Schluss mit lustig für „Tutnixe“

  • Das OLG Koblenz hat aktuell in einem Fall entschieden, der hier auch sehr häufig diskutiert wird:
    Ein Paar mit einem freilaufenden Tutnix näherte sich einem Jogger mit angeleintem Hund. Letzterer wehrte den Tutnix mit einem Ast ab, verletzte sich und der Fall ging vor Gericht.


    Ergebnis:
    Laut dem OLG Koblenz dürfen Spaziergänger sich effektiv wehren, wenn ein fremder, nicht angeleinter Hund näher kommt.

    Die effektiven Abwehrmaßnahmen seien zulässig, wenn sich der Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert.
    Ob der Hund aggressiv ist oder nur spielen will, spielt für das Gericht übrigens keine Rolle.


    Hier geht es zum kompletten Artikel: https://www.swr.de/swraktuell/…e-spaziergaenger-100.html


    Was meint Ihr dazu?

  • Das Gericht mochte wohl keine Hunde. :fear:
    Der Aggressor war in dem Fall der Mensch-er hat unnötig eskaliert. Es ist generell keine gute Idee, auf ein Tier einzudreschen, wenn es über den Weg läuft- sollte man als Mensch wissen, wie man sich Tieren gegenüber zu verhalten hat. Solches Verhalten sorgt erst dafür, daß Situationen aus der Bahn laufen können.
    Wenn jetzt schon ohne jegliche Angriffsambition ein Hund für seine schlichte Existenz als gefährlich eingestuft wird, läuft etwas gewaltig schief.
    Schade, daß so wenig Aufklärung betrieben wird, andere Gerichte sind hoffentlich schlauer.

  • vom Prinzip her finde ich es sehr gut, daß Hunde nicht einfach so zu anderen laufen dürfen und daß da ggf. Gesetze greifen, wenn was ist. Nur wer hält sich denn da dran? In manchen Gegenden ist es einfach so, daß die Hunde alle frei rumlaufen.
    Das kann man sich ja nur wünschen, daß jeder seinen Hund anleint nach so einem Urteil, glaub ich selber aber nicht. Die Realität sieht doch ganz anders aus und die Gleichgültigkeit mancher Hundehalter ist wirklich erschreckend.


    ein bißchen komisch finde ich es, daß der mit dem Ast rumfuchtelt und sich dabei auch noch die Gräten verletzt. Ein souveräner Hundehalter verhält sich anders, der Hundehalter muß aber auch noch was lernen.

  • Nicht Hindürfen ist eine Sache, aber Draufschlagen ist eine Andere. Man kann sich beim Hundehalter beschweren usw. aber doch nicht den Hund sinnlos angreifen. Das hat mit "Wehren" nichts zu tun. Das sorgt dafür, daß der hund anfängt, sich zu wehren und eskaliert, sorgt für völlig sinnlose Verletzungen.

  • Absolut richtige entschieden! Wenn ich nicht will dass sich ein Hund mir oder meinem eigenen Hund nähert, dann hat der andere Halter darauf Rücksicht zu nehmen und seinen Hund sofort zu sich zu rufen und anzuleinen.
    Klappt das nicht, dann hätte er seinen Hund eigentlich nicht von der Leine lassen dürfen. Spricht irgendwie Bände dass der Halter dieser Bitte vom Jogger nicht nachgekommen ist/nachkommen konnte. Die Hunde, auf jeden Fall sein Hund, wollte ja nur spielen....Prima, der Hund des Joggers aber vielleicht nicht! Wollte nicht, durfte nicht, konnte nicht! Egal weshalb. Aus erziehungstechnischen Gründen damit er beim joggen den Halter nicht in brenzlige Situationen bringt, weil der Jogger Angst vor diesem Hund hatte oder Hundi vielleicht wegen einer Op, Unverträglichkeit oder sonstigem keinen Kontakt durfte....
    Klar ist es blöd wenn der eigene Hund unverhältnismäßig hart abgewehrt wird. Aber gerade wenn die Person sich wegen meinem Hund verletzt würde ich niemals vor Gericht gehen. Dann zahlt meine Versicherung das und fertig! Alles andere finde ich dreist und verantwortungslos!

  • Die effektiven Abwehrmaßnahmen seien zulässig, wenn sich der Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert.
    Ob der Hund aggressiv ist oder nur spielen will, spielt für das Gericht übrigens keine Rolle.

    Da sowohl der Begriff "ohne Kontrolle" als auch "nähert" genauer definiert wird, liest sich das für mich wie ein Freifahrtschein für alle, die sich irgendwie im Dunstkreis meiner Hunde bewegen.


    Mir graust es vor dem, was jetzt einige aufgrund dieses Urteils als ihr vermeintliches Recht herausnehmen werden.

  • Ja das ging bei uns gestern durch den Chat der Staffel. Insofern wäre das Erste was mich interessiert, wie sieht es mit trainierenden und arbeitenden Hund aus?
    Arbeitend ist denke ich recht klar, aber was ist mit trainierend? Ich sehe ja wie oft Jogger nach unseren Hunden treten, mit Kenndecke und mehreren Leuten in Orga-Kluft kurz dahinter, nur weil die auf der anderen Wegseite an denen vorbei rennen wollen.
    Wenn das jetzt auch noch gefördert wird dann gute Nacht...
    Mal abgesehen davon, das andere Menschen ja nicht immer erkennen (können), ob ein Hund gerade offiziell arbeitet oder trainiert.


    Mal ganz davon abgesehen, dass ich nur auf die neuen Beißvorfälle von 'aggressiven' Hunden warte, die sich einfach nur absolut zu Recht gegen eine ungerechtfertigte Aggression verteidigen (aus Hundesicht gesehen).


    Was ich privat davon halte, sage ich besser nicht, da ich es sowieso alles zensieren müsste....


    Das Ärgerliche an den Urteil ist, dass ich die Entscheidung der Richter zu dem spezifischen Fall durchaus richtig finde. Aber diese Extrapolation auf alle, nur im gröbsten ähnlichen, Situationen einfach nur dumm und kurzsichtig.
    Als ob Otto-Normal-Verbraucher, vor allem das Klientel das sich dafür überhaupt 'interessieren' würde, überhaupt einschätzen kann wann ein Hund außer Kontrolle ist. Ich sehe die Leute schon nach Welpen treten.... Ich meine zur Not stellt man sich dumm, die Kenndecke (so als Beispiel) hat man nicht gesehen (kann ja sogar stimmen wenn der Hund frontal kommt), Menschen waren keine in der Nähe, eindeutig außer Kontrolle und präventive Gefahrenabwehr gerechtfertigt.


    Vielleicht ist es auch hauptsächlich Letzteres was mich stört. Bei Notwehr muss man wenn man angegriffen wird auf Verhältnismäßigkeit achten (ja, es gibt noch Affekt usw, aber hier muss man sich auch rechtfertigen und auch nachweisen, dass man nicht anders handeln konnte) und dort wird eine präventive Gefahrenabwehr sogar noch gefördert ohne, dass die Gefahr überhaupt auch nur möglicherweise bestanden haben muss. Und hier heißt es effektiv, nicht verhältnismäßig. Den Hund zu abzustechen wäre effektiv...
    Ich würde zu gerne wissen was der Richter sagen würde, wenn man das mal einen Tag auf Menschen übertragen würde, nur einen einzigen kurzen Tag.


    Und es ist einfach mal wieder so extrem unfair allen anderen gegenüber die ihre Hunde anständig führen.


    Mein Lieblingsteil ist ja der hier:

    Zitat

    Nach der örtlichen Gefahrenabwehrverordnung müssen Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

    Das hieße hier in NRW praktisch gesehen komplette Leinenpflicht. Innerhalb bebauter Ortschaften herrscht Leinenpflicht und wenn man in diesem platten, gerodeten, überbevolkerten Bundesland jedes Mal anleint wenn ein Mensch sichtbar wird... Das ist praktisch gesehen eine durchgängige Leinenpflicht.

  • Oh jetzt erst den Link gesehen :ops: ... da war ein Hund dabei und die er hat die Halter vorher gebeten. das hört sich ganz anders an, als im Eingangstext geschildert- bei dem hatte ich eine ganz andere Situation vor Augen. Draufhauen finde ich trotzdem Mist, aber "Wehren" passt da doch schon eher. Als Hundehalter kann man das trotzdem souveräner schaffen.

  • Spricht irgendwie Bände dass der Halter dieser Bitte vom Jogger nicht nachgekommen ist/nachkommen konnte.

    Welcher Bitte?


    Da steht nix von einer Bitte des Joggers.


    Das ist es ja, weshalb mich die Begründung so sehr gruselt: Es bedarf keiner BITTE (oder Mitteilung) des anderen, um diesem das Recht zu geben gegen freilaufende Hunde vorzugehen.


    So wie es da steht reicht es völlig aus, dass man sich auf einem Weg BEGEGNET.
    Wenn meinem Gegenüber das zu nah ist (oder er sich einfach nur darüber ärgert, dass meine Hunde dort tatsächlich unangeleint laufen), DARF er Wehrmaßnahmen ergreifen.

  • Das Paar hat gegen die dort geltende örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen. Daher wurde das Urteil bestätigt. Wird in den letzten beiden Abschnitt erläutert. Hat nix mit hundefeindlich zu tun. :ka:

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