Schluss mit lustig für „Tutnixe“

  • Dass in diesem der Mensch nachweisen muss dass der Hund trotz Ausbildung gefährlich war und er sich wehren musste?

    Wenn es diese Ausnahme für arbeitende Hunde/Rettungshunde gäbe, müsste dem Menschen nachgewiesen werden, dass er diesen Unterschied überhaupt kennt, also in der Lage ist/war, diesen Unterschied auch in der Situation selbst zu berücksichtigen.


    Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die sowieso schon überlasteten Gerichte...


    Edit: Außerdem nutzt es den betroffenen Hunden im Nachgang überhaupt nichts, weil sie schon den Schaden haben.

  • @AkkiLeela


    Ich glaube nicht, dass das passiert. Ich hatte bisher nie Probleme mit Jogger, Radfahrer und wandernde Menschen. Mein Hund ignoriert sie und ich rufe ihn ran wenn wer kommt. Habe ich das Gefühl, dass es eng wird oder jemand Angst hat, dann geht er auch an die Leine. Nie gab es ein böses Wort oder Blicke, eher ein Danke.

  • Ein ambivalentes Urteil ist das ... :verzweifelt:


    Ich lese nichts von 'auf den Hund eindreschen', bzw. der Größe/Stärke des Astes :ka: sondern von einem Hund, der nicht unter Kontrolle seiner Besitzer war.


    Hundebesitzer schaden sich oft selbst!


    Selbst wenn der freilaufende Hund nur in Spielabsicht Richtung Hund des Joggers ging, warum muss das geduldet werden vom Jogger?
    Warum erwartet das Paar mit ihrem nicht hörenden Hund, dass fremde Hundehalter dies auch so sehen, erkennen und vor allem ertragen wollen :ka: ich werde/will das NIE begreifen!


    Weitreichender Beschluss - das setzt der Anfang des Artikels gleich das Ende fest :schweig: ob Tutnix Halter daraus lernen, oder es ein 'Willkommen Urteil' für viele non Hundeliebhaber ist/wird, bleibt abzuwarten,

  • Wenn ich mir so anschaue, wie das hier in der Stadt mit freilaufenden Hunden läuft, kann ich so ein Urteil absolut verstehen und vielleicht ist mir was Entscheidendes entgangen, aber ich finde das in Ordnung :ka:
    Mein Hund hat an fremden Menschen nichts zu suchen, wenn die nicht selbst Kontakt wollen. Hier sehe ich Hunde, die nach Essen in der Hand Fremder schnappen, in der Bahn einfach zu Fremden hingehen oder Leute auf der Straße einfach anspringen - keiner hier würde so ein Verhalten laufen lassen, nehme ich an. Aber viele da draußen verhalten sich so und haben null Verständnis, dass nicht jeder erfreut über den Kontakt mit fremden Hunden ist.


    Der Jogger hatte, so habe ich es gelesen, mehrfach darum gebeten, den Hund ranzurufen. Das war den Besitzern allerdings nicht möglich und es kam der legendäre Satz, dass der eh nur spielen will, während der fremde Hund um die angeleinte Hündin drum rum rannte. Wie oft liest man sowas hier im entsprechenden Thread? Vielleicht war die Hündin auch läufig? Oder nicht verträglich? Oder der Tut-nix war, wie so oft, ein Tut-was?
    Und wenn man keinen Regenschirm dabei hat beim joggen, nimmt man vielleicht nen Ast um den anderen nicht anfassen zu müssen und vom eigenen fern zu halten - von drauf prügeln stand da nix.


    Eigentlich unterstützt das Gesetz doch nur den Hundeknigge, der hier im Forum auch oft gefordert wird: Anleinen oder ran rufen bei fremden Hunden oder Leuten und erst nach Absprache Kontakt.
    Ja, viele Leute können Hunde nicht lesen. Deshalb gebietet es die gegenseitige Rücksichtnahme auch, dass ich Fremde gar nicht erst in die Situation zwinge, im Zweifel Angst haben zu müssen vor meinem Hund, weil sie ihn nicht einschätzen können.

  • Aber es geht doch um die Auswirkungen, die dieses Urteil mit sich bringen könnte, nicht um den Fall an sich? Wenn ich meine alte Hündin mal ableine und sie stehen bleibt, weil sie noch schnüffeln will; dann ist das letzte was ich brauche ein hysterischer Jogger, der nach ihr tritt. Ich mag auch keine aufdringlichen Hunde, die null hören und nerven aber ein Hund, der sich um nicht für andere Menschen interessiert und sein eigenes Ding dreht ist jetzt eventuell Freiwild für Hundehasser?

    So habe ich den EIngangstext und die Zusammenfassung im Artikel auch gelesen.
    Gut möglich, daß versucht wurde mit einer dicken Überschrift mehr Clicks zu generieren, weil eigentlich ja nur nach der dort geltenden Gefahrenabwehrverordnung verurteilt wurde, auch wenn sie falsch zitiert wurde. Daß das Urteil jetzt so weitreichend übertragen wird, glaube ich daher gar nicht einmal so- zumindest hoffe ich es.
    Aber: es werden einige Leute so lesen, es so glauben und wahrscheinlich dann auch so handeln, das ist das Furchtbare daran, aber das liegt mehr am Artikel als am Urteil.

  • Da stehen einige andere Sachen drin, die dieser speziellen Situation einen anderen Fokus geben, u. A. eben auch die Bitte des Joggers, den Hund anzuleinen (oder sonstwie fernzuhalten).


    Das ist gar nicht das Brisante an diesem Urteil, Hundundmehr.
    Letztendlich sagt die Entscheidung des Gerichts aus:


    1. Wenn ein Tutnix frei läuft und
    a) per Verordnung/ Gesetz die Pflicht besteht, den Hund anzuleinen/ abzurufen und dagegen verstoßen wird oder
    b) ein Passant dazu auffordert, den Hund anzuleinen/ abzurufen und dieser Bitte nicht umgehend nachgekommen wird


    darf sich der Passant wehren, und zwar im Zweifelsfall auch ganz massiv (mit einem Ast).
    Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Tutnix nett und freundlich ist, Spielen will, pöbelt oder angreift.

  • Weitreichender Beschluss - das setzt der Anfang des Artikels gleich das Ende fest ob Tutnix Halter daraus lernen, oder es ein 'Willkommen Urteil' für viele non Hundeliebhaber ist/wird, bleibt abzuwarten,

    Genau diese Gefahr sehe ich ja eben auch...


    Ja, ich finde es durchaus richtig, gegen rücksichtslose Hundehalter mehr vorzugehen auf RECHTLICHER Ebene.


    Durch die Begründung kann allerdings jeder selber entscheiden, welches Verhalten er als rücksichtslos empfindet, unabhängig von den Gegebenheiten und vom individuellen Hund.


    Das ist ein Freifahrtschein, und das macht mir echt Angst!


    Denn gemäß der Begründung werden hier wieder ALLE Hundehalter abgeklatscht, eine Generalklatsche sozusagen.


    Leidtragend sind die, die ihre Hunde verantwortungsvoll führen.

  • @AkkiLeela


    Ich glaube nicht, dass das passiert. Ich hatte bisher nie Probleme mit Jogger, Radfahrer und wandernde Menschen. Mein Hund ignoriert sie und ich rufe ihn ran wenn wer kommt. Habe ich das Gefühl, dass es eng wird oder jemand Angst hat, dann geht er auch an die Leine. Nie gab es ein böses Wort oder Blicke, eher ein Danke.

    Was die meisten Menschen betrifft, hast du natürlich Recht, aber es geht um die paar, die Hunde wirklich hassen oder ihre Aggression rauslassen wollen. Wie oft wurde mein angeleinter ( kleiner Hund) fast angefahren, weil von hinten plötzlich ein Radfahrer an uns vorbeipreschte, absichtlich wohlgemerkt, da genügend Platz vorhanden war und er nicht klingelte.
    Und es gibt sie, die Sch...jogger; die absichtlich provozieren und dann meckern oder mehr. Das sage ich als jemand, der selbst läuft und sich über herrenlose Hunde im Wald aufregt.
    Für solche Menschen kann das Urteil als Freifahrt-Schein ausgelegt werden...

  • Durch die Begründung kann allerdings jeder selber entscheiden, welches Verhalten er als rücksichtslos empfindet, unabhängig von den Gegebenheiten und vom individuellen Hund.

    Genau das.
    Ich habe mir meine Antwort gerade noch einmal durchgelesen. Klingt viel schärfer, als ich sie gemeint habe. Sorry!

  • In so ziemlich allen Gemeinden, in denen ich tätig bin, steht in der Satzung zum Thema Hund „Hunde sind so zu führen, dass sich andere Passanten nicht belästigt fühlen.“
    Also nicht erst „darf nicht anspringen, darf keine Gefahr von ausgehen...“


    Als anderer Hundehalter ist man ebenso Passant wie Menschen ohne Hund.
    Und ja, frei laufende Hunde, die in einen reinbrettern, lustig um einen rumhüpfen und auch Hunde, deren Flexi keinen Stoppknopf hat, sind so gesehen belästigend in der Ausübung dessen, was Passant gerade tut - wenn er nicht explizit dazu auffordert, dass Hundi das doch machen darf.


    Nur weil man nichts sagt, heißt das doch noch lange nicht, dass es ok ist, wenn Fremdhund mir vors Fahrrad läuft, kläffend um mich rumhüpft etc.
    Ist doch eigentlich nichts anderes als nur weil man nix sagt, haben einen wildfremde Personen nicht anzutatschen, zu umarmen etc....


    Es ist, ehrlich gesagt in meinen Augen traurig, dass es solche Passagen in den Hundeverordnungen und solche Urteile überhaupt geben muss.

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