg zu gehen. Ich hab mich zwar in Grund und Boden geschämt, aber wäre der ander Hund verletzt gewesen, wäre es meine Verantwortung gewesen, der ich mich nun mal zu stellen habe.




    Kann man so jemanden die Zuchtzulassung entziehen?

    das weiß ich nicht. aber genau deswegen würde ich mich an den zuchtverein wenden.
    evt auch an die Stelle, die diesen Verein kontrolliert.


    Und ich würde ggf die Pressestelle dieses vereins kontaktieren und denen durchaus drohen, dass man sich an öffentliche medien wendet, wenn dort intern keine maßnahmen ergriffen werden und man genug zeugen hat, falls der begriff rufmord, oder ähnliches aufkommen sollte

  • Wenn ich diese Frau wäre, würde ich zum Arzt gehen, hätte überall aufgrund des Sturzes übelste Schmerzen, würde mir da ein Attest ausstellen lassen, mich evtl. krankschreiben lassen und dann zur Polizei gehen und Anzeige erstatten wegen Körperverletzung.
    Anders wird es m.E. nur auf Sachbeschädigung (Hund) hinauslaufen.

  • Da es so viele Zeugen gibt, weißt du evtl. näheres zum Ablauf schreiben? Du schreibst, die Schäferhunde waren angeleint und der Mann saß. Dann sei die Frau über Tische und Stühle gestolpert. Das klingt für mich, als wäre der Kleinhund zu den Schäferhunden hin und nicht umgekehrt?

  • Schadensersatz wird lächerlich sein.

    das stimmt allerdings leider.
    der wird recht gering ausfallen, es sei denn, es werden psychische spätfolgen von einem arzt diagnostiziert, die einen in seinem leben einschränken.
    dann kann das ganz schnell sehr teuer werden.
    je nach körperlicher verletzung auch, aber davon bin ich nicht ausgegangen, weil sie ja nicht direkt zum arzt ist.


    mir würde es hier in erster linie eher um das prinzip gehen, wie darum, wirklich geld von diesem herrn zu bekommen.

  • Und bei allen Sitzungen und Veranstaltungen des Vereins ein grosses Schild "Mörder" aufstellen ( auf öffentlichen Boden ) .


    Nein, auf solche Verleumdungen sollte man sich nicht hinab begeben.
    Ja, das Geschehene ist furchtbar und das Verhalten des Herrn ist schäbig, aber das gibt einem nicht das Recht selbst Straftaten zu begehen.
    Wer sich auf das Niveau hinab begibt ist keinen Deut besser.



    Wendet euch an das Ordnungsamt, die sind für die Hundeverordnung zuständig und stellt bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.
    Wenn es sich wirklich um einen Züchter und OG Vorstand handelt, würde ich auch den Landesgruppenvorsitzenden über den Vorfall ins Kenntnis setzen.

  • Anwalt würde ich auf alle Fälle hinzuziehen. Und bei allen Sitzungen und Veranstaltungen des Vereins ein grosses Schild "Mörder" aufstellen ( auf öffentlichen Boden ) .

    Das auf jeden Fall nicht machen.


    Ansonsten, Schäden dokumentieren, Anzeige bei der Polizei (fahrlässige Körperverletzung + Sachbeschädigung) und mit einem Anwalt das mögliche zivilrechtliche Vorgehen besprechen. Wobei die Schadenshöhe sich in Grenzen halten dürfte (insbesondere - weil das jemand geschrieben hat - sind psychische Folgen nach so einem Vorfall nicht ersatzfähig).

  • Mir fällt gerade noch eine andere Schiene ein: wenn der Herr eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz hat, um zu züchten, könntet ihr mal rausfinden, obs in eurem Bundesland auch ein sogenanntes "gemeinsames Büro" gibt. Das ist ein Zusammenschluss von anerkannten Tierschutzorganisationen, die bei der Vergabe der besagten §11 Erlaubnis ein Wörtchen mitzureden haben.
    Eventuell besteht die Möglichkeit, dass die sich einschalten können, um gemeinsam mit dem Veterinäramt die Erlaubnis zu entziehen, wenn sich diese Hunde als ungeeignet für die Zucht erweisen wegen zu hohem Aggressionspotenzial oder so.
    Falls das Ordnungsamt nichts tun kann, denn das ist erstmal deren Zuständigkeit.

  • Wendet euch an das Ordnungsamt, die sind für die Hundeverordnung zuständig und stellt bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.
    Wenn es sich wirklich um einen Züchter und OG Vorstand handelt, würde ich auch den Landesgruppenvorsitzenden über den Vorfall ins Kenntnis setzen.

    Genau so!


    Und noch das Veterinäramt einschalten, das jedenfalls bei uns für Maulkorbpflicht (oder nur deren Prüfung?) zuständig ist, die relativ schnell verhängt wird, wenn es schwerwiegende Beißvorfälle gab.


    Die Anzeige bei der Polizei unbedingt stellen und darauf bestehen, dass sie aufgenommen wird (wegen Sachbeschädigung am Hund, Körperverletzung an der Frau und unterlassener Hilfeleistung und aller anderen in Betracht kommenden Delikte). Dabei bestenfalls schon die Zeugen namentlich benennen. Falls das Verfahren eingestellt werden sollte wegen fehlendem öffentlichen Interesse, was passieren kann, unbedingt den auf dem Einstellungsbescheid angegebenen Rechtsbehelf einlegen.


    Hinsichtlich der zivilrechtlichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche würde ich mich mit einem Anwalt absprechen, falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, die eine Deckungszusage erteilt.
    Andernfalls muss man abwägen, ob die Nerven, die man zur Durchsetzung solcher Ansprüche lässt, in einem für einen selbst noch angemessenen Verhältnis zu dem maximalen Schadensersatz und den möglichen Kosten (Gerichtskosten) stehen. Ich würde das nicht machen, obwohl oder weil ich "Fachfrau" bin


    Viel Glück wünsche ich der geschädigten Frau.

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